Drucksache - DS/0953/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-27 b; Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) entsprechend dem vorhergenannten
Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf
XXII-27 b für
die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109, Gärtnerstraße 8-11 und
14 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen; c) mit der Durchführung des Beschlusses
zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung Berlin,
den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-27b für die Grundstücke
Große-Leege-Straße 107-109 und Gärtnerstraße 8-11 und 14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt
- Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziel des Bebauungsplanes Festsetzung eines Mischgebietes Anlage
2 Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden,der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeindegemäß § 4 Abs. 2 BaugesetzbuchGemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein. 27 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben - Stapl B2
- vom 07.02.2008 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die
Unterlagen aus Informationsgründen dem Fachbereich Vermessung, der Telekom AG
und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt. Folgende Behörden und die
Nachbargemeinde äußerten sich nicht: -
Deutsche
Post Real Estate GmbH, -
Handwerkskammer
Berlin, -
Industrie-
und Handelskammer zu Berlin, -
Nachbargemeinde
Ahrensfeld/Blumberg. 22 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten
folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine
Anregungen: 1.
IT- Dienstleistungszentrum Berlin – ITDZ – mit Schreiben vom
12.02.2008 2.
Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR – mit Schreiben vom
18.02.2008 3.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, IIIE 25, mit
Schreiben vom 4.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B 22, mit Schreiben vom
25.02.2008 5.
Bezirksamt Lichtenberg, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, BWA H25, mit
Schreiben vom 6.
Senatsverwaltung für Finanzen, I D VV, mit Schreiben vom 03.03.2008 7.
Bezirksamt Lichtenberg, Immobilienservice, IS L, mit Schreiben vom
07.03.2008 8.
Berliner Feuerwehr, FI MM 1, mit Schreiben vom 11.03.2008 9.
Landesamt für Arbeitschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
Berlin –
LAGetSi- mit Schreiben vom 12.03.2008 10.Bezirksamt Lichtenberg, Amt für
Bauen und Verkehr, Bau TE mit Schreiben vom
14.02.2008, Posteingang 18.03.2008 Stellungnahmen gaben Behörden,
Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks
ab: 1. Vattenfall
Europe, Bereich Wärme, Vertrieb/Netz Berlin Ost, W-VOK, vom 25.02.2008 In
dem angefragten örtlichen Bereich ist kein Anlagenbestand der Wärme Berlin
vorhanden. Stadtplanung Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird ergänzt. 2. Vattenfall
Europe, Immobilien, Immobilienplanung, B-AGP vom 03.03.2008 In dem betrachteten
Gebiet befinden sich im öffentlichen Straßenland Kabelanlagen der Vattenfall
Europe Distribution Berlin GmbH. Pläne erhalten Sie bei Bedarf in unserem
Bereich Netzservice. Die Richtlinien zum Schutz der Vattenfall-Kabelanlagen
sind zu beachten. Stadtplanung Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen. Mit dem Bebauungsplan
sind keine Veränderungen im öffentlichen Straßenland geplant. Die Kabelanlagen
im Straßenraum werden somit nicht beeinträchtigt. Ergänzung der Begründung. 3. Berliner
Wasserbetriebe, NA-G/B/Tht vom 22.02.2008 Im Bereich des
Bebauungsplanentwurfes befinden sich in der Gärtnerstraße sowie der
Große-Leege-Straße Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen der Berliner
Wasserbetriebe. Die vorhandenen Anlagen stehen im
Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung. In der Große-Leege-Straße sowie in
der Gärtnerstraße liegt im öffentlichen Straßenland eine Abwasserdruckleitung
DN 400. Baumaßnahmen sind derzeit im
Plangebiet vom Unternehmen nicht geplant. Die Belange der Berliner
Wasserbetriebe sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Stadtplanungsamt Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Auf telefonische Nachfrage wurde am 11.04.2008 von Herrn Theinert
mitgeteilt, dass mit den vorhandenen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe die
