Auszug - Stillraum für Frauen in öffentlichen Gebäuden  

 
 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 09.12.2019, 17 Uhr, Raum 338
1709/XX-01 Stillraum für Frauen in öffentlichen Gebäuden
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1709/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 05.06.2019      - Drucksache Nr. 1709/XX -:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Einrichtung eines geschützten Ortes für stillende Frauen (Stillraum) im Rathaus Reinickendorf sowie in bezirklichen Gebäuden mit Publikumsverkehr möglich ist.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

In den bezirklichen Gebäuden des Bezirksamtes Reinickendorf stehen vielfältige Wickel- und Stillmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Am Standort Rathaus Reinickendorf (Eichborndamm 215, 13437 Berlin) wird eine geschützte Stillecke im Raum 288 vorgehalten. In mehreren Toilettenbereichen des Rathauses stehen Wickelgelegenheiten zur Verfügung.

 

Zudem gibt es einen Stillraum am Standort Nimrodstraße (Nimrodstraße 4-14, 13469 Berlin) im Jugendamt - Bereich Tagespflege (2. Obergeschoss).

 

Am Standort Hallen am Borsigturm - Jugendamt Region West (Hallen am Borsigturm 2, 13507 Berlin) steht ein Multifunktionsraum zur Verfügung, der neben der Funktion als Erste-Hilfe-Raum, auch die Möglichkeiten zum Wickeln und Stillen bietet.

 

Unabhängig davon können in allen Bürodienstgebäuden grundsätzlich auch die Erste-Hilfe-Räume als Still- und Wickelmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Schulen und Sportliegenschaften.

 

Durch die Filialleitungen der Bürgerämter kann im Bedarfsfall auch das Stillen in einzelnen Bürodiensträumen ermöglicht werden.

 

Das Bezirksamt wird die bestehenden Still- und Wickelmöglichkeiten in den bezirklichen Gebäuden bei Bedarf weiter optimieren.

 

Für Dienstkräfte werden regelmäßig bedarfsgerechte individuelle Lösungen in der Nähe des jeweiligen Arbeitsplatzes ermöglicht.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1709/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 


 

 
 

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