Beschluss:
a)
den
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XXII-34 vom 16. Januar
2007 für die Fläche zwischen Manetstraße/Konrad-Wolf-Straße/Orankestraße/
Scharnweberstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt- Hohenschönhausen
einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2: Vermerk vom 02.06.2008
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Der
Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.
Dieser Beschluss schließt Änderungen
oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den
beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.
b)
über
den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-34.
Anlage 4: Entwurf der Verordnung