Drucksache - DS/0966/VI  

 
 
Betreff: Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg von Berlin
Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.07.2008 
21. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zunehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zunehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Das Ergebnis der Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin weiterzuleiten.

Anlage 1: Auswertung der TÖB vom 30.06.2008

 

 

Begründung:

Auf Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses Nr. 6 / 084 / 2008 zum Zentren- und Einzelhandelskonzepts für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (Stand März 2008) wurde die Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der Nachbarbezirke und der IHK Berlin durchgeführt.

Es wurden keine grundsätzlichen Einwände erhoben, sondern lediglich redaktionelle Hinweise gegeben.

 

 

Berlin, den       .07.2008

 

 

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                             30.06.2008

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Stapl C                                                                                                                       

 

 

 

 

Zentren- und Einzelhandelskonzept Lichtenberg

Auswertung der TÖB

Anlagen: Stellungnahmen

 

 

Umfang der Beteiligung:

 

Es wurden folgende TÖB am 11.04.2008 um Stellungnahme bis zum 07.05.2008 gebeten; die Frist wurde auf Antrag bis zum 21.5.08 verlängert:

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

20.05.08, e: 27.05.08

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

21.05.08, e: 27.05.08

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

07.05.08, e: 14.05.08

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

21.05.08, e: 26.05.08

Gemeinde Ahrensfelde

 

Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

08.05.08, e: 14.05.08

Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin

13.05.08. e: 15.05.08

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

27.05.08, e: 27.05.08

Bezirk Pankow von Berlin

30.05.08, e: 30.05.08

 

 

Es haben 8 TÖB eine Stellungnahme abgegeben.

 

 

Anregungen und Hinweise:

 

 

TÖB

 

 

Anregung und Hinweise

 

 

Abwägung

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

 

 

 

Sehr gute Darstellung der sich verändernden Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Auswirkungen.

 

Statt „Wohngebietszentrum“ sollte  berlineinheitlich der Begriff „Nahversorgungszentrum“ verwendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine bezirksübergreifende Betrachtung bei der Formulierung bezirklicher Zentrenkonzepte ist wichtig.

 

Es werden deutlich positivere Entwicklungsmöglichkeiten für das Hauptzentrum und besondere Stadtteilzentrum gesehen.

 

Die Typisierung der Nahversorgungszentren wird hinsichtlich der Rechtssprechung hinterfragt.

 

 

 

 

 

Widerspruch im Text hinsichtlich Größenordnung  Wohngebietszentrum Typ C ist zu prüfen

 

Inhaltliche und redaktionelle Einzelhinweise

 

 

 

 

 

 

 

 

In den beschlossenen  Bereichsentwicklungsplanungen  (BEP)Lichtenbergs wurde der Begriff „Wohngebietszentrum“ entsprechend der berlinweit gültigen Musterlegende verwendet. Um den Bezug der Planungsinstrumente zu verdeutlichen wird der Begriff „Wohngebietszentrum“ beibehalten. In der Fortschreibung des Konzepts und der BEPs wird der Begriff umgestellt werden.

 

Soweit diese uns bekannt sind, wurden sie berücksichtigt.

 

 

 

Die Entwicklungsspielräume wurden so reduziert, dass diese im Stadtgefüge verträglich wirken.

nicht berücksichtigt

 

Die festgelegten Wohngebietszentren erfüllen nach unserer Auffassung die Funktion eines zentralen Versorgungsbereichs bzw. sollen zu einem solchen entwickelt und gestärkt werden.

nicht berücksichtigt

 

berücksichtigt

 

 

 

 

weitgehend berücksichtigt

 

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

 

 

 

 

Die grundsätzliche Zielsetzung wird aus wirtschaftspolitischer Sicht unterstützt.

 

Die Absicht, auf allen gewerblichen Bauflächen weiter Einzelhandelsangebote durch verbindliche Bauleitplanung auszuschließen, bestätigt die Zielsetzung von SenWiTechFrauen

 

Anmerkungen und Empfehlungen werden gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weitgehend berücksichtigt

 

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

 

 

Die Erarbeitung eines Zentrenkonzepts wird landesplanerisch begrüßt. Es hilft bei der geordneten Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels und unterstützt so § 5 Abs. 4 LEPro 2007.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

 

 

 

Nachfrage hinsichtlich der Berücksichtigung der benachbarten Köpenicker Standorte und Planungen, vor allem Fuststraße und Nalepastraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Redaktionelle Hinweise

 

 

Im Bereich Karlshorst / Rummelsburg werden keine neuen Zentren geplant, die überörtliche Auswirkungen haben. Das Ortsteilzentrum Karlshorst wird überwiegend  im Hinblick auf die eigene Bevölkerung dimensioniert, d.h. der lt. StEP Zentren mögliche Entwicklungsspielraum wird reduziert. Zu den angesprochenen Planungen fand keine Beteiligung durch den Bezirk Treptow-Köpenick statt.

 

berücksichtigt

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

 

Es werden Hinweise zur Methodik gegeben.

 

Das Kontingent „Weiße Taube“ kann nicht nachvollzogen werden

 

 

 

Die Kritische Würdigung der Fachmarktagglomeration Landsberger Allee wird mitgetragen. Es wird die Nachfrage hinsichtlich der Steuerbarkeit gestellt.

