News: Holzbeschaffung

Berlin kauft nur Möbel aus zertifiziertem Holz

Im Land Berlin werden jedes Jahr für rund drei Millionen Euro Büro- und Schulmöbel eingekauft. Über 2.000 Quadratmeter Spanplatten werden jährlich zur Möblierung öffentlicher Einrichtungen verarbeitet. Sämtliche Möbellieferanten, die derzeit vom Land Berlin beauftragt sind, garantieren seit 2017 mit dem FSC / PEFC Zertifikat, dass alle verwendeten Holzprodukte ausschließlich aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft stammen. Dazu gehören die Unternehmen Lindemann, VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken, ASS-Einrichtungssysteme und Projekt Schuleinrichtungen.

Über 200 FSC-zertifizierte Betriebe in Berlin und Brandenburg

Die Zahl der FSC-zertifizierten Betriebe in den Bundesländern Berlin und Brandenburg wächst weiter. Im März 2018 waren 215 Betriebe in die Liste eingetragen, Tendenz weiter steigend. Die öffentlichen Beschaffungsstellen sind angehalten, bei den Leistungsbeschreibungen verstärkt auf die Einfügung der verbindlichen Vorgaben der VwVBU zur ausschließlichen Beschaffung von Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu achten. Beauftragte Bieter haben dies durch Zertifikat oder Einzelnachweis nachzuweisen. Überprüfungen, ob vorgelegte Zertifikate aktuell gültig sind, können einfach über die FSC-Datenbank oder PEFC Datenbank erfolgen.

Bundes-Leitfaden zur Beschaffung von Holzprodukten

Ein neuer Leitfaden will ausschreibenden Stellen des Bundes Handlungs- und Interpretationshilfen bei der Anwendung des Erlasses zur nachhaltigen Holzbeschaffung an die Hand geben. Die Beschaffungsstellen des Bundes sind gemäß des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten gehalten, nur noch Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beschaffen. Grundlagen für den entsprechenden Nachweis Zertifikate von FSC und PEFC, vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise. Der Leitfaden vom 6. Oktober 2017 soll nach zwei Jahren evaluiert und bei Bedarf entsprechend angepasst werden.

Bund übernimmt Berliner Regelwerk zur nachhaltigen Holzbeschaffung

Der Bund hat einen Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten veröffentlicht, der am 06. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Der Leitfaden fußt auf den in Berlin geltenden Regelungen zur Beschaffung von Holz und Holzprodukten.

Der Leitfaden wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als einvernehmliche, langfristige Lösung hinsichtlich der bereits im Beschaffungserlass verankerten Nachhaltigkeitsnachweisführung erarbeitet.

In Ergänzung zum geltenden Beschaffungserlass soll er den ausschreibenden öffentlichen Behörden sowie bietenden Unternehmen Handlungsanleitungen geben, wie die Nachhaltigkeit von Holzprodukten nachgewiesen werden kann. Dazu gehören die Produktkettenzertifizierung durch FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifikate, die grundsätzlichen Anforderungen für den Einzelnachweis und die Produktkettenzertifizierung. Ziel der Bundesregierung war es dabei, pragmatische Regelungen zu entwickeln, unnötige Mehrbelastungen der Wirtschaft zu vermeiden und zugleich die Nachhaltigkeit von Holzprodukten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu sichern. In Berlin darf bei öffentlichen Beschaffungen gemäß VwVBU nur noch Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft verwendet werden. Der endholzverarbeitende Betrieb muss dies belegen durch:
  • ein FSC-Zertifikat,
  • ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC)
  • oder einen Einzelnachweis.

Nachhaltige Holzbeschaffung in den Niederlanden Interview mit Mark van Benthem, European Sustainable Tropical Timber Coalition (STTC)

Welche Regelungen für die öffentliche Beschaffung von nachhaltigem Holz gibt es in den Niederlanden?
Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Niederlanden: Für den Zentralstaat (staatliche Agenturen) erfüllen Holzprodukte die Kriterien der holländischen Holzbeschaffungspolitik (TPP), wenn sie die niederländischen Holzbeschaffungskriterien des sogenannten ‘Timber Procurement Assessment System (TPAS) ‘ erfüllen. Derzeit erfüllen FSC und PEFC die Kriterien und können in öffentlichen Gebäuden verwendet werden. Darüber hinaus ist es möglich, einen sogenannten Kategorie B-Einzelnachweis vorzulegen. Letzteres wurde in der Praxis bisher nicht eingesetzt. Einige lokale Behörden geben bestimmte Zertifizierungssysteme vor. Hiervon wird jedoch von der Zentralregierung abgeraten.
Ziel der Zentralregierung ist, Holz zu 100% aus nachhaltigen Quellen zu beziehen – das heißt Holz, das die die TPAS Kriterien erfüllt. Die Ziele der einzelnen Provinzen, Küstengebiete und lokalen Behörden sind etwas weniger ambitioniert. Ziel der Zentralregierung war es, dass bis zum Jahr 2011 50% aller primären Holzerzeugnisse auf dem niederländischen Markt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern bezogen wird. Dieses Ziel wurde erreicht: Der Marktanteil von Sägeholz und Holzwerkstoffplatten aus zertifizierten nachhaltigen Quellen lag im Jahre 2013 auf dem niederländischen Markt bei 74,0%.

In welchen europäischen Ländern gibt es vergleichbare verbindliche Regelungen hinsichtlich CoC-Zertifizierung?
Großbritannien hat eine ähnliche Politik mit ihren eigenen Kriterien, die von CPET verwaltet werden (bis März 2016). Ich denke, weltweit sind die Niederlande Vorreiter in geschlossenen Lieferketten mit z.B. über 1500 CoC-zertifizierten Bauunternehmen. Es gibt noch weitere CoC-zertifizierte Unternehmen in anderen Branchen.
Am Ende ist es Aufgabe des zuständigen Beschaffungsbeamten zu entscheiden, ob das Produkt den TPP erfüllt oder nicht erfüllt. In der Praxis ist der einfachste und beste Weg, sicherzustellen, dass das letzte Glied in der Lieferkette CoC-zertifiziert ist. Die zertifizierten Unternehmen sollten deshalb wissen, wie man die richtigen Nachweise liefert. Diese Frage des Nachweises ist ein wichtiger Aspekt bei unserer Konferenz am 23. Juni 2016.

Aus welchen Gründen müssen endholzverarbeitende Betriebe zertifiziert sein?
Wenn wir bei den Niederlanden bleiben, so erfüllen dort die Zertifizierungssysteme FSC und PEFC die niederländischen Holzbeschaffungskriterien. Innerhalb dieser Zertifizierungssysteme ist es für jeden Teil der Lieferkette erforderlich, CoC-zertifiziert zu sein. Wie diese Zertifizierungen greifen, hat die niederländische Regierung untersuchen lassen. Dazu wurden zehn große Bauvorhaben evaluiert. In neun von zehn Fällen stammte das Holz aus nachhaltigen Quellen. Den Nachweis darüber, dass das Holz zu 100% aus nachhaltigen Quellen stammt, konnte in fünf Fällen erbracht werden. Vier von fünf Auftragnehmern waren CoC-zertifiziert.

Bauen mit Holz

Nachweisführung in Berlin: Einzelnachweis und Zertifizierung

Bei öffentlichen Beschaffungen in Berlin darf gemäß VwVBU nur noch Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft verwendet werden. Der endholzverarbeitende Betrieb muss dies belegen durch:
  • ein FSC-Zertifikat
  • oder ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC)
  • oder einen Einzelnachweis.

Ist ein endholzverarbeitender Betrieb nicht selber nach FSC oder nach einem gleichwertigen Zertifikat wie PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorzulegen.

EINZELNACHWEIS
Ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle – FSC oder PEFC – erstellter Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden vier Kriterien dokumentieren:

  • Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials,
  • Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag,
  • Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers,
  • Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag.

Verschiedene akkreditierte Zertifizierungsstellen wie NEPCon, TÜV NORD CERT, GFA und SGS bieten holzverarbeitenden Betrieben diesen Einzelnachweis kostengünstig und innerhalb von 1-2 Tagen an. Dieser Einzelnachweis ist – insbesondere für kleinere – Betriebe von Interesse, die nur selten für die öffentliche Hand tätig sind oder erstmalig an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen.

GRUPPENZERTIFIZIERUNG
Für holzverarbeitende Betriebe, die regelmäßig öffentliche Aufträge wahrnehmen, bieten sich die Einzelzertifizierung oder die kostengünstigere Gruppenzertifizierung an. Letztere reduziert den organisatorischen und finanziellen Aufwand der Zertifizierung erheblich und ist zudem förderfähig.

Für den Holzhandel existiert diese Möglichkeit bereits seit drei Jahren unter dem Dach des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel

Für Handwerksbetriebe wird eine Multi-Site Zertifizierung unter anderem von dem Unternehmen It’s Business Time in Kooperation mit TÜV Rheinland DIN CERTCO angeboten. An dieser Multi-Site Group können Betriebe aller Gewerke und Größenordnungen teilnehmen.

An der FSC / PEFC-Gruppenzertifizierung können Einzelbetriebe mit maximal 15 / 50 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von max. 3 / 7 Mio. Euro teilnehmen.
Die Kosten für eine Gruppenzertifizierung eines Berliner Betriebes können mit bis zu 50 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Antrag des Betriebes gefördert werden.

Fazit: Durch die Gruppenzertifizierung sowie durch den Einzelnachweis stehen praxistaugliche Nachweisinstrumente für Betriebe zur Verfügung, damit diese weiterhin bei öffentlichen Ausschreibungen in Berlin teilnehmen können.

