Drucksache - 2321/XX
Sachverhalt:
Im Kita-Eigenbetrieb Nordwest ist es grundsätzlich möglich, Leitungskräften für vertretungsbedingt geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu einem Freizeitausgleich für angefallene Überstunden eine weitere Honorierung in Form eines 25-prozentigen Lohnaufschlags zu gewähren. Auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas müssen oftmals den Ausfall von Kolleginnen und Kollegen durch Mehrarbeit kompensieren (die Anzahl der Kinder bleibt ja in der Regel gleich), ohne, dass sie dafür derzeit eine finanzielle Anerkennung erhalten. Im Sinne der Gleichberechtigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes sowie einer zusätzlichen Motivation der nur schwer zu ersetzenden Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas ist die Gleichbehandlung dringend geboten. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass analog zu den Regelungen für das Leitungspersonal des Kita-Eigenbetriebes Nordwest auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertagesstätten ein Lohnaufschlag von 25 Prozent für die Arbeitstage gezahlt wird, an denen sie vertretungsbedingt Aufgaben von abwesenden Kolleginnen und Kollegen übernommen haben.
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