Drucksache - VIII-1143  

 
 
Betreff: Digital-Pakt und Home-Schooling jetzt: externen Sachverstand hinzuziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit mitberatender Ausschuss
10.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
13.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gruppe der FDP 32. BVV am 13.05.2020
Stellungnahme SchuSpG
Beschlussempfehlung FinPersIm 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, SB 39. BVV am 24.02.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1143/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Digital-Pakt und Home-Schooling jetzt: externen Sachverstand hinzuziehen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 02.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1143/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass externe IT-Experten zur Unterstützung der zeitnahen Umsetzung des Digitalpaktes, eines nachhaltigen Fernunterrichts und der Umsetzung der Digitalisierung an den Pankower Schulen beauftragt werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat sich hinsichtlich des BVV-Anliegens an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Nunmehr liegt dem Bezirksamt Pankow hierzu eine umfangreiche Antwort vor.

SenBJF verweist darin, dass Stellenbesetzungen in den Bezirksämtern in der eigenen Verantwortung der Bezirke liegen. Die benötigten Stellen müssen daher durch diese angemeldet und können nicht durch SenBJF zur Verfügung gestellt werden. In mehreren Bezirksämtern wären die personellen Ressourcen zur Umsetzung des DigitalPaktes bereits ausgebaut worden. Dazu merkt das Bezirksamt an, dass in Pankow bereits vor dem Digitalpakt im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine Mitarbeiterin im Schul- und Sportamt mit den Aufgaben der IT-Ausstattung befasst war. Durch den Aufgabenzuwachs mit dem DigitalPakt ist mittlerweile ein weiterer Mitarbeiter mit der Umsetzung des DigitalPaktes befasst. Zusätzliche Stellen konnten aber bisher nicht geschaffen werden.

Eine direkte Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bezirksämter durch die SenBJF ist nicht möglich. Ggf. müssen benötigte Haushaltsmittel durch die Bezirke selbst beantragt werden. Bei der IT-Administration werden die Bezirke vonseiten der SenBJF durch das Projekt „IT-Wartung“ unterstützt. Es ermöglicht den Schulen, einmal wöchentlich die Hilfe eines IT-Technikers in Anspruch zu nehmen. Für das Projekt stehen im laufenden Jahr berlinweit ca. 10,3 Mio.  zur Verfügung. Davon werden für Pankow voraussichtlich ca. 0,7 Mio.  verausgabt. Bis auf sechs Ausnahmen nehmen alle Pankower Schulen am Projekt teil bzw. haben die Teilnahme beantragt. Hierzu merkt das Bezirksamt an, dass in Pankow bereits vor dem Digitalpakt durch eine zentrale Ausschreibung die IT-Wartung durch den Bezirk beauftragt und finanziert wurde. Einige Schulen wollen auch weiterhin das bezirkliche Angebot in Anspruch nehmen.

Die personellen Ressourcen zur Umsetzung des DigitalPaktes in der SenBJF sind weiterhin sehr begrenzt. Eine Abordnung von Mitarbeiter:innen in die Bezirksämter stellt daher keine Option dar. Die zuständige Fachgruppe der SenBJF unterstützt die Bezirksämter durch die Definition transparenter Prozesse, durch Beratung, zügige Bearbeitung von Förderanträgen, Problemklärungen mit dem ITDZ und den beteiligten Firmen, Bereitstellung aktueller Informationen und die regelmäßige Durchführung von Monitorings.

Aus Mitteln des DigitalPaktes sind notwendige Begleitmaßnahmen, wie Dokumentation, Planungs- und Bauleistung, förderfähig. Die Leistungen können über die Rahmenverträge des ITDZ bzw. der Schulämter beauftragt oder durch die Schulämter ausgeschrieben werden. Die Möglichkeiten wurden bereits in mehreren Regionen im Hinblick auf den Netzwerkausbau genutzt. Die Förderung laufender Personal- und Sachkosten schließt die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt aus. Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt stellt bundesweit weitere 500 Mio. r Berlin, davon 25.687.700 r Berlin, r die IT-Administration an Schulen zur Verfügung. Die Mittel werden, befristet bis 2024, zentral durch SenBJF zur Stärkung des Projektes „IT-Wartung“ verwendet. Eine Förderrichtlinie für Berlin befindet sich in der Erstellung, die erforderliche Ausschreibung der Leistungen wird vorbereitet. Dazu merkt das Bezirksamt an, dass auch in Pankow entsprechende Planungs- und Dokumentationsleistungen in Anspruch genommen wurden. Hierzu merkt das Bezirksamt an, dass das Bezirksamt sich nochmal gesondert an SenBJF gewandt hat, um die Verwendung der zusätzlichen Mittel des Bundes für „IT-Administratoren“ im Sinne der Schulen und Schulträger zu hinterfragen.

Die Aufgabe der IT-Betreuer und Betreuerinnen (ITB) an den Schulen besteht vor allem in der pädagogischen Beratung und Betreuung der Lehrkräfte Ihrer Schulen, z. B. in der Entwicklung IT-gestützten Unterrichts. Dafür erhalten sie Anrechnungsstunden anteilig durch die SenBJF und aus dem Stundenpool der jeweiligen Schule. Das Ziel vor allem des Projektes „IT-Wartung“ ist es, die ITB von Aufgaben rein technischer Administration weitgehend zu entlasten. Die ITB sind selbst Lehrkräfte, welche vor allem angesichts der zusätzlichen Herausforderungen durch die Corona-Krise dringend in den Schulen benötigt werden. Auch verfügen sie nicht systematisch über eine Ausbildung als IT-Techniker bzw. über die nötige Verwaltungserfahrung. Daher ist eine Abordnung der ITB in die Bezirksämter zur IT-Wartung weder möglich noch sinnvoll.

Zusammenfassend stehen folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Dokumentation, Planung und Baubegleitung zum Netzwerkausbau sind über den DigitalPakt förderfähig und können beim ITDZ beauftragt werden, sofern das Schul- und Sportamt nicht über eigene Ressourcen verfügt bzw. die Leistungen nicht selbst ausschreibt. Die IT-Administration an Schulen wird durch das Projekt „IT-Wartung“ der SenBJF unterstützt, für welches befristet zusätzliche Mittel aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt zur Verfügung stehen. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen bzw. zusätzlicher Personalstellen liegt in der Verantwortung des Schulträgers.

Das Bezirksamt wird die wertvollen Hinweise der SenBJF bei den Beratungen zum nächsten Haushalt 2022/23 berücksichtigen. Über weitere Informationen dazu wird das Bezirksamt den zuständigen Ausschuss auch weiterhin informieren.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Umsetzung des DigitalPaktes und die Digitalisierung der Schulen dient der Sicherstellung der Schulpflicht auch in den schwierigen Zeiten der Pandemie und damit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne

Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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