8./9. Mai: Welche Regeln wo gelten

Pressemitteilung vom 07.05.2022

Ukrainische Flaggen sind auch am 8. und 9. Mai in Berlin erlaubt. Die gestern von der Polizei Berlin erlassene Allgemeinverfügung bezieht sich nur auf 15 ausgewählte Gedenkorte in Berlin, an denen durch diese Regeln ein würdevolles, friedliches Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 ermöglicht werden soll. Dort sind keinerlei Flaggen und militärische Symbole erlaubt. Ausgenommen davon sind Veteranen des Zweiten Weltkrieges sowie Botschafter und ihre Delegationen.

Bei pro-russischen Veranstaltungen wird auch außerhalb dieser Gedenkorte von der Polizei Berlin darauf geachtet, dass keine öffentliche Billigung des Angriffskrieges auf die Ukraine stattfindet.

Die Begründung für diese differenzierte Regelung der Polizei Berlin hatte Innensenatorin Iris Spranger bereits am vergangenen Donnerstag in ihrer Rede im Abgeordnetenhaus erläutert. Der zentrale Gedanke ist, dass das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 und damit an die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus klar zu trennen ist von der Situation im Mai 2022. Es gilt, so Spranger, an den Gedenkorten, an denen auch russische wie ukrainische Gefallene liegen, jede Konfrontation zu verhindern.

Über die geplanten Regelungen für den 8. und 9. Mai hatte die Polizei Berlin vor deren Veröffentlichung die Botschaft der Ukraine in einem Treffen informiert.

Weiterführende Informationen
Die Rede der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport im Plenum des Abgeordnetenhauses am 5. Mai 2022 (ab 1:18h, Bezug zu 8. und 9. Mai ab 1:30h): https://www.youtube.com/watch?v=LehlPg_V24w

Pressemitteilung der Polizei Berlin mit der Begründung zur Allgemeinverfügung: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1203603.php