Drucksache - DS/0714/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den entsprechenden Stellen darauf hinzuwirken, dass der Leitfaden "Aktiv gegen Schulschwänzen" konsequent umgesetzt wird, welcher Lehrern, Schulleitern und anderen Behörden "Verpflichtende Schritte zur Hilfestellung und Durchsetzung der Schulpflicht" vorgibt und die bestehenden Präventionsangebote bekannt macht. So sollen Eltern ab dem ersten unentschuldigten Fehltag von der Schule informiert werden. Auch soll nach fünf nicht zusammenhängenden unentschuldigten Fehltagen in einem Halbjahr Anzeige beim Schulamt erstattet werden, die ein verpflichtendes Gespräch zwischen dem Klassenlehrer und Eltern zur Folge hat.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie im Zwischenbericht an die BVV vom 27.06.2014 nochmals dargestellt, stellt das Anliegen eines aktiven, zeitnahen und effektiven Umgangs mit dem - in Ausprägung und Ursachen differenziert zu betrachtenden - Phänomen der Schuldistanz einen verbindlichen Handlungsauftrag für die Verwaltung dar. Um die Schnittstellen der Kooperation der verschiedenen Fachdienste und Akteure noch besser zu gestalten, hat das Bezirksamt im Jahr 2010 die Lichtenberger Arbeitsgruppe Schulpflicht ins Leben gerufen, welche in der Folge Empfehlungen zum Umgang mit Schuldistanz erarbeitet hat (s. DS/1486/VI "Schulbesuch für alle Lichtenberger Schülerinnen und Schüler").
Das Bezirksamt verweist zur allgemeinen Bedeutung und Behandlung des Themas im Bezirk zunächst auf diese gültigen und weiterhin aktuellen Ergebnisse der AG sowie den andauernden kontinuierlichen Prozess der auch weiterhin regelmäßig tagenden AG Schulpflicht, an der im Übrigen auch Vertreter/innen der BVV mitarbeiten. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) sind gegenwärtig Änderungen der hier relevanten Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulpflicht) in Vorbereitung. Bezüglich des im Ersuchen genannten Leitfadens "Aktiv gegen Schulschwänzen" hat das Bezirksamt die SenBJW um entsprechende Auskunft gebeten, da ein solcher Leitfaden nach Kenntnis des Bezirksamtes zwar avisiert war, jedoch bislang noch nicht vorlag. Die Rücksprache hat ergeben, dass der genannte Leitfaden auch weiterhin noch in Erstellung befindlich ist. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist deshalb bislang noch nicht möglich.
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