Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.12.2018 - Drucksache Nr. 1631/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zügig dafür einzusetzen, dass an der Ersatz-Bushaltestelle des Busses 124 an der Schulzendorfer Str. 65a ein Mülleimer installiert und der Müll dort regelmäßig beseitigt wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) um Stellungnahme gebeten.
Folgende Antwort liegt uns seitens der BVG vor:
„[…] Bei der Einrichtung von Ersatzhaltestellen (ap-Haltestellen) wird die BSR von der BVG automatisch routinemäßig von der zuständigen Fachabteilung der BVG informiert.
Die BSR schickt dann eine Tourenleitung zu dem entsprechenden Ort und prüft den Bedarf eines Abfallbehälters. Bei durch die BSR festgestelltem Bedarf wird dann von der BSR ein Abfallbehälter angebracht und turnusmäßig geleert.
Der BVG ist es nicht gestattet, Abfallbehälter an ap-Haltestellen anzubringen. […]“
Die BSR teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„[…] Nach einer Ortsbesichtigung mussten wir leider feststellen, dass wir unmittelbar an der Haltestelle keinen Papierkorb montieren können. Es ist uns leider nicht möglich einen Papierkorb an den vorhandenen Stellen zu montieren.
Hiermit bitten wir das Tiefbauamt einen Pfahl in unmittelbarer Nähe der Haltestelle zu setzen, um einen Papierkorb montieren zu können, ohne eventuelle Fußgänger zu gefährden. […]“
Das Bezirksamt Reinickendorf hat den benötigten Pfahl am 07.08.2019 gesetzt und die Berliner Stadtreinigung hat den Papierkorb angebracht.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1631/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt
BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme