Beschaffung von Holz aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft

Seit 2013 sind öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer im Land Berlin verpflichtet, nur zertifiziert nachhaltiges Holz zu verwenden. Seither ist der Markt in Berlin kräftig in Bewegung geraten. Der Film über den öffentlichen Einkauf von Holz und Holzprodukten in Berlin zeigt, was durch eine konsequente Veränderung der Nachfrage erreicht werden kann.

Video zur nachhaltigen Holzwirtschaft
Holzbeschaffung

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Formate: video/youtube

Produziert durch: agenturgretchen/EUMB
im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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Holzbeschaffung

Jedes Jahr werden in Berlin bei öffentlichen Hoch-, Tief- und GALA-Baumaßnahmen rund 40.000 t Holzerzeugnisse eingesetzt und verbaut: Sparren, Bohlen, Latten, Parkett, Türen, Fenster, Dachstühle, Parkbänke und Vieles mehr.
Jeder Einkauf von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Holzwirtschaft hilft, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen. Deshalb muss bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.

Der Nachweis kann erfolgen

Durch das Einfügen des ABau-Formulars V239F in die Leistungsbeschreibung werden die Bieter vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) wird das beschaffte zertifizierte Holz vorwiegend vor Ort endverarbeitet bzw. eingebaut. Nach den verbindlichen Vorgaben derartiger Zertifikate (z.B. FSC, PEFC) ist es zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody – CoC) unabdingbar, dass auch das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, GALA-Bau Betrieb, Zimmerer, Dachdecker), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Dagegen ist bei der Beschaffung und Lieferung bzw. Montage von zertifizierten Holzfertigprodukten wie Büromöbeln, an denen nichts mehr verändert werden kann, nur für das fertige Produkt ein entsprechendes Zertifikat vom Bieter vorzulegen (siehe FAQ – Nummer 35).

Gruppenzertifizierung

  • Für Betriebe und Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen wird eine Multi-Site Zertifizierung aktuell (Stand Januar 2026) z. B. von dem Unternehmen „It’s Business Time“ angeboten.
  • Hier erhalten Sie Informationen für die Teilnahme an PEFC-Gruppenzertifizierungen für Betriebe mit max. 50 Mitarbeitenden und weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz
  • Hier erhalten Sie Informationen zur Teilnahme an einer FSC-Gruppenzertifizierung (PDF, 270 KB) für Betriebe mit max. 15 Mitarbeitenden und weniger als 5 Mio. EUR Jahresumsatz

Einzelzertifizierung

Ist ein Betrieb nicht selber nach FSC oder nach einem gleichwertigen Zertifikat wie PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorlegen. Dieser Einzelnachweis ist insbesondere für Betriebe von Interesse, die nur selten für die öffentliche Hand tätig sind.
Dieser von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle – FSC oder PEFC – erstellte Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden Kriterien dokumentieren:

  • Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
  • Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag
  • Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers
  • Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag

Verschiedene akkreditierte Zertifizierungsstellen wie NEPCon, TÜV Nord, GFA, IMO, ift-rosenheim und SGS bieten holzverarbeitende Betrieben diesen Einzelnachweis kostengünstig und innerhalb von 1-2 Tagen an. Der Einzelnachweis ist wie das Zertifikat bei Beauftragung unverzüglich und unaufgefordert vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzulegen.

Über 200 FSC-zertifizierte Betriebe in Berlin und Brandenburg

Überprüfung und zertifizierte Unternehmen

Die öffentlichen Beschaffungsstellen sind angehalten, bei den Leistungsbeschreibungen verstärkt auf die Einfügung der verbindlichen Vorgaben der VwVBU zur ausschließlichen Beschaffung von nachhaltigem Holz zu achten sowie von dem beauftragten Bieter auch das entsprechende Zertifikat oder den Einzelnachweis zur Nachweisführung vorlegen zu lassen. Verstößt der Bieter gegen diese genannten Verpflichtungen der VwVBU, ist vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe festzulegen.
Überprüfungen, ob vorgelegte Zertifikate aktuell gültig ist, kann einfach über die FSC-Datenbank oder PEFC Datenbank erfolgen.

Durch den Einzelnachweis oder ein Zertifikat stehen auch kleineren Betriebe praxistaugliche Nachweisverfahren zur Verfügung, um auch zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen im Land Berlin teilnehmen zu können.

Für alle Rückfragen zur Beschaffung von zertifiziertem Holz stehen wir Ihnen gerne unter Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de zur Verfügung.

Zertifizierte Unternehmen

FSC ist eine Organisation für die Absicherung wichtiger Umwelt- und Sozialstandards im Wald. Hier finden Sie nach dem Standard des FSC-zertifizierte Betriebe und Unternehmen: PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Hier finden Sie nach dem Standard des PEFC-zertifizierte Betriebe und Unternehmen: LIEFAIRKETTE® ist ein operatives Lieferketten-Compliance-System innerhalb des It’s Business Time Netzwerks für Klima- und Sozialverantwortung (IBT). Das System dient der strukturierten und nachvollziehbaren Dokumentation von Lieferketten entlang der Holz-Wertschöpfungskette – von der Forstwirtschaft über Verarbeitung und Handel bis zum Endprodukt. Ziel ist es, betriebliche Dokumentationsanforderungen zusammenzuführen und Doppelstrukturen zu vermeiden. LIEFAIRKETTE® ermöglicht eine zentrale Verifizierung relevanter Nachweise und kann Betrieben als organisatorische Grundlage zur Einordnung und Umsetzung europäischer Anforderungen dienen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie Vorgaben der öffentlichen Beschaffung. Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte werden dabei berücksichtigt. Unabhängig davon besteht für Betriebe aller Gewerke und Größenordnungen die Möglichkeit, im Rahmen einer Teilnahme an der PEFC Multi-Site Group (DINC-PEFC-COC-000963) eine PEFC-Zertifizierung zu erlangen.

Bundesleitfaden zur Beschaffung von Holzprodukten

Eine weitere Hilfestellung für ausschreibende Stellen sowie für bietende Unternehmen bei der Anwendung des Erlasses zur nachhaltigen Holzbeschaffung und des erforderlichen Nachhaltigkeitsnachweises ist der Gemeinsame Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten des Bundes. Der Leitfaden wurde als einvernehmliche, langfristige Lösung hinsichtlich der bereits im Beschaffungserlass verankerten Nachhaltigkeitsnachweisführung erarbeitet und fußt auf den in Berlin geltenden Regelungen zur Beschaffung von Holz und Holzprodukten.
Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukte (Beschaffungserlass für Holzprodukte)

Umweltschutzanforderungen für Holzbeschaffung

Weitere Informationen zum Thema Holzbau

Viele weitere Informationen, Zahlen und Grafiken im Zusammenhang mit Holzbau können dem allgemeinen Angebot der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) entnommen werden. Diese bietet zum Thema Holzbau sowohl ein ausführliches Themendossier als auch einen übersichtlichen Faktencheck an.