Versorgung des Plangebietes mit Wasser und die Entsorgung des Schmutz- und
Regenwassers abgesichert werden kann. Mit dem Bebauungsplan sind keine
Veränderungen im öffentlichen Straßenland geplant. Die Anlagen im Straßenraum
werden somit nicht beeinträchtigt. Ergänzung der Begründung. 4. Landesdenkmalamt Berlin, LDA 25
vom 15.02.2008 Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sind im beplanten Bereich derzeit Bau-, Boden- oder Gartendenkmale nicht bekannt
sowie keine archäologischen Fundstellen. Denkmalpflegerische Belange sind durch
den vorgelegten Bebauungsplanentwurf XXII-27b demnach nicht berührt. Stadtplanungsamt Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Ergänzung der Begründung. 5. Abt. Wirtschaft und Immobilien,
Wirtschaftsförderung, WiföL vom 15.02.2008 Das erklärte Planungsziel, den
Geltungsbereich für ein Mischgebiet zu sichern, wird unterstützt. Einzelhandelseinrichtungen sind im
näheren Umkreis ausreichend vorhanden, so dass die wohnortnahe Versorgung
sowohl in der Sortimentsbreite als auch in der Qualität keiner wesentlichen
Ergänzung bedarf. Mit der Realisierung des 2. Bauabschnittes an der Hauptstraße
im Wohngebietszentrum Storchenhof wird eine Stärkung dieses Zentrums
angestrebt. Die Beschleunigung des Verfahrens
wird im Sinne des Planungsziels zur möglichen Aufwertung des Gebietes
beitragen. Stadtplanungsamt Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. 6. Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz, II D 25 vom 21.02.2008 Gegen den B-Planentwurf bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken. Das Planmaterial enthält keine
Aussagen, ob die Kanäle der Schmutz- und Regenwasserkanalisation ausreichende
Kapazitäten bieten, um das Plangebiet entwässern zu können. Sofern keine ausreichenden
Kapazitäten der Kanalnetze vorhanden sind, müssen ggf. Rückhaltemaßnahmen, die
mit einem bestimmten Flächenbedarf verbunden sein können, ergriffen werden,
wobei die §§ 29ff. und 36a des Berliner Wassergesetzes zu berücksichtigen sind.
Die Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für das
Plangebiet wird empfohlen. Stadtplanung Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Gemäß Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe vom 22.02.2008 und
telefonischer Nachfrage vom 11.04.2008 kann das Plangebiet über die vorhandenen
Anlagen der Berliner Wasserbetriebe bezüglich Schmutz- und Regenwasser entsorgt
werden. Mit dem Bebauungsplan werden nicht mehr Vorhaben zulässig, als bereits
vor der planerischen Entscheidung nach § 34 zulässig waren. Die Erarbeitung
eines Entwässerungskonzeptes ist nicht erforderlich. 7.Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, IE 124 vom 19.02.2008 Gegen den vorliegenden B-Planentwurf
bestehen aus landschaftsplanerischer Sicht keine Bedenken. Es muss geklärt werden, ob bei
Inanspruchnahme der Brachflächen die Belange besonders geschützter Arten bei
den planerischen Festsetzungen berücksichtigt wurden. Für diese artenschutzrechtlichen
Belange muss innerhalb des Verfahrens geprüft werden, ob die Planung wegen des
Zugriffs auf flächenhafte Lebensstätten von Pflanzen und Tieren und/oder auf
Boden- oder Gebäudebrüter (besonders geschützte Arten), die Verbote des § 42
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG berühren. Hierbei ist die Untere Naturschutzbehörde
maßgebend. Nach Prüfung der Belange des Artenschutzes ist eine Befreiung nach §
62 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG möglich (Zuständigkeit bei SenStadt IE 223). Stadtplanung Die Hinweise werden
berücksichtigt. Gemäß Stellungnahme des
Amtes für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung,
Artenschutz vom 04.03.2008 und telefonischer Nachfrage vom 15.04.2008 sind zum
jetzigen Zeitpunkt keine aktuell besetzten Niststätten von Bodenbrütern sowie
schützenswerte Pflanzen vorhanden und Baumhöhlen wurden im Plangebiet
nicht vorgefunden. 8. Berliner Verkehrsbetriebe,
Zentrale Leitungsverwaltung vom 25.02.2008 Gegen den vorliegenden B-Planentwurf
bestehen keine Bedenken. Hinweis auf den Omnibusverkehr im
Planbereich. Es wird davon ausgegangen, dass die dort verkehrenden
Omnibuslinien während der gesamten Bauzeit planmäßig verkehren können. Stadtplanung Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Im Bereich der Große-Leege-Straße verläuft die Omnibuslinie 256.
