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Drucksache - VIII-1312
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1312 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung eindringlich dafür einzusetzen, dass durch einen entsprechenden Antrag auf Amtshilfe durch die Bundeswehr (Hilfeleistung der Bundeswehr im Rahmen der technischen Amtshilfe gem. 35 Absatz 1 GG) eine signifikante personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes Pankow durch weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zeitnah realisiert werden kann. Aufgrund der derzeit fehlenden bezirkseigenen Räumlichkeiten zur Einrichtung der notwendigen zusätzlichen Arbeitsplätze zur Unterstützung des Gesundheitsamtes wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen umgehend dafür einzusetzen, dass eine unverzügliche und unbürokratische Anmietung von geeigneten Büroräumen dem Bezirk Pankow ermöglicht wird. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Unterstützung der Bundeswehr zur Pandemiebekämpfung im Bezirksamt Pankow wurde vom 2. Juni 2020 bis zum 22. Mai 2021 ununterbrochen fortgeführt. Das entsprechende Amtshilfeersuchen dafür wurde bis April 2021 durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) für alle Berliner Bezirke gestellt. Ab der 20. Kalenderwoche 2021 mussten die Bezirke eigene Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr richten, die dann jeweils einzeln von der Bundeswehr auf Basis der Lagebilder etc. geprüft wurden. Eine pauschale Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in alle bezirklichen Gesundheitsämter war seitdem nicht mehr möglich. Dementsprechend hatte das Bezirksamt Pankow am 26.04.2021 einen weiteren Antrag auf Amtshilfe ab der 20. Kalenderwoche d. J. gestellt. Diesem wurde im Wesentlichen entsprochen und die Amtshilfe bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verlängerung erfolgte jeweils monatlich und immer auf Grundlage des Lagebildes der Bundeswehr, der allgemeinen Pandemielage sowie dem Nachweis der Dienststellen über die Nichtbesetzung der Stellen durch zivile Dienstkräfte. Das Lagebild der Bundeswehr hat dabei auch die Fallzahlen bzw. die epidemiologische Lage auf Bezirksebene sowie die jeweiligen Personalressourcen der bezirklichen Gesundheitsämter berücksichtigt. Dem im Amtshilfeersuchen gestellten Antrag nach einem verlängerten Einsatz der Sanitätssoldatinnen und -soldaten wurde dabei seitens der Bundeswehr, wie auch in den übrigen Bezirken, nicht entsprochen. Zu Spitzenzeiten waren im Bezirksamt Pankow bis zu 25 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Berlinweit waren es bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten. Im Rathaus Pankow waren bis zum 22.05.2021 zehn Soldaten zur Kontaktpersonennachverfolgung im Einsatz, um eine zeitnahe Kontaktaufnahme von Kontaktpersonen zu gewährleisten. Weiterhin unterstützten sie die Corona-Hotline bei der Quarantänebetreuung. Mit der erfreulichen Abnahme der Fallzahlen im Frühjahr 2021 im Bezirk Pankow war die Fortführung der Amtshilfe ab Ende Mai nicht mehr begründbar. Die im Abstrichteam eingesetzte letzte Sanitätssoldatin wurde bereits zum 30.04.2021 durch die Bundeswehr abgezogen. Sie war in der Teststelle im Gesundheitsamt Pankow bei der Testung von engen Kontaktpersonen eingesetzt. Anfang Februar 2021 wurden bereits die vier Sanitätssoldaten im Hintergrunddienst des Abstrichteams zurückbeordert. Bei der Gewährung der Amtshilfe wurde seitens der Bundeswehr wiederholt und deutlich darauf hingewiesen, dass die Unterstützung nur temporär und im Ausnahmefall sowie beim Nachweis fehlender ziviler Dienstkräfte erfolgen kann. Auch seitens der Senatsverwaltung SenGPG wurden die Bezirke aufgefordert, verstärkt externe Dienstkräfte einzustellen, um die Aufgaben der Pandemiebekämpfung durch eigenes Personal sicherzustellen. Des Weiteren erforderten die zunehmend komplexer werdenden Aufgaben (Auftreten von Mutationen, Impfungen, Schnelltestangebote, Erstellung von Bescheinigungen, Anpassung der Gesetzgebung und Risikogebietsänderungen) zur qualitätsgerechten Aufgabenwahrnehmung eine immer detailliertere Einarbeitung und ständige Schulungsbereitschaft bei den beteiligten Mitarbeitern. Durch den häufigen Wechsel der Soldaten war der organisatorische und personelle Aufwand der Schulungsmitarbeiter:innen der Kontaktpersonennachverfolgung im Rathaus Pankow sehr hoch. Bereits seit Herbst 2020 wurde sukzessive ziviles Personal für die Kontaktpersonennachverfolgung eingestellt. Somit konnte der Arbeitsanfall ab Ende Mai auch allein durch das bezirksinterne Personal bewältigt werden. Durch die Rückübertragung der von den in der Kontaktpersonennachverfolgung und Hotline genutzten Räumlichkeiten an das bezirksamtsinterne Personal zur Erfüllung ihrer originären Aufgaben musste dringend eine Alternativlösung gefunden werden. So wurden zusätzliche Räumlichkeiten in der Berliner Straße 112a angemietet. Diese werden seit Mai 2021 genutzt. Das Bezirksamt hat wiederholt gegenüber Senat und Bundeswehr deutlich gemacht, dass ein zukünftiger erneuter Unterstützungsbedarf durch die Bundeswehr im Rahmen von Amtshilfe bei rasch steigenden Fallzahlen oder anhaltend hohen Inzidenzen und unveränderten Kontaktpersonennachverfolgungsvorgaben ggf. wieder notwendig werden könnte. Derzeit ist dieser Fall noch nicht absehbar. Für den Einsatz und die Unterstützung der Bundeswehr bei der Pandemiebekämpfung im Bezirk Pankow hat sich das Bezirksamt bereits Ende Mai gegenüber den Soldat:innen und der Führungsspitze bedankt. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine
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