Drucksache - 0969/XX
Sachverhalt:
Die gestaffelte Kurzparkzonenregelung soll dazu dienen 1. die Parkplatzverfügbarkeit im unmittelbaren Zentrum Frohnaus für Kunden der Frohnauer Geschäftsleute spürbar zu erhöhen und 2. auswärtige Pendler, die vom PKW auf die S-Bahn umsteigen, davon abzuhalten, im Zentrum Frohnaus Parklätze ganztags zu belegen. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Kurzparkzeit unmittelbar am Ludolfinger Platz und Zeltinger Platz auf eine Stunde zu begrenzen. In den von den Plätzen ausgehenden angrenzenden Seitenstraßen soll die zulässige Kurzparkdauer 3 Stunden betragen. Finanzielle Auswirkungen: Anlagen:
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