Beeinträchtigungen des Omnibusverkehrs sind nicht erkennbar und sind kein
Belang des Bebauungsplanverfahrens. Ergänzung der Begründung. 9. Bezirksamt Lichtenberg, Amt für
Umwelt und Natur, Fachbereich Umwelt, UmNat U 210 vom 03.03.2008 Das Grundstück Gärtnerstraße
8-9/Große-Leege-Straße 108/109 (Flurstück 88) wurde aufgrund der früheren
gewerblichen Nutzung im Berliner Bodenbelastungskataster als
altlastenverdächtige Fläche unter der BKK-Nr. 15198 aufgenommen. 1927-1938
waren auf dem Gelände eine Tankstelle mit 1 Zapfsäule und 2 unterirdische Tanks
(es ist nicht bekannt, ob die Tanks beseitigt wurden). 1914-1943 befand sich
auf dem Gelände eine Bierbrauerei und bis 1964 ein Biergroßhandel. Es wurden
auch Kriegsschäden recherchiert. 2001
war dort nur noch Brachland auf dem Müll abgelagert wurde; es gab
Verunreinigungen durch Motorenöl und Dieselöl. Vor der Bebauung muss der
Altlastenverdacht aufgeklärt werden. Die Bodenuntersuchungen sind mit dem Amt
für Umwelt und Natur, FB Umwelt abzustimmen. Das Amt für Umwelt und Natur führt
die Bodenuntersuchung nicht selbst durch. Es gibt keine finanzielle Vorsorge
für die Durchführung der Leistung. Auf dem Grundstück Gärtnerstraße
10-11 (Flurstück 89) sind Kriegsschäden bekannt. Es befand sich von 1960-1969
ein Baubetrieb. Jetzt ist hier eine Brachfläche auf der sich Abfälle befinden. Das Flurstück 106 hinter der
Großen-Leege-Straße 107 und ein Teilbereich des Grundstücks Gärtnerstraße 14
sind Bestandteil der Altlastenverdachtsfläche BBK-Nr. 9329. Die Katasterfläche
ist im Berliner Bodenbelastungskataster unter der Adresse Gärtnerstraße 15
eingetragen. 1999 wurden auf dieser Fläche Bodenuntersuchungen durchgeführt. 2
Sondierungen lagen im Bebauungsplanbereich. Es wurden etwas erhöhte
Schwermetallwerte (Blei, Zink) ermittelt, die für Aufschüttungen typisch sind. Den geplanten Nutzungen wird
zugestimmt, wenn der Altlastenverdacht der Fläche BBK-Nr. 15198 ausgeräumt ist. Für die Nutzung als Wohngebiet oder
Gewerbe sind auf allen Flächen die in der Bundesbodenschutzverordnung genannten
Prüfwerte zu unterschreiten, bei Neuauftrag von Boden sind die Vorsorgungswerte
einzuhalten. Stadtplanung Die Hinweise werden im weiteren
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Altlastenverdacht und das
Vorhandensein von Tanks sind durch Beauftragung von Bodenuntersuchungen zu
klären. Die Begründung wird um die Hinweise ergänzt. 10. Bezirksamt Lichtenberg, Amt für
Umwelt und Natur, UmNat NL 110 vom 14.02.2008 und UmNat NL 125 vom 04.03.2008 Aus landschaftsplanerischer Sicht
bestehen keine Einwände zu den Intentionen des Bebauungsplanes. Der Fachbereich
Naturschutz und Landschaftsplanung stimmt dem vorliegenden Entwurf zu. Auf Grund der Struktur des
Planungsgebietes ist mit dem Vorkommen besonders oder auch streng geschützter
Tierarten zu rechnen. Bei der Durchführung vorbereitender Maßnahmen
(Vegetationsbeseitigungen, Baumfällungen) können insbesondere sowohl
freibrütende als auch höhlen- oder gebäudebrütende Vogelarten und Fledermäuse
und deren Lebensstätten betroffen sein. Daher sind jeweils die Zugriffs- und
Störverbote des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz zu
