Klimaschutz im Land Berlin

Was tut das Land Berlin für den Klimaschutz?

Der Klimawandel ist ein globales Problem, für das im Land Berlin aber auch in den einzelnen Bezirken lokale Lösungen gefunden werden müssen. Das Land Berlin hat beschlossen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Die Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 und die Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“ zeigen, dass dies möglich ist.

E-Car mit Solartankstelle und Windkraft

Ladeinfrastruktur Berlin - Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Berlin ist auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt. Um dieses Ziel bis 2045 zu erreichen, kommt dem Ausbau der Elektromobilität und dem damit einhergehenden Netz an Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle zu. Deshalb hat Berlin die „Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030“ erarbeitet.

Auf der Website Ladeinfrastruktur Berlin finden Sie Informationen, Hinweise zu Ansprechpartner:innen, aber auch Dokumente rund um das Thema „Ladeinfrastruktur in Berlin“. Möchten Sie selbst aufbauen oder vorhandene Ladepunkte nutzen? Was gibt es zu beachten? Was sind Ihre individuellen Voraussetzungen? Welche Unterstützung können Sie bekommen? Wählen Sie aus den unten gelisteten Optionen und gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den relevanten Informationen.

In Pankow gibt es ca. 4.000-Ladepunke. Wo diese liegen finden Sie beispielsweise im Berliner Energieatlas (Ladeinfrastruktur – Ladepunkte im Öffentlichen und privatem Raum).

Grafik Gruppentreffen: Mehrer Personen sitzen an einem Tisch

Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin

Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin fördert nachhaltige Entwicklung, indem sie bestehendes Engagement in Berlin sichtbar macht, Synergien schafft und neue kooperative Projekte initiiert. Sie dient als Plattform für Austausch, Vernetzung und innovative Partnerschaften, um die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zu beschleunigen. Im Mission Statement ist ihr Selbstverständnis als eine treibende Kraft für nachhaltige Stadtentwicklung verankert. Pankow ist Mitglied der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin.

Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele

Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Ziele, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden, um eine nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern. Sie zielen auf die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, den Schutz des Planeten und die Förderung von Wohlstand für alle ab. Die SDGs beinhalten unter anderem die Förderung von sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen (Ziel 6), die Bekämpfung des Klimawandels (Ziel 13) und die Förderung von Bildung (Ziel 4). Jedes Ziel wird durch spezifische Unterziele und Maßnahmen unterstützt, die von allen Ländern verfolgt werden sollen, um bis 2030 eine bessere und nachhaltigere Zukunft zu gewährleisten.

Straße führt zu einer ökologischen Stadt

Klimanotlage

Am 10. Dezember 2019 erklärte der Berliner Senat unter Klimaschutzsenatorin Regine Günther als erstes Bundesland die Klimanotlage. Der Senat erkannte an, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die verstärkte Anstrengungen für den Klimaschutz auf Landesebene erfordert. Berlin schloss sich damit einer wachsenden Zahl von Städten weltweit an, die eine ‘Klimanotlage’ oder einen ‘Klimanotstand’ ausgerufen haben, um den globalen Klimawandel zu bekämpfen.

Berlin bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens, insbesondere dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Im Juni 2021 verabschiedete der Senat einen umfassenden Maßnahmenplan, der verstärkte Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Energieversorgung sowie in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen umfasst.

Blick auf die Siegessäule in berlin

Das Berliner Energiewendegesetz

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ist 2016 in Kraft getreten und bildet den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Berliner Klimaschutzpolitik. Im Jahr 2021 wurde das Gesetz aktualisiert und in Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz umbenannt. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele und die Instrumente rechtlich verankert. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz wird hervorgehoben, zum Beispiel durch die Verpflichtung zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen für die öffentlichen Gebäude und eines Masterplans CO2-neutrale Verwaltung.

