Drucksache - DS/0953/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-27 b
Arbeitstitel: Große-Leege-Straße 107-109, Gärtnerstraße 8-11 und 14
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.07.2008 
21. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-27 b;

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XXII-27 b für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109, Gärtnerstraße 8-11 und 14 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

UmNat Al:

 

  BzStR  EU zu 1. und 2.

  Stapl Al

 

  Stapl B

 

  Stapl B2

 


Anlage 1

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-27b

für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109 und

Gärtnerstraße 8-11 und 14

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                                         Maßstab 1:5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes

 

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden,

der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde

gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

27 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben - Stapl B2 - vom 07.02.2008 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Fachbereich Vermessung, der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden und die Nachbargemeinde äußerten sich nicht:

-       Deutsche Post Real Estate GmbH,

-       Handwerkskammer Berlin,

-       Industrie- und Handelskammer zu Berlin,

-       Nachbargemeinde Ahrensfeld/Blumberg.

 

22 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

1.  IT- Dienstleistungszentrum Berlin – ITDZ – mit Schreiben vom 12.02.2008

2.  Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR – mit Schreiben vom 18.02.2008

3.  Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, IIIE 25, mit Schreiben vom

    18.02.2008

4.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B 22, mit Schreiben vom 25.02.2008

5.  Bezirksamt Lichtenberg, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, BWA H25, mit Schreiben vom

     29.02.2008

6.  Senatsverwaltung für Finanzen, I D VV, mit Schreiben vom 03.03.2008

7.  Bezirksamt Lichtenberg, Immobilienservice, IS L, mit Schreiben vom 07.03.2008

8.  Berliner Feuerwehr, FI MM 1, mit Schreiben vom 11.03.2008

9.  Landesamt für Arbeitschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin –

     LAGetSi- mit Schreiben vom 12.03.2008

10.Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr, Bau TE mit Schreiben vom

     14.02.2008, Posteingang 18.03.2008

 

 

Stellungnahmen gaben Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks  ab:

 

1. Vattenfall Europe, Bereich Wärme, Vertrieb/Netz Berlin Ost, W-VOK, vom 25.02.2008

 

In dem angefragten örtlichen Bereich ist kein Anlagenbestand der Wärme Berlin vorhanden.

 

Stadtplanung

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird ergänzt.

 

2. Vattenfall Europe, Immobilien, Immobilienplanung, B-AGP vom 03.03.2008

 

In dem betrachteten Gebiet befinden sich im öffentlichen Straßenland Kabelanlagen der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH. Pläne erhalten Sie bei Bedarf in unserem Bereich Netzservice. Die Richtlinien zum Schutz der Vattenfall-Kabelanlagen sind zu beachten.

 

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Mit dem Bebauungsplan sind keine Veränderungen im öffentlichen Straßenland geplant. Die Kabelanlagen im Straßenraum werden somit nicht beeinträchtigt. Ergänzung der Begründung.

 

3. Berliner Wasserbetriebe, NA-G/B/Tht vom 22.02.2008

 

Im Bereich des Bebauungsplanentwurfes befinden sich in der Gärtnerstraße sowie der Große-Leege-Straße Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe.

Die vorhandenen Anlagen stehen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung.

In der Große-Leege-Straße sowie in der Gärtnerstraße liegt im öffentlichen Straßenland eine Abwasserdruckleitung DN 400.

Baumaßnahmen sind derzeit im Plangebiet vom Unternehmen nicht geplant.

Die Belange der Berliner Wasserbetriebe sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

Stadtplanungsamt

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf telefonische Nachfrage wurde am 11.04.2008 von Herrn Theinert mitgeteilt, dass mit den vorhandenen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe die Versorgung des Plangebietes mit Wasser und die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers abgesichert werden kann. Mit dem Bebauungsplan sind keine Veränderungen im öffentlichen Straßenland geplant. Die Anlagen im Straßenraum werden somit nicht beeinträchtigt. Ergänzung der Begründung.

 

4. Landesdenkmalamt Berlin, LDA 25 vom 15.02.2008

 

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im beplanten Bereich derzeit Bau-, Boden- oder Gartendenkmale nicht bekannt sowie keine archäologischen Fundstellen. Denkmalpflegerische Belange sind durch den vorgelegten Bebauungsplanentwurf XXII-27b demnach nicht berührt.

 

Stadtplanungsamt

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ergänzung der Begründung.

 

5. Abt. Wirtschaft und Immobilien, Wirtschaftsförderung, WiföL vom 15.02.2008

 

Das erklärte Planungsziel, den Geltungsbereich für ein Mischgebiet zu sichern, wird unterstützt.

Einzelhandelseinrichtungen sind im näheren Umkreis ausreichend vorhanden, so dass die wohnortnahe Versorgung sowohl in der Sortimentsbreite als auch in der Qualität keiner wesentlichen Ergänzung bedarf. Mit der Realisierung des 2. Bauabschnittes an der Hauptstraße im Wohngebietszentrum Storchenhof wird eine Stärkung dieses Zentrums angestrebt.

