Drucksache - DS/0878/VI  

 
 
Betreff: Einschulungshilfen im Bezirk Lichtenberg für den kommenden Schuljahresbeginn realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Christian PetermannBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
17.07.2008 
21. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO WAS-B PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

DS/0847/VI:

DS/0847/VI:

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat eine Lösung zu finden, die die Schulen in die Lage versetzt, in eigener Entscheidung die Kosten für das Mittagessen jener Schüler zu finanzieren, deren Eltern die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen regelmäßig nicht bezahlen können. Die Übernahme der Kosten soll nach Einschätzung der Schule auf diskrete Art und Weise erfolgen können, ohne dass Schüler bzw. deren Eltern nachfragen müssen.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist vor der Sommerpause über eventuelle Ergebnisse zu berichten.

 

DS/0878/VI:

Das Bezirksamt wird ersucht, bis spätestens Ende Juni Kriterien und Verfahren für die Ausreichung des Einschulungszuschusses für einkommensschwache Familien festzulegen, damit dieser im Bezirk Lichtenberg für den kommenden Schuljahresbeginn 2008/2009 in die Realität umgesetzt werden kann und die Zuschüsse gemäß den gemachten Kriterien dann ausgezahlt werden. Das Bezirksamt soll spätestens in der Sitzung der BVV am 24.07.08 berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

In der Senatsvorlage Nr. R-295/2008 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Sitzung des Rats der Bürgermeister am 17.04.2008 zur Umsetzung der Neuregelung zur Finanzierung des Schulessens an Gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie zur Einrichtung eines Starter-Paketes für Schulanfänger/innen wurde sowohl der Härtefallfonds für das Mittagessen an Schulen als auch die Einrichtung eines Härtefallfonds „Starter Paket“ vorgelegt.

Zu den Themen ‚Härtefallfonds Mittagessen’ und ‚Starter-Paket’ wird auszugsweise aus der o.g. Senatsvorlage zitiert:

„Um temporäre soziale Notlagen von Familien auszugleichen, die dazu führen, dass die Sorgeberechtigten ihr Kind auch nicht zum subventionierten Preis von 23,00 € pro Monat am Mittagessen teilnehmen lassen können, wird ein Härtefallfonds eingerichtet.

Besondere Fälle, bei denen die Zahlungsfähigkeit der Sorgeberechtigten von Kindern des Offenen Ganztagsbetriebes zeitweilig nicht gewährleistet war, konnten bisher aus den bezirklichen Haushaltsmitteln (Globalhaushalt) im Sinne einer Härtefallregelung abgefedert werden.

Nunmehr wird für alle Kinder in Ausnahmefällen ein so genannter Härtefallfonds zur Verfügung gestellt. Er dient der Vermeidung von Härten und zur Sicherung der weiteren Förderung der Kinder. Er erlaubt zeitlich befristet eine Minderung oder Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das Mittagessen (vgl. dazu § 4 Abs. 4 TKBG). Da die Förderung im Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) und Gebundenen Ganztagsbetrieb (GGB) vereinheitlicht werden soll, gilt diese Regelung sowohl im OGB als auch im GGB. Dafür stehen 413.000 € zur Verfügung.

Der Härtefallfonds soll Kindern, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in besondere Notlagen geraten sind, zur weiter reduzierten bis kostenlosen Teilnahme am Mittagessen verhelfen. Die Aufteilung der Härtefallfonds-Mittel auf die Bezirke erfolgt entsprechend der Anzahl der Schüler, die von der Zuzahlung für Lernmittel befreit sind. Der bezirkliche Schulträger bestimmt, wem gegenüber ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil zu stellen ist.

Die schulische Praxis zeigt, dass Kinder aus Familien, die Transfer-Einkommen erhalten, häufig nicht über die notwendige Grundausstattung zum Schulanfang verfügen. Daher sollen diese Sorgeberechtigten zweckgebunden unterstützt werden.

Jedes Kind, das in die Grundschule (erster Jahrgang der Schulanfangsphase) aufge­nommen wird, soll über die notwendige Grundausstattung an Lernmaterialien verfügen. Für Kinder, die gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Lernmittel vom 3. Juli 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2005 von der Zahlung eines Eigenanteils befreit sind, werden den Bezirken zur Sicherung dieser Grundausstattung 300.000 € zur Verfügung gestellt.

Aus diesem Fonds sollen von der Zuzahlung für Lernmittel befreite Schulanfänger Sach­leistungen (Hefte etc.) als Grundausstattung für den Schulanfang durch die Schulen erhalten. Im Schuljahr 2007/2008 sind 8.766 Erstklässler von der Zahlung eines Eigen­anteils befreit, darunter 225 Kinder an Schulen in freier Trägerschaft. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die „Starter-Pakete“ an die Kinder soll analog zur Mittelbereitstellung für die Lernmittel erfolgen. Der Umfang der Mittel ermöglicht z.Zt. bezogen auf die zuvor genannten Erstklässler des Schuljahres 2007/2008 30,00 € je anspruchsberechtigtem Kind, ergänzt um einen 10%-igen Pauschalbetrag. Der Pauschalbetrag soll sichern, dass Kinder von Sorgeberechtigten, die ihrer Nachweispflicht über die Berechtigung nicht zeitgerecht nachgekommen sind, nicht benachteiligt werden und ebenfalls die für den Unterricht erforderlichen Materialien zur Verfügung haben. Für das Haushaltsjahr 2008 werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 300.0000 €“ ... auf die Bezirke verteilt. Für das Haushaltsjahr 2009 wird die Verteilung anhand der Erstklässer 2007 überprüft.“

Der Rat der Bürgermeister überwies in seiner Sitzung vom 17.04.2008 die Vorlage in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur.

