Kindertagespflege

Drei Kinder basteln in der Kita

Kita oder Kindertagespflege?

Gemäß Sozialgesetzbuch – Achtes Buch hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, der sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindertagespflege erfüllt werden kann. Dieser Anspruch umfasst in Berlin eine Teilzeitförderung von bis zu sieben Stunden täglich. Welche Option für Ihr Kind die beste ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Sollten Sie eine weitere Beratung bei der Entscheidung und Auswahl benötigen, kann Ihr bezirkliches Jugendamt unterstützend tätig werden.

Kindertagespflege in Berlin

Kindertagespflege ist ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Kindertagespflegepersonen (umgangssprachlich auch als Tagesmutter oder Tagesvater bekannt) bieten ihre Betreuung ganztags oder für einen Teil des Tages an, vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Wie in einer Kita wird Ihr Kind auch in der Kindertagespflege nach dem Berliner Bildungsprogramm individuell gefördert und die Entwicklung Ihres Kindes dokumentiert. In einer Kindertagespflegestelle kann Ihr Kind, vor allem in den ersten Lebensjahren, familiennah betreut werden. Ihr Kind wird entweder in der Wohnung der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut. Im Einzelfall kann eine Betreuung auch bei Ihnen Zuhause stattfinden. Die familiennahe Förderung bietet den Vorteil, dass Ihr Kind in einer kleinen Gruppe von maximal zehn Kindern betreut wird und Ihr Kind und Sie als Eltern immer eine feste Bezugsperson haben und ein enger Austausch über die Entwicklung Ihres Kindes erfolgen kann.

Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich jedem einzelnem Kind besonders zuzuwenden und so die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes zu berücksichtigen. Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder. Schließen sich zwei Betreuungspersonen zu einer sogenannten Kindertagespflegestelle im Verbund zusammen, können sie gemeinsam bis zu zehn Kinder betreuen. Kindertagespflege im Verbund findet häufig in altersgemischten Gruppen in angemieteten Räumlichkeiten statt. Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, bedarf es der gesetzlichen Erlaubnis durch das Jugendamt. Dieses prüft die persönliche Eignung einer Person sowie die Tauglichkeit der Betreuungsräume.

Fast wie Zuhause, Kindertagespflege - Klasse Berlin Podcast

Podcast "Klasse Berlin": Fast wie zu Hause - Die Kindertagespflege

Hören Sie in dieser Folge unseres Podcasts "Klasse Berlin", wie der Alltag in einer Kindertagespflege aussieht und was interessierte Eltern über diese Betreuungsform wissen sollten. Weitere Informationen

Anmeldung in einer Kindertagespflegestelle

Wenn Sie sich für die Kindertagespflege als Betreuungsform für Ihr Kind entschieden haben, benötigen Sie hierfür zunächst einen Kita-Gutschein. Diesen beantragen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Der Kita-Gutschein gilt für die Kindertagespflege und Kitas gleichermaßen. Auch Ihre Beteiligung an den Kosten, ob für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle oder einer Kita, bleibt gleich.

Bei der Suche nach einer passenden Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt. Da der Kita-Gutschein berlinweit gültig ist, können Sie auch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk wählen. Die zuständige Fachberatung und Vertragspartner ist dann das Jugendamt des Bezirks, in dem die Kindertagespflegestelle liegt. Haben Sie einen freien Platz für Ihr Kind gefunden, legen Sie Ihrer künftigen Kindertagespflegeperson Ihren Kita-Gutschein vor, aus dem auch der bewilligte Betreuungsumfang hervorgeht. Die Kindertagespflegeperson meldet dem zuständigen Jugendamt, dass der Kita-Gutschein in ihrer Kindertagespflegestelle in Anspruch genommen wird. Das Jugendamt schließt dann den Tagespflegevertrag mit der Kindertagespflegeperson und mit Ihnen als Eltern oder Elternteil den Betreuungsvertrag ab.

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Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Im ServicePortal finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung Ihres Kita-Gutscheins. Weitere Informationen

Ansprechpersonen für Kindertagespflege in den Jugendämtern

Die Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes arbeitet mit den Kindertagespflegepersonen zusammen und unterstützt Sie als Eltern z.B. bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind.