Die Beschleunigung des Verfahrens wird im Sinne des Planungsziels zur möglichen Aufwertung des Gebietes beitragen.

 

Stadtplanungsamt

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

6. Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, II D 25 vom 21.02.2008

 

Gegen den B-Planentwurf bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Das Planmaterial enthält keine Aussagen, ob die Kanäle der Schmutz- und Regenwasserkanalisation ausreichende Kapazitäten bieten, um das Plangebiet entwässern zu können.

Sofern keine ausreichenden Kapazitäten der Kanalnetze vorhanden sind, müssen ggf. Rückhaltemaßnahmen, die mit einem bestimmten Flächenbedarf verbunden sein können, ergriffen werden, wobei die §§ 29ff. und 36a des Berliner Wassergesetzes zu berücksichtigen sind.

Die Erarbeitung  eines Entwässerungskonzeptes für das Plangebiet wird empfohlen.

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe vom 22.02.2008 und telefonischer Nachfrage vom 11.04.2008 kann das Plangebiet über die vorhandenen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe bezüglich Schmutz- und Regenwasser entsorgt werden. Mit dem Bebauungsplan werden nicht mehr Vorhaben zulässig, als bereits vor der planerischen Entscheidung nach § 34 zulässig waren. Die Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes ist nicht erforderlich.

 

7.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IE 124 vom 19.02.2008

 

Gegen den vorliegenden B-Planentwurf bestehen aus landschaftsplanerischer Sicht keine Bedenken.

Es muss geklärt werden, ob bei Inanspruchnahme der Brachflächen die Belange besonders geschützter Arten bei den planerischen Festsetzungen berücksichtigt wurden.

Für diese artenschutzrechtlichen Belange muss innerhalb des Verfahrens geprüft werden, ob die Planung wegen des Zugriffs auf flächenhafte Lebensstätten von Pflanzen und Tieren und/oder auf Boden- oder Gebäudebrüter (besonders geschützte Arten), die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG berühren. Hierbei ist die Untere Naturschutzbehörde maßgebend. Nach Prüfung der Belange des Artenschutzes ist eine Befreiung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG möglich (Zuständigkeit bei SenStadt IE 223).

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden berücksichtigt.  Gemäß Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, Artenschutz vom 04.03.2008 und telefonischer Nachfrage vom 15.04.2008 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuell besetzten Niststätten von Bodenbrütern sowie schützenswerte Pflanzen vorhanden und Baumhöhlen wurden im Plangebiet nicht  vorgefunden.

 

8. Berliner Verkehrsbetriebe, Zentrale Leitungsverwaltung vom 25.02.2008

 

Gegen den vorliegenden B-Planentwurf bestehen keine Bedenken.

Hinweis auf den Omnibusverkehr im Planbereich. Es wird davon ausgegangen, dass die dort verkehrenden Omnibuslinien während der gesamten Bauzeit planmäßig verkehren können.

 

Stadtplanung

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Große-Leege-Straße verläuft die Omnibuslinie 256. Beeinträchtigungen des Omnibusverkehrs sind nicht erkennbar und sind kein Belang des Bebauungsplanverfahrens. Ergänzung der Begründung.

 

9. Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Umwelt, UmNat U 210 vom 03.03.2008

 

Das Grundstück Gärtnerstraße 8-9/Große-Leege-Straße 108/109 (Flurstück 88) wurde aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung im Berliner Bodenbelastungskataster als altlastenverdächtige Fläche unter der BKK-Nr. 15198 aufgenommen. 1927-1938 waren auf dem Gelände eine Tankstelle mit 1 Zapfsäule und 2 unterirdische Tanks (es ist nicht bekannt, ob die Tanks beseitigt wurden). 1914-1943 befand sich auf dem Gelände eine Bierbrauerei und bis 1964 ein Biergroßhandel. Es wurden auch Kriegsschäden recherchiert.  2001 war dort nur noch Brachland auf dem Müll abgelagert wurde; es gab Verunreinigungen durch Motorenöl und Dieselöl. Vor der Bebauung muss der Altlastenverdacht aufgeklärt werden. Die Bodenuntersuchungen sind mit dem Amt für Umwelt und Natur, FB Umwelt abzustimmen. Das Amt für Umwelt und Natur führt die Bodenuntersuchung nicht selbst durch. Es gibt keine finanzielle Vorsorge für die Durchführung der Leistung.

Auf dem Grundstück Gärtnerstraße 10-11 (Flurstück 89) sind Kriegsschäden bekannt. Es befand sich von 1960-1969 ein Baubetrieb. Jetzt ist hier eine Brachfläche auf der sich Abfälle befinden.

