Auszug - Aufnahme der Möglichkeit von Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner in die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung
Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Beschluss:
Die GO wird in § 62 Absatz 1 Satz 1 wie folgt neu gefasst:
Alle an die BVV gerichteten Eingaben, insbesondere Anträge, Anregungen und Beschwerden, leitet der/die Vorsteher/in dem Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben zu. |
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