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RechtsvorschriftenUmweltverträgliche BeschaffungVerwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU
Kurzbeschreibung des Videos
Umweltverträgliche Beschaffung in Berlin
Jedes Jahr kauft die öffentliche Hand in Berlin Produkte und Dienstleistungen im Wert von 4 bis 5 Milliarden Euro ein. Dieses große Finanz- und Nachfragevolumen begründet eine hohe Verantwortung der öffentlichen Hand. Bereits seit 2013 legt der Berliner Senat deshalb verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltverträglicher Leistungen und Produkte. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt, kurz VwVBU, stellt ökologische Kriterien in den Mittelpunkt. Der Film erläutert die Vorteile einer umweltverträglichen Beschaffung und erklärt, wie die VwVBU den Beschaffungsalltag erleichtert. Produziert durch: agenturgretchen/EUMB Pöschk im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Kurzbeschreibung des Videos
Die Vorteile der umweltfreundlichen Beschaffung erklärt der Film des Umweltbundesamtes. Öffentliche Verwaltungen in Deutschland beschaffen Waren und Dienstleistungen für rund 500 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Beschaffung umweltverträglicher Produkte und Dienstleitungen werden Umweltbelastungen deutlich reduziert und auch relevante Kosten eingespart. Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, dass umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Beschaffungen berücksichtigt werden können. Der Erklärfilm zeigt insbesondere, welche Möglichkeiten das Vergaberecht hierzu bereithält.
Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von insgesamt etwa 260 Milliarden Euro, davon etwa 50 Milliarden Euro in umweltorientierten Zukunftsmärkten, besitzt die öffentliche Hand in Deutschland ein großes Marktpotenzial. Auch in Berlin ist das Marktvolumen der öffentlichen Hand erheblich. So beschafft das Land Berlin Produkte und Dienstleistungen in einem finanziellen Umfang von rund 4 bis 5 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Finanz- und Nachfragevolumen begründet eine hohe Verantwortung der öffentlichen Hand. In den Richtlinien der Regierungspolitik des Landes Berlin wird betont, dass der Berliner Senat verstärktes Augenmerk auf die Beschaffung umweltverträglicher Leistungen und Produkte legt. Dies gilt sowohl für das Land Berlin als auch für alle seine Beteiligungen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit dem am 23. Juli 2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Landes Berlin gemäß § 7 BerlAVG verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten anzuwenden. Zudem enthält § 7 BerlAVG die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift für ein umweltfreundliches Beschaffungswesen durch den Senat. Aufgrund dieser Ermächtigungsgrundlage hat der Berliner Senat am 23. Oktober 2012 die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU" beschlossen, welche am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Die Vorschrift dient einer praktikablen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungswesen. Zudem soll durch diese Vorschrift die erforderliche Vereinfachung sowie die gebotene Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen erreicht werden. Geänderte VwVBU am 16.03.2019 in Kraft
Am 8. Januar 2019 hat der Senat die Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwVBU, u.a. mit neuen Leistungsblättern beschlossen, die am 16. März 2019 in Kraft trat. Aktuell
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