Mit einem Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus will die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in diesem Jahr dazu beitragen, das vielfältige Engagement gegen Antisemitismus in Berlin zu fördern.
Antragsberechtigt sind nach Senatsangaben gemeinnützige Organisationen. Anträge stellen können darüber hinaus auch Einrichtungen bzw. Organisationen, die im Doppelhaushalt 2024/2025 bereits von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert werden oder wurden. Für eine Förderung kommen eine Vielzahl von Maßnahmen in Frage, darunter Vorhaben der politischen Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Awareness- oder Monitoringmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von Schulungs- und Beratungsleistungen.
Die minimale Fördersumme beträgt 25.000 Euro und die maximale Fördersumme 150.000 Euro. Der Projektförderzeitraum kann ab dem 1. Juni 2025 beginnen und maximal bis zum 31. Dezember 2025 reichen. Anträge können ab sofort bis spätestens zum 9. April 2025 unter www.aktionsfonds-gegen-antisemitismus.berlin eingereicht werden.