Ergänzende Kindertagespflege

Benötigen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Situation eine längere Betreuungszeit für Ihr Kind, als die Kita oder die Kindertagespflegestelle abdecken, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks eine ergänzende Betreuung beantragen (ergänzende Kindertagespflege). Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr individueller Betreuungsbedarf die Öffnungszeiten der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle, in der Ihr Kind regulär betreut wird, um mindestens eine Stunde übersteigt. Auch für Kinder im Grundschulalter kann eine ergänzende Kindertagespflege bewilligt werden, wenn der Betreuungsbedarf durch die Zeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung an der Schule nicht abgedeckt werden kann. Das Jugendamt prüft Ihren Betreuungsbedarf. Stimmt es unter der Berücksichtigung des Kindeswohls einer ergänzenden Betreuung zu, kann eine Betreuungsperson Ihr Kind in den frühen Morgen- oder Abendstunden sowie am Wochenende und über Nacht betreuen. Um Ihrem Kind eine vertraute Umgebung zu ermöglichen, kann die Betreuung im Haushalt Ihrer Familie stattfinden.

  • Wer ist für die ergänzende Kindertagespflege zuständig?

    Für die ergänzende Kindertagespflege ist das Jugendamt Ihres Wohnorts zuständig. Bei Arbeits- oder Ausbildungszeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesbetreuung (Kita oder Kindertagespflege) sowie außerhalb der Öffnungszeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) an Schulen kann das Jugendamt auf Antrag (formlos) eine ergänzende Kindertagespflege (KitaFöG § 17 Abs. 4) bewilligen. Die Eltern müssen den Bedarf z.B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung im Jugendamt halbjährig nachweisen. Die Eltern schließen mit dem Jugendamt einen Betreuungsvertrag. In dem Vertrag wird vereinbart, wie viele Stunden monatlich das Kind ergänzend betreut wird. Die Eltern können auch selbst eine Person für die ergänzende Betreuung vorschlagen, die vom Jugendamt auf ihre Eignung überprüft wird.

  • Was kostet die ergänzende Kindertagespflege?

    Die Kostenbeteiligung der Eltern ist im Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) in § 2 Abs. 4 geregelt. Für Kinder bis zur Vollendung des 3. Schuljahres ist die Kindertagesbetreuung in Berlin kostenfrei. Das gilt auch für die ergänzende Kindertagespflege. Für Kinder ab dem 4. Schuljahr ist die Höhe der Kostenbeteiligung abhängig von dem monatlichen Betreuungsumfang und vom Einkommen der Eltern. Diese zahlen die Kostenbeteiligung an das Jugendamt.

Mobiler Kinderbetreuungsservice (MoKiS)

Informationen für Eltern

Der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragte Mobile Kinderbetreuungsservice (MoKiS) kann Ihnen helfen, eine geeignete Betreuungsperson für Ihr Kind zu finden, wenn Sie auf eine ergänzende Kindertagespflege angewiesen sind. Alle über MoKiS vermittelten Betreuer/-innen sind vom zuständigen Jugendamt hinsichtlich eines erweiterten Führungszeugnisses und eines Gesundheitsattests überprüft und haben einen Basis-Kurs (inklusive Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge) absolviert. MoKiS berät und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die ergänzende Betreuung Ihres Kindes.

Weitere Informationen finden Sie in der MoKiS-Servicestelle

Informationen für Unternehmen

Wenn es in Ihrem Betrieb Eltern gibt, die zu ungewöhnlichen Zeiten eine Betreuung für Ihre Kinder benötigen, können Sie Ihre Angestellten über das Angebot der ergänzenden Betreuung informieren und alle benötigten Unterlagen (z.B. Nachweis über die Arbeitszeiten) ausstellen.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen sind zufriedene Beschäftigte, die sich ganz auf die Arbeit konzentrieren können, wenn sie ihre Kinder gut versorgt wissen. Familienfreundlichkeit macht Sie außerdem zu einem attraktiven Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Chancengleichheit bietet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie in der MoKiS-Servicestelle

  • MoKiS Flyer - Informationen für Arbeitgeber

    Mobiler Kindertagespflegeservice für Arbeitgeber

    PDF-Dokument (211.8 kB)

Tagesmutter mit Kindern

Tagesmutter oder Tagesvater werden

Wenn Sie die verantwortungsvolle Aufgabe als Tagesmutter oder Tagesvater übernehmen möchten und Kinder in den ersten Lebensjahren familiennah betreuen, in ihrer Entwicklung unterstützen und fördern, finden Sie hier Informationen zu den Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Weitere Informationen

Drei Pädagoginnen beraten sich

Interne Evaluation

Die Materialien für die interne Evaluation für die Kindertagespflege spiegeln alle Aufgabenbereiche der Pädagog/-innen wider und wurden speziell auf die Belange der Betreuung jüngster Kinder, die verschiedenen Betreuungsformen sowie auf räumliche Gegebenheiten der Kindertagespflege zugeschnitten. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie