Drucksache - DS/0952/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wolle
beschließen: Folgende Person wird als beratendes
Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG berufen: Bis zu drei weitere Personen aus der
Jugendhilfe sachverwandten Bereiche Herr
Guido Witzel Kinder im Kiez GmbH Begründung: Für die VI. Wahlperiode sind gem. §
35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG
KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der
Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz]
Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni
2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S.
282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S.
322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds
des Bezirksamtes, des Ausschusses selbst und des Kinder- und
Jugendhilfe-Verbundes gGmbH Bürger/innen als beratende Mitglieder für den
Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordneten-versammlung zu berufen. Das bisher berufene beratende
Mitglied Frau Dorenburg-Bunn hat erklärt, aus beruflichen Gründen aus dem
Jugendhilfeausschuss auszuscheiden. Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner Sitzung am 10.06.2008 die Benennung von Herrn Guido Witzel zur Berufung
durch die BVV beschlossen. Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag
und bittet die BVV die genannte Person in die Funktion als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses zu berufen. Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Familie,
Jugend und Gesundheit |
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