Das EWG Bln legt Einsparungen im Rahmen der Berliner Klimaziele bis 2045 bezogen auf das Jahr 1990 fest:
  • bis 2020 sollen mindestens 40% (dies wurde auch erreicht)
  • bis 2030 sollen mindestens 70%
  • bis 2040 mindestens 90%
  • bis 2045 mindestens 95%
    der Kohlendioxidemissionen im Vergleich zur Gesamtsumme 1990 eingespart werden.

Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Wärmewende ist die gesamtstädtische Wärmeplanung, die aktuell von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) erarbeitet wird.
Zur Wärmeplanung finden Sie zahlreiche Weitere Informationen auf der Seite der SenMVKU.

Mauerpark

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) ist das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik und enthält konkrete Strategien und Maßnahmen. Das BEK 2030 wurde im Januar 2018 verabschiedet und enthält ca. 100 Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in den Handlungsfeldern Energie, Wirtschaft, Verkehr, Gebäude und Stadtplanung, private Haushalte und Konsum sowie Anpassung an den Klimawandel. Federführend für die Umsetzung des BEK 2030 sind die Senatsverwaltungen. Ein Teil der Maßnahmen erfordert die Mitwirkung bzw. einige Maßnahmen auch die Federführung der Bezirke. Zurzeit wird das BEK im Abgeordnetenhaus überarbeitet.

Panoramablick auf die Innenstadt von Berlin

Berliner Klimaanpassungsstrategie und Stadtentwicklungsplan

Die Berliner Klimaanpassungsstrategie ist ein Konzept, das Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin festlegt. Ziel ist es, die Stadt widerstandsfähiger gegenüber klimatischen Veränderungen wie zunehmender Hitze, Starkregen und Überschwemmungen zu machen. Die Strategie umfasst unter anderem die Verbesserung der grünen Infrastruktur, die Schaffung von Hitzeinseln und die Anpassung der Gebäude an höhere Temperaturen. Sie fördert auch den Wasserschutz und die Resilienz von Stadtteilen. Auf Basis einer Konzeptstudie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (2016) entwickelte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Anpassungsprogramm. Die Klimaanpassungsstrategie soll dazu beitragen, die Lebensqualität der Berliner*innen trotz des Klimawandels zu sichern und die städtische Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten.

Bereits 2011 wurde der Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima vorgestellt, der Handlungsempfehlungen für die räumliche Planung enthält, und sich seit 2016 mit dem StEP Klima KONKRET auf die wachsende Stadt fokussiert. Zudem wurde eine Planungshinweiskarte im Berliner Umweltatlas erstellt, um klimatische Belastungen und Entlastungspotenziale in der Stadt aufzuzeigen.

Radfahrer und Fußgänger

Berliner Mobilitätsgesetz

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die die nachhaltige, zukunftsfähige und inklusive Mobilität in Berlin fördern soll. Es setzt den Rahmen für eine verkehrspolitische Neuausrichtung in der Stadt und zielt auf die Förderung von umweltfreundlichen, sicheren und effizienten Verkehrsmitteln. Das Gesetz umfasst Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs sowie zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Es legt auch Ziele zur Luftreinhaltung, zur Verringerung von CO₂-Emissionen und zur Förderung von Barrierefreiheit fest. Das Gesetz soll Berlin zu einer ‘mobilitätsgerechten’ Stadt machen, die den Anforderungen einer nachhaltigen und gerechten Verkehrsentwicklung gerecht wird.

Papierschnitt zum Thema Ökologie

Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt

Die Verwaltungsvorschrift ‘Beschaffung und Umwelt’ regelt die Integration von Umweltaspekten in den öffentlichen Beschaffungsprozess. Sie soll sicherstellen, dass bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen Umweltkriterien berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Umweltbelastungen durch öffentliche Aufträge zu verringern und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu fördern. Dazu gehört die Berücksichtigung von Kriterien wie Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Abfallvermeidung und die Verwendung umweltfreundlicher Materialien. Die Vorschrift dient als Leitfaden für die öffentliche Hand, um durch verantwortungsbewusste Beschaffung zum Umweltschutz beizutragen.