Drucksache - 2327/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-59 für das Gelände zwischen Holländerstraße, Residenzstraße, Haßlingerweg und Markstraße sowie Teilflächen der Holländerstraße und der Residenzstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.12.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
27.02.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
a_Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 12-59
b_Auswertung frühzeitige Behördenbeteiligung 12-59
c_B-Planzeichnung 12-59
d_Begründung 12-59
e_textliche Festsetzungen

Sachverhalt

Begründung:

Siehe Anlage

 


Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                   2019 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-59 wird zugestimmt.
  2. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-59 wird zugestimmt.
  3. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-59 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.

 


Rechtsgrundlagen

 

  • § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).

 


Anlagen: a) Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 b) Bericht über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 c) Bebauungsplanentwurf 12-59

 d) Begründung zum Bebauungsplanentwurf 12-59

 e) textliche Festsetzungen

 

 

 

Frank Balzer  

Bezirksbürgermeister

 
 

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