Drucksache - DS/1123/VII  

 
 
Betreff: Namentliche Abstimmungen immer ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
28.05.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE GOEB PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1123/VII:

 

Begründung:

Der Ausschuss konnte sich nicht auf einen Vorschlag verständigen, obwohl in seiner Allgemeinheit die Idee verfolgbar erachtet wurde, erschien der Vorschlag den meisten Ausschussmitgliedern zu unkonkret, um dies so zu beschließen. Ein konkreter Vorschlag das bestehende Verfahren zu ändern und in die GO aufzunehmen ergab sich im Ausschuss noch nicht. Die Anregung des Antragstellers nach Möglichkeiten zu suchen, ob und ggf. wie das Verfahren der Namentlichen Abstimmung verkürzt werden kann, könnte unabhängig von diesem Antrag auch im Vorstand erörtert werden.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht zusammen mit dem Vorstand der Bezirksverordneten-versammlung verschiedene Möglichkeiten zu finden, mit der die Bezirksverordnetenversammlung in der Lage ist, schneller und effizienter namentliche Abstimmungen durchzuführen.

Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Abstimmung in kurzen zeitlichen Abständen erneut erfolgen kann und das Abstimmungsergebnis öffentlich einzusehen ist. Spätestens nach 6 Monaten soll der BVV berichtet werden.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 4 / 0

 

 
 

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