Beschluss:
a)in Kenntnis des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan-Entwurf 11-47a vom 24. August 2011 und der schriftlichen Erklärung Vattenfalls vom 2. Dezember 2013 (Anlagen 4 und 5) über den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf 11-47a vom 12. Mai 2011 mit Deckblatt zu Blatt 1 und Deckblatt zu Blatt 2 von 2 Blättern vom 5. Dezember 2013 für das Gelände südlich des Stichkanals, westlich der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitte der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2:Auswertung und Ergebnis der eingeschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
Anlage 3:Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf 11-47a
Anlage 4:Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan-Entwurf 11-47a vom 24. August 2011 einschließlich Anlagen (ohne Anlage „Entwurf des Bebauungsplans“ und Anlage „Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan“)
Anlage 5:Schriftliche Erklärung Vattenfalls vom 2. Dezember 2013
b)über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 11-47a vom 12. Mai 2011 mit Deckblatt zu Blatt 1 und Deckblatt zu Blatt 2 von 2 Blättern vom 5. Dezember 2013.
Anlage 6:Entwurf der Rechtsverordnung