Drucksache - DS/0961/VII  

 
 
Betreff: Keine Bundeswehrwerbung an den Schulen
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 27.06.2014 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
12.11.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
14.01.2014 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
11.02.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
05.03.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
Änderungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 27.06.2014 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.)  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt den Schutz der Grundrechte von Schülerinnen und Schülern nach Art. 4 GG und fordert die Wahrung des Neutralitätsgebots an Schulen ein.

 

Das Bezirksamt wird daher ersucht:

 

  1. sich gegenüber den Schulen im Bezirk dafür einzusetzen, dass diese nicht als Werbe­plattform für die Rekrutierung von künftigen Soldatinnen und Soldaten benutzt werden. Finden dennoch Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundeswehr statt, sollten gleich­zeitig auch Vertreterinnen und Vertreter von pazifistischen bzw. militärkritischen Organisa­tionen eingeladen werden.
  2. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dahingehend einzusetzen, dass eine Handreichung für die Berliner Schulen erarbeitet wird, die über das sensible Thema der Bundeswehr an Schulen rechtlich informiert und auf die Einhal­tung des Neutralitätsgebotes hinweist. Die Handreichung soll ferner eine Übersicht über mögliche nicht-militärische Ansprechpartner enthalten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie der BVV im Rahmen des Zwischenberichtes am 27.06.2014 mitgeteilt, steht das Bezirksamt hinter dem Anliegen der Drucksache. Es hatte sich in diesem Sinne mit der Anre­gung einer entsprechenden thematischen Handreichung für die Schulen an den zuständigen Staatssekretär für Bildung gewandt.

 

Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung liegt nunmehr vor. Diese nimmt Bezug auf die am 18.12.2014 durch den Staatssekretär für Bildung erfolgte Beantwortung einer zum Thema gestellten Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses (s. Anlage). Aus Sicht des Senats gibt es dabei aufgrund der bereits bestehenden Regelungen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Insbesondere wird mit Blick auf eine ausgewogene Behandlung des Themas Wehrdienst auf den sogenannten Beutelsbacher Konsens verwiesen, der an den Schulen aufgrund der Verankerung in der Lehrerausbildung Gemeingut sei.

 

Wörtlich heißt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung: ". in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zum Thema Bundeswehr an Schulen vom Dezember 2014 hat Staatssekretär Rackles formuliert, dass aus der Sicht des Senats aktuell kein Bedarf an neuen Regelungen bezüglich des Themas bestehe, da die geltenden Regelungen bzw. Grundsätze den Schulen bekannt seien, . da die Kenntnis des Beutelsbacher Konsenses Grundbestandteil der Ausbildung gesellschaftswissenschaftlicher Lehrkräfte ist."

 

Die Senatsverwaltung bekundet dazu jedoch die Bereitschaft, ".in nächster Zeit nochmals ein diesbezügliches Rundschreiben an die Schulen zu versenden."

 

Eine gesonderte Handreichung für die Schulen seitens des Senats, wie vom Bezirksamt unterstützt, ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Das Bezirksamt hat auf der Basis dieser Antwort in einem Schreiben an die Lichtenberger Schulleitungen seinerseits nochmals auf die besondere Sensibilität im Umgang mit Bundes­wehranfragen an Lichtenberger Schulen und auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausgewogenen Behandlung des Wehrdienstes im Unterricht hingewiesen. Ungeachtet dessen steht es aufgrund der Eigenständigkeit der Schulen gem. §7 i.V.m. §69 SchulG in der besonderen Verantwortung der jeweiligen Schulleitung, auf die Einhaltung des Beutels­bacher Konsenses hinzuwirken.

 

 
 

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