Nachweispflichten für Holzfertigprodukte und Bauhilfsstoffe

Bei der Lieferung von zertifizierten Holzfertigprodukten, an denen nichts mehr verändert wird, ist lediglich vom beauftragten Unternehmen der Lieferschein über die Anzahl / Menge der zertifizierten Holzprodukte von den zertifizierten Holzhändlern / Vorlieferanten sowie deren gültiges Holz-Zertifikat vorzulegen. Hierzu folgende Beispiele:

  • Lieferung und Aufstellung von Möbeln, Parkbänken oder anderen Fertigprodukten
  • Lieferung und Montage von vorgefertigten Einbaumöbelelementen
  • Lieferung und Montage von vorgefertigten Fenstern (z.B. Ersatzbedarf)
  • Lieferung und Montage von Fertigparkett oder Laminat (Achtung: Nachweis für die ggf. benötigte Unterkonstruktion / Wandanschlussleisten sind ebenfalls beizufügen)
  • Lieferung von vorgefertigten Holzpflöcken beispielsweise als Baumpfahl
  • Lieferung und Verrammung von vorgefertigten Holzpfählen beispielsweise für Palisaden und Schilderpfähle (siehe hier)
Für Bauhilfsstoffe wie Schalungshölzer oder Holzbohlen aus dem Gerüstbau sowie für holzartige Transporthilfsmittel wie Holzpaletten müssen keine Nachweise vorgelegt werden, da diese im Eigentum des beauftragten Bauunternehmens bleiben.

Verantwortungsvolle Holzbeschaffung

Holz ist ein nachwachsender Baustoff, der sich wiederverwerten oder umweltgerecht entsorgen lässt. Nachhaltig ist Holz als Baustoff aber nur dann, wenn es umweltverträglich produziert wurde. Deshalb muss im Land Berlin bei Aufträgen von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen nachgewiesen werden, dass die verwendeten Hölzer aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Bieter müssen belegen, dass die geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden – entweder durch geeignete Zertifikate oder durch Einzelnachweis.

Die Firma Kanold hat sich nach FSC und PEFC zertifizieren lassen. Gerhard Fraenkel ist bei Kanold verantwortlicher Projektleiter für Garten- und Landschaftsbau und erklärt im Interview die Beweggründe des Unternehmens.

Herr Fraenkel, bei öffentlichen Aufträgen im Bereich Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau müssen Sie die Vorgaben zur Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft einhalten. Wie beurteilen Sie diese Vorgaben?
Grundsätzlich begrüßen wir, dass der Berliner Senat und die lokalen Beschaffungsstellen die „Worthülse“ Nachhaltigkeit damit belebt haben. Wichtig aber ist unseres Erachtens, dass die Beschaffungskriterien nachvollziehbar und prüffähig sind. Bloße Eigenerklärungen der Bieter auf Formularen, welche Bestandteil der Submission sind, nutzen wenig, um die gesetzlich verankerte nachhaltige Beschaffung durchsetzen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Sofern der Berliner Senat die Vorgaben durch vorhandene Zertifizierungsstellen wie FSC, PEFC oder durch anerkannter, vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise offizieller Dritter nun verpflichtend korrekt umsetzen möchte, sollten diese Beschaffungskriterien deshalb als allgemeinverbindlich, ggf. auch über das Amtsblatt Berlin, veröffentlicht werden. Sonst könnte es zu Schieflagen im Berliner Beschaffungswesen kommen.

Ihr Unternehmen hat sich zertifizieren lassen. Was hat die Firma Kanold dazu bewegt?
Zunächst gehört die umweltschonende Nutzung von Ressourcen seit Jahren zum Leitbild unseres unternehmerischen Handelns. So decken wir unseren Energiebedarf weitgehend durch ein Blockheizkraftwerk sowie durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern unserer Betriebsgebäude. Insofern steht die Zertifizierung nach FSC und PEFC für die Kontinuität des Umweltaspektes in unserem Unternehmen. Gerade weil wir uns aus ökologischer Sicht mit den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in vollem Umfang identifizieren können, haben wir uns zur Zertifizierung entschlossen. Dass eine solche Zertifizierung für jeden Betrieb zumutbar und umsetzbar ist – davon hat uns die reibungslose, zügige und kostengünstige Zertifizierung durch die Firma It’s Business Time mit deren Dienstleistung cert.company überzeugt. Ohnehin ist es für uns selbstverständlich, dass wir die vertragsrelevanten Vorgaben eines unserer Hauptauftraggeber erfüllen – so wie dies im Übrigen auch Steuer- oder Verkehrsgesetzen gilt. Oder fahren Sie auf der Stadtautobahn A100 entgegengesetzt der Fahrtrichtung?

Welche Vorteile erhoffen Sie sich davon?
Aus wirtschaftlicher Sicht erhoffen wir uns selbst keine Vorteile. Aber wir setzten darauf, dass wir durch unsere Zertifizierung einen gewissen Nachahmeffekt auf andere Unternehmen aus unserer, aber auch aus fremden Branchen befördern können. Ein wichtiges Anliegen unsererseits ist, die wirtschaftlichen Verfehlungen verantwortlich Handelnder in zurückliegenden Jahren umzukehren, also die eine oder andere umweltzerstörerische Produktgewinnung durch ökologisch sinnhafte Produktherstellung zu ersetzen.

Holzbau muss nicht teurer sein

Laut Angaben der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zeigen konkrete Berechnungen: Holzbau kann günstiger als Standardbauweise sein. Gleichzeitig bedeute die Bauweise mit Holz eine deutlich bessere CO2-Bilanz.