In der zur Beschlussfassung vorliegenden Stellungnahme des RdB-Ausschusses für Bildung, Jugend und Kultur vom 07.05.2008 spricht sich der Ausschuss u.a. für folgendes aus:

·         Der Rat der Bürgermeister stimmt dem Anliegen der Vorlage Nr. R-295/08 grundsätzlich zu, bedauert aber, dass der Nutzerkreis ausschließlich auf Empfänger von Trans­ferleistungen beschränkt ist.

·         Die Mittel für den Härtefallfonds Mittagessen werden von den Bezirken an die Schulen entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zugewiesen, die Einzelentscheidungen zum jeweiligen Härtefall treffen die Schulleiter. Der Rat der Bürgermeister bittet Sen BWF, den Schulleitern entsprechende Anleitungshilfen zur Verfügung zu stellen.

·         Die Mittel für den Härtefallfonds Starter-Paket werden den Schulen entsprechend dem vorliegenden Schlüssel zugewiesen. Die Schulleiter sind für die Anschaffung und Verteilung der Sachmittel zuständig.

·         Der Rat der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass mit der Umsetzung der Neuregelung weitere personelle Belastungen auf die Bezirke zukommen, die in der Personalausstattung zu berücksichtigen sind.

·         Der Rat der Bürgermeister empfiehlt aufgrund der nicht ausreichend untersetzten Neuregelung sowie zur Klärung weiterer Detailfragen den Einsatz einer Arbeitsgruppe unter Leitung von SenBWF, worin bezirkliche Vertreter zu berufen sind.

In seiner Sitzung am 22.05.2008 stimmte der Rat der Bürgermeister der Beschluss­empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Kultur zu.

Die daraufhin eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Kollegen/innen der Senats­verwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie der Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg, Spandau, Reinickendorf, Treptow-Köpenick, Neukölln und Lichtenberg beschloss eine für alle Bezirke einheitliche Handhabung.

Die Amtsleiter/innen für Schule wurden beauftragt, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Kriterien für die Ausreichung der Mittel für den Härtefallfonds an die Schulen zu benennen.

In dem Schreiben der Amtsleiter/innen für Schule an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vertraten diese u.a. jedoch mehrheitlich die Auffassung, „keine konkreten Beispiele für die Definition des Härtefalls aufzulisten, da die Gefahr besteht, dass durch eine solche Positivliste nicht aufgeführte Beispiele für soziale oder finanzielle Notlagen dann nicht berücksichtigt werden. Der Härtefallfonds ist für Kinder vorgesehen, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in besondere Notlagen geraten sind.

Eine solche besondere Notlage kann sehr unterschiedlicher Art sein, die Beurteilung einer solchen Notlage kann nur der Schulleiter – ggf. gemeinsam mit dem Klassenlehrer – auf den konkreten Einzelfall bezogen vornehmen.

Die Entscheidung über die Anerkennung eines Härtefalls erfolgt gegenüber dem Schulträger anonym (analog Lernmittelbefreiung). Allerdings muss sie in der Schule dokumentiert werden.

Wegen der Deckelung der finanziellen Mittel werden die Schulträger den einzelnen Schulen jährlich Budgets zur Verfügung stellen, die Anerkennung von Härtefällen kann nur im Rahmen dieser zugewiesenen Mittel erfolgen. Eine Verstärkung der zugewiesenen Mittel ist nicht möglich.

Es wird angeregt, die Leitlinien für das Verfahren an den einzelnen Schulen gemeinsam mit der Schulkonferenz zu erarbeiten.“

 

 

Zusammenfassung:

Der Senat hat in seinem Beschluss Nr. 1150/08 die Finanzierung des Schulessens an gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie die Einrichtung eines „Starter-Paketes“ für Schulanfänger/innen neu geregelt.

Für die Aufteilung des „Härtefallfonds Mittagessen“ (413.000 €) wurde die Zahl der Grundschüler/innen an öffentlichen Schulen, die von der Zuzahlung des Eigenanteils für Lernmittel befreit sind, als Schlüssel herangezogen. Der Härtefallfonds wird Kindern, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in besondere Notlagen geraten sind, zur weiter reduzierten bis kostenlosen Teilnahme am Mittagessen verhelfen.

Der „Härtefallfonds Starter-Paket“ (300.000 €) ist nach dem Anteil der Grundschüler an öffentlichen Schulen und in freier Trägerschaft der Klassenstufe 1, die von der Zuzahlung des Eigenanteils für Lernmittel befreit sind, aufgeteilt worden. Jedes Kind einer Grundschule (erster Jahrgang der Schulanfangsphase) wird über die notwendige Grundausstattung an Lernmaterialien verfügen. Der Umfang der Mittel ermöglicht z.Zt. 30,00 € je anspruchs­berechtigtem Kind, ergänzt um einen 10%-igen Pauschalbetrag.

Die Einzelentscheidung zum jeweiligen Härtefall ist vom Schulleiter zu treffen.

Die Entscheidung über die Anerkennung eines Härtefalls erfolgt gegenüber dem Schulträger anonym (analog Lernmittelbefreiung). Sie muss allerdings in der Schule dokumentiert werden.

 

 

 

Berlin, den 26.06.2008

 

 

 

Emmrich                                                                           K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin

 

 
 

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