Drucksache - DS/0847/VI
DS/0847/VI: Der
Bezirksverordnetenversammlung ist vor der Sommerpause über eventuelle
Ergebnisse zu berichten. DS/0878/VI: Das Bezirksamt wird ersucht, bis
spätestens Ende Juni Kriterien und Verfahren für die Ausreichung des
Einschulungszuschusses für einkommensschwache Familien festzulegen, damit
dieser im Bezirk Lichtenberg für den kommenden Schuljahresbeginn 2008/2009 in
die Realität umgesetzt werden kann und die Zuschüsse gemäß den gemachten
Kriterien dann ausgezahlt werden. Das Bezirksamt soll spätestens in der Sitzung
der BVV am 24.07.08 berichten. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In der Senatsvorlage Nr. R-295/2008 der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung für die Sitzung des Rats der Bürgermeister am
17.04.2008 zur Umsetzung der Neuregelung zur Finanzierung des Schulessens an
Gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie zur Einrichtung eines Starter-Paketes für
Schulanfänger/innen wurde sowohl der Härtefallfonds für das Mittagessen an
Schulen als auch die Einrichtung eines Härtefallfonds „Starter
Paket“ vorgelegt. Zu den Themen ‚Härtefallfonds Mittagessen’ und ‚Starter-Paket’
wird auszugsweise aus der o.g. Senatsvorlage zitiert: „Um temporäre soziale Notlagen von Familien auszugleichen, die
dazu führen, dass die Sorgeberechtigten ihr Kind auch nicht zum
subventionierten Preis von 23,00 € pro Monat am Mittagessen
teilnehmen lassen können, wird ein Härtefallfonds eingerichtet. Besondere Fälle, bei
denen die Zahlungsfähigkeit der Sorgeberechtigten von Kindern des Offenen
Ganztagsbetriebes zeitweilig nicht gewährleistet war, konnten bisher aus den
bezirklichen Haushaltsmitteln (Globalhaushalt) im Sinne einer Härtefallregelung
abgefedert werden. Nunmehr wird für
alle Kinder in Ausnahmefällen ein so genannter Härtefallfonds zur Verfügung
gestellt. Er dient der Vermeidung von Härten und zur Sicherung der weiteren
Förderung der Kinder. Er erlaubt zeitlich befristet eine Minderung oder
Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das Mittagessen (vgl. dazu § 4
Abs. 4 TKBG). Da die Förderung im Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) und Gebundenen
Ganztagsbetrieb (GGB) vereinheitlicht werden soll, gilt diese Regelung sowohl
im OGB als auch im GGB. Dafür stehen 413.000 € zur Verfügung. Der Härtefallfonds
soll Kindern, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in besondere Notlagen geraten
sind, zur weiter reduzierten bis kostenlosen Teilnahme am Mittagessen
verhelfen. Die Aufteilung der Härtefallfonds-Mittel auf die Bezirke erfolgt
entsprechend der Anzahl der Schüler, die von der Zuzahlung für Lernmittel
befreit sind. Der bezirkliche Schulträger bestimmt, wem gegenüber ein Antrag
auf Befreiung vom Eigenanteil zu stellen ist. Die schulische
Praxis zeigt, dass Kinder aus Familien, die Transfer-Einkommen erhalten, häufig
nicht über die notwendige Grundausstattung zum Schulanfang verfügen.
Daher sollen diese Sorgeberechtigten zweckgebunden unterstützt werden. Jedes Kind, das in
die Grundschule (erster Jahrgang der Schulanfangsphase) aufgenommen wird, soll
über die notwendige Grundausstattung an Lernmaterialien verfügen. Für Kinder,
die gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Lernmittel vom 3. Juli 2003,
zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2005 von der Zahlung eines
Eigenanteils befreit sind, werden den Bezirken zur Sicherung dieser
Grundausstattung 300.000 € zur Verfügung gestellt. Aus diesem Fonds
sollen von der Zuzahlung für Lernmittel befreite Schulanfänger Sachleistungen
(Hefte etc.) als Grundausstattung für den Schulanfang durch die Schulen
erhalten. Im Schuljahr 2007/2008 sind 8.766 Erstklässler von der Zahlung eines
Eigenanteils befreit, darunter 225 Kinder an Schulen in freier Trägerschaft.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die „Starter-Pakete“
an die Kinder soll analog zur Mittelbereitstellung für die Lernmittel erfolgen.