Das Flurstück 106 hinter der Großen-Leege-Straße 107 und ein Teilbereich des Grundstücks Gärtnerstraße 14 sind Bestandteil der Altlastenverdachtsfläche BBK-Nr. 9329. Die Katasterfläche ist im Berliner Bodenbelastungskataster unter der Adresse Gärtnerstraße 15 eingetragen. 1999 wurden auf dieser Fläche Bodenuntersuchungen durchgeführt. 2 Sondierungen lagen im Bebauungsplanbereich. Es wurden etwas erhöhte Schwermetallwerte (Blei, Zink) ermittelt, die für Aufschüttungen typisch sind.

Den geplanten Nutzungen wird zugestimmt, wenn der Altlastenverdacht der Fläche BBK-Nr. 15198 ausgeräumt ist.

Für die Nutzung als Wohngebiet oder Gewerbe sind auf allen Flächen die in der Bundesbodenschutzverordnung genannten Prüfwerte zu unterschreiten, bei Neuauftrag von Boden sind die Vorsorgungswerte einzuhalten.

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Altlastenverdacht und das Vorhandensein von Tanks sind durch Beauftragung von Bodenuntersuchungen zu klären. Die Begründung wird um die Hinweise ergänzt.

 

10. Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, UmNat NL 110 vom 14.02.2008 und UmNat NL 125 vom 04.03.2008

 

Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände zu den Intentionen des Bebauungsplanes. Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung stimmt dem vorliegenden Entwurf zu.

 

Auf Grund der Struktur des Planungsgebietes ist mit dem Vorkommen besonders oder auch streng geschützter Tierarten zu rechnen. Bei der Durchführung vorbereitender Maßnahmen (Vegetationsbeseitigungen, Baumfällungen) können insbesondere sowohl freibrütende als auch höhlen- oder gebäudebrütende Vogelarten und Fledermäuse und deren Lebensstätten betroffen sein. Daher sind jeweils die Zugriffs- und Störverbote des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine aktuell besetzten Niststätten von Bodenbrütern vorhanden. Baumhöhlen wurden nicht vorgefunden.

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Gemäß telefonischer Rückfrage vom 15.04.2008 sind derzeit auch keine schützenswerten Pflanzen im Plangebiet vorgefunden worden. Die Begründung wird ergänzt.

 

11. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B43 vom 04.03.2008

 

Zum Bebauungsplanentwurf bestehen in verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Die Gärtnerstraße und die Große-Leege-Straße sind als Ergänzungsstraßen im übergeordneten Straßennetz Berlins enthalten. Insofern sind verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung betroffen.

Die Anlage von Zu- und Abfahrten zum Mischgebiet sind im unmittelbaren Kreuzungsbereich beider Straßen (Stauraumbereiche) auszuschließen.

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß telefonischer Rücksprache vom 22.04.2008 beträgt der Stauraumbereich 20 m. Die Erschließung des Plangebietes durch Zu- und Abfahrten außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereiches beider Straßen (Stauraumbereiche) ist möglich. Gemäß Abstimmung mit SenStadt VII B 43 bedarf es keiner Textfestsetzung dieses Belanges. Die geforderte Vermeidung von Zu- und Abfahrten im Stauraumbereich ist im Bauantragsverfahren zu berücksichtigen. Ergänzung der Begründung

 

12. Gemeinsame Landesplanungsabteiling, GL8.2 vom 12.03.2008

 

Das Plangebiet liegt im Siedlungsbereich des Landesentwicklungsplanes für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV).

Der B-Plan unterstützt Ziel 1.0.1 LEP eV, dem zufolge Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen haben und brachgefallene Bauflächen schnellstmöglich beplant und einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen.

Der B-Plan steht im Einklang mit dem Grundsatz aus § 5 Abs. 2 des Landesentwicklungsprogrammes 2007 (LEPro 2007), dem zufolge die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung haben soll, wobei die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Vorrang haben soll. Die Festlegungskarte 1 des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) stellt das Plangebiet als Gestaltungsraum Siedlung vor. Das hierzu Festlegungen treffende in Aufstellung befindliche Ziel 4.5 Abs. 1 Entwurf LEP B-B gilt als sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Hiernach soll die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen im Gestaltungsraum Siedlung möglich sein.

Die Ziele und Grundsätze des LEP eV bleiben bis zum Inkrafttreten des LEP B-B verbindlich.

 

Stadtplanung

 

Die Hinweise werden berücksichtigt. Die Begründung wird ergänzt.

 

 

 

Ergebnis:  

 

Aus der Beteiligung der Behörden ergibt sich keine grundsätzliche Veränderung der Zielstellung des Bebauungsplanes XXII-27 b. An der Entwicklung des Plangebietes zu einem Mischgebiet wird festgehalten.

Der B-Planentwurf und die textlichen Festsetzungen werden beibehalten. Die Begründung wird ergänzt.

 

 
 

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