Wenn Sie sich für die Kindertagespflege als Betreuungsform für Ihr Kind entschieden haben, benötigen Sie hierfür zunächst einen Kita-Gutschein. Diesen beantragen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Der Kita-Gutschein gilt für die Kindertagespflege und Kitas gleichermaßen. Auch Ihre Beteiligung an den Kosten, ob für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle oder einer Kita, bleibt gleich.
Bei der Suche nach einer passenden Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt. Da der Kita-Gutschein berlinweit gültig ist, können Sie auch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk wählen. Die zuständige Fachberatung und Vertragspartner ist dann das Jugendamt des Bezirks, in dem die Kindertagespflegestelle liegt. Haben Sie einen freien Platz für Ihr Kind gefunden, legen Sie Ihrer künftigen Kindertagespflegeperson Ihren Kita-Gutschein vor, aus dem auch der bewilligte Betreuungsumfang hervorgeht. Die Kindertagespflegeperson meldet dem zuständigen Jugendamt, dass der Kita-Gutschein in ihrer Kindertagespflegestelle in Anspruch genommen wird. Das Jugendamt schließt dann den Tagespflegevertrag mit der Kindertagespflegeperson und mit Ihnen als Eltern oder Elternteil den Betreuungsvertrag ab.