beachten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine
aktuell besetzten Niststätten von Bodenbrütern vorhanden. Baumhöhlen wurden
nicht vorgefunden. Stadtplanung Die Hinweise werden im weiteren
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Gemäß telefonischer Rückfrage vom
15.04.2008 sind derzeit auch keine schützenswerten Pflanzen im Plangebiet
vorgefunden worden. Die Begründung wird ergänzt. 11. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
VII B43 vom 04.03.2008 Zum Bebauungsplanentwurf bestehen in
verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken. Die Gärtnerstraße und die
Große-Leege-Straße sind als Ergänzungsstraßen im übergeordneten Straßennetz
Berlins enthalten. Insofern sind verkehrliche Belange von gesamtstädtischer
Bedeutung betroffen. Die Anlage von Zu- und Abfahrten zum
Mischgebiet sind im unmittelbaren Kreuzungsbereich beider Straßen
(Stauraumbereiche) auszuschließen. Stadtplanung Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Gemäß telefonischer Rücksprache vom 22.04.2008 beträgt der
Stauraumbereich 20 m. Die Erschließung des Plangebietes durch Zu- und Abfahrten
außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereiches beider Straßen (Stauraumbereiche)
ist möglich. Gemäß Abstimmung mit SenStadt VII B 43 bedarf es keiner
Textfestsetzung dieses Belanges. Die geforderte Vermeidung von Zu- und
Abfahrten im Stauraumbereich ist im Bauantragsverfahren zu berücksichtigen.
Ergänzung der Begründung 12. Gemeinsame
Landesplanungsabteiling, GL8.2 vom 12.03.2008 Das Plangebiet liegt im
Siedlungsbereich des Landesentwicklungsplanes für den engeren Verflechtungsraum
Brandenburg-Berlin (LEP eV). Der B-Plan unterstützt Ziel 1.0.1
LEP eV, dem zufolge Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der Ausweisung neuer
Siedlungsflächen haben und brachgefallene Bauflächen schnellstmöglich beplant
und einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Der B-Plan steht im Einklang mit dem
Grundsatz aus § 5 Abs. 2 des Landesentwicklungsprogrammes 2007 (LEPro 2007),
dem zufolge die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung haben soll,
wobei die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit
Vorrang haben soll. Die Festlegungskarte 1 des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes
Berlin-Brandenburg (LEP B-B) stellt das Plangebiet als Gestaltungsraum Siedlung
vor. Das hierzu Festlegungen treffende in Aufstellung befindliche Ziel 4.5 Abs.
1 Entwurf LEP B-B gilt als sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Hiernach soll
die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen im Gestaltungsraum Siedlung möglich
sein. Die Ziele und Grundsätze des LEP eV
bleiben bis zum Inkrafttreten des LEP B-B verbindlich. Stadtplanung Die Hinweise werden berücksichtigt.
Die Begründung wird ergänzt. Ergebnis: Aus der Beteiligung der Behörden
ergibt sich keine grundsätzliche Veränderung der Zielstellung des
Bebauungsplanes XXII-27 b. An der Entwicklung des Plangebietes zu einem
Mischgebiet wird festgehalten. Der B-Planentwurf und die textlichen
Festsetzungen werden beibehalten. Die Begründung wird ergänzt. |
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