Der Umfang der Mittel ermöglicht z.Zt. bezogen auf die zuvor genannten
Erstklässler des Schuljahres 2007/2008 30,00 € je anspruchsberechtigtem
Kind, ergänzt um einen 10%-igen Pauschalbetrag. Der Pauschalbetrag soll
sichern, dass Kinder von Sorgeberechtigten, die ihrer Nachweispflicht über die
Berechtigung nicht zeitgerecht nachgekommen sind, nicht benachteiligt werden
und ebenfalls die für den Unterricht erforderlichen Materialien zur Verfügung
haben. Für das Haushaltsjahr 2008 werden die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in Höhe von 300.0000 €“ ... auf die Bezirke
verteilt. Für das Haushaltsjahr 2009 wird die Verteilung anhand der Erstklässer
2007 überprüft.“ Der Rat der
Bürgermeister überwies in seiner Sitzung vom 17.04.2008 die Vorlage in den
Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur. In der zur
Beschlussfassung vorliegenden Stellungnahme des RdB-Ausschusses für Bildung,
Jugend und Kultur vom 07.05.2008 spricht sich der Ausschuss u.a. für folgendes
aus: ·
Die
Mittel für den Härtefallfonds Mittagessen werden von den Bezirken an die
Schulen entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zugewiesen, die
Einzelentscheidungen zum jeweiligen Härtefall treffen die Schulleiter. Der Rat
der Bürgermeister bittet Sen BWF, den Schulleitern entsprechende
Anleitungshilfen zur Verfügung zu stellen. ·
Die
Mittel für den Härtefallfonds Starter-Paket werden den Schulen entsprechend dem
vorliegenden Schlüssel zugewiesen. Die Schulleiter sind für die Anschaffung und
Verteilung der Sachmittel zuständig. ·
Der
Rat der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass mit der Umsetzung der
Neuregelung weitere personelle Belastungen auf die Bezirke zukommen, die in der
Personalausstattung zu berücksichtigen sind. ·
Der
Rat der Bürgermeister empfiehlt aufgrund der nicht ausreichend untersetzten
Neuregelung sowie zur Klärung weiterer Detailfragen den Einsatz einer Arbeitsgruppe
unter Leitung von SenBWF, worin bezirkliche Vertreter zu berufen sind. In seiner Sitzung am
22.05.2008 stimmte der Rat der Bürgermeister der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung,
Jugend und Kultur zu. Die daraufhin
eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Kollegen/innen der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Finanzen, der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie der Bezirksämter
Tempelhof-Schöneberg, Spandau, Reinickendorf, Treptow-Köpenick, Neukölln und
Lichtenberg beschloss eine für alle Bezirke einheitliche Handhabung. Die Amtsleiter/innen
für Schule wurden beauftragt, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung Kriterien für die Ausreichung der Mittel für den Härtefallfonds
an die Schulen zu benennen. In dem Schreiben der
Amtsleiter/innen für Schule an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung vertraten diese u.a. jedoch mehrheitlich die Auffassung,
„keine konkreten Beispiele für die Definition des Härtefalls aufzulisten,
da die Gefahr besteht, dass durch eine solche Positivliste nicht aufgeführte
Beispiele für soziale oder finanzielle Notlagen dann nicht berücksichtigt
werden. Der Härtefallfonds ist für Kinder vorgesehen, deren Sorgeberechtigte
zeitweilig in besondere Notlagen geraten sind. Eine solche
besondere Notlage kann sehr unterschiedlicher Art sein, die Beurteilung einer
solchen Notlage kann nur der Schulleiter – ggf. gemeinsam mit dem
Klassenlehrer – auf den konkreten Einzelfall bezogen vornehmen. Die Entscheidung
über die Anerkennung eines Härtefalls erfolgt gegenüber dem Schulträger anonym
(analog Lernmittelbefreiung). Allerdings muss sie in der Schule dokumentiert
werden. Wegen der Deckelung
der finanziellen Mittel werden die Schulträger den einzelnen Schulen jährlich
Budgets zur Verfügung stellen, die Anerkennung von Härtefällen kann nur im
Rahmen dieser zugewiesenen Mittel erfolgen. Eine Verstärkung der zugewiesenen
Mittel ist nicht möglich. Es
wird angeregt, die Leitlinien für das Verfahren an den einzelnen Schulen
gemeinsam mit der Schulkonferenz zu erarbeiten.“ Zusammenfassung: Der Senat hat in seinem Beschluss Nr. 1150/08 die Finanzierung des
Schulessens an gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie die Einrichtung eines
„Starter-Paketes“ für Schulanfänger/innen neu geregelt. Für die Aufteilung des „Härtefallfonds Mittagessen“
(413.000 €) wurde die Zahl der Grundschüler/innen an öffentlichen
Schulen, die von der Zuzahlung des Eigenanteils für Lernmittel befreit sind,
als Schlüssel herangezogen. Der Härtefallfonds wird Kindern, deren Sorgeberechtigte zeitweilig
in besondere Notlagen geraten sind, zur weiter reduzierten bis kostenlosen
Teilnahme am Mittagessen verhelfen. Der „Härtefallfonds Starter-Paket“ (300.000 €)
ist nach dem Anteil der Grundschüler an öffentlichen Schulen und in freier
Trägerschaft der Klassenstufe 1, die von der Zuzahlung des Eigenanteils für
Lernmittel befreit sind, aufgeteilt worden. Jedes Kind einer Grundschule (erster Jahrgang der
Schulanfangsphase) wird über die notwendige Grundausstattung an Lernmaterialien
verfügen. Der Umfang der Mittel ermöglicht z.Zt. 30,00 € je anspruchsberechtigtem
Kind, ergänzt um einen 10%-igen Pauschalbetrag. Die Einzelentscheidung zum jeweiligen Härtefall ist vom Schulleiter zu
treffen. Die Entscheidung über die
Anerkennung eines Härtefalls erfolgt gegenüber dem Schulträger anonym (analog
Lernmittelbefreiung). Sie muss allerdings in der Schule dokumentiert werden. Berlin, den 26.06.2008
Emmrich K.
Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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