 

 

 

 

 

Im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 wird dieses Kontingent als Obergrenze geregelt.

 

Steuerung ist nur im Rahmen von Bebauungsplänen möglich.

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

Auf Grund des weiteren Entwicklungspotentials an der Landsberger Allee (Fachmarktagglomeration) erwächst ein Gefährdungspotential für das bereits geschwächte Besondere Stadtteilzentrum Berliner Allee. Die zentrenrelevanten Kontingente sollen als Randsortiment an die Fachmarktansiedelung gebunden werden.

 

Es werden zusätzlich negative Auswirkungen durch das Projekt Schokofabrik auf das Besondere Stadtteilzentrum Berliner Allee erwartet.

 

 

Im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 werden Obergrenzen geregelt. Der Bezirk beabsichtigt, im Rahmen von Bebauungsplanverfahren diese zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Ziel ist die Entwicklung eines Fachmarktstandortes für Möbel/Bau- und Gartenmärkte, ggf. Autohäuser.

 

 

Die negativen Auswirkungen auf die Lichtenberger Wohngebietszentren wurden dargestellt. Zu dem Projekt werden zudem gutachterliche Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet.

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

 

 

 

Dem Konzept wird ein hoher Stellenwert bei der Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen beigemessen.

Ein eigenes Zentrenkonzept liegt noch nicht vor. Es werden grundsätzliche Daten aus der Bereichsentwicklungsplanung übermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

 

 

Die Einbindung des Bezirks in die gesamtstädtische Zentrenstruktur ist nur ungenügend berücksichtigt.

 

 

 

 

Die Analyse der Wechselwirkungen über die Bezirksgrenze hinaus fehlt; Beispiel Ringcenter.

 

 

 

 

 

Zu Karte 1: In der Prognose bis 2015 ist der starke Bevölkerungsschwund im statistischen Block des Gewerbegebiets südlich der Landsberger Allee nicht nachvollziehbar

 

 

Zu Karte 3: Darstellung des Bereichs Landsberger Allee 358-362 ist nicht nachvollziehbar, da im FNP Berlin eine Einzelhandelskonzentration dargestellt ist

 

 

 

Zur Fachmarktagglomeration Landsberger Allee wird auf den Beschluss zum Raumordnungsverfahren 2003 Bezug genommen. Die Beurteilung auf Grund heutiger Erkenntnisse wird als unvertretbar abgelehnt und eine Korrektur gefordert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird festgestellt, dass kein  nachvollziehbares und überschaubares Instrument erarbeitet wurde. Es bestehen Widersprüche zwischen der Bauleitplanung des Bezirks und dem Gutachten. Beispiel: Vorhaben mit 20.000 qm  Einzelhandel an der Buchberger Straße/Frankfurter Allee

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird die Anwendung städtebaulicher Verträge zur Definition von Angebotspaletten empfohlen.

 

 

Die gesamtstädtische Zentrenstruktur wurde beachtet und – soweit bekannt – die Zentrenstruktur der benachbarten Bezirke unterhalb der übergeordneten Ebene berücksichtigt.

 

Die Planungskompetenz endet an der Bezirksgrenze, so dass demzufolge beispielsweise das Ringcenter I nicht dargestellt werden kann. In die Analyse sind diese Zentren selbstverständlich einbezogen worden.

 

Es handelt sich lediglich um einen Schwund von 100 EW. Basis dieser Prognose ist der starke Bevölkerungsrückgang in den letzten 7 Jahren. Es ist nicht erkennbar, dass dieser Trend sich grundsätzlich umkehrt.

 

Es wird lediglich der Bestand dargestellt; inzwischen stehen sogar fast alle Handelsflächen leer.

Die Darstellung des FNP Berlin ist symbolisch zu sehen und bezieht sich zu einem wesentlichen Teil auf das Alleecenter (Ortsteilzentrum).

 

Die landesplanerische Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 stellt Obergrenzen möglicher Kontingente von Verkaufsflächen fest. Dies stellt eine Empfehlung dar, auf die jedoch kein direkter Rechtsanspruch besteht. Einzelne Projekte wurden in der Vergangenheit über Planungsrecht gesichert. Die Beurteilung im Zentren- und Einzelhandelskonzept fußt auf dem heutigen Sachstand und aktueller Erkenntnisse, so dass den eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen wird.

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.

 

 

 

Das Gutachten untersucht das gesamte Bezirksgebiet. Die Zentrenpässe sind für die städtebauliche Arbeit gut anwendbar. Widersprüche zur bislang betriebenen Bauleitplanung bleiben nicht aus, da das Gutachten dazu dient, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Somit beruhen die scheinbaren Widersprüche nicht auf mangelnder Sorgfalt sondern auf Erkenntnisgewinn und der Dynamik im Bereich Einzelhandel.

Das genannte Vorhaben ist uns so nicht bekannt; ein Planverfahren ist nicht eingeleitet.

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.

 

 

Auf Grund unserer Erfahrungen ist festzustellen, dass die Durchsetzung entsprechender Verträge sehr schwierig ist.

 

 

 

 
 

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