Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
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Sehr gute
Darstellung der sich verändernden Rahmenbedingungen und der damit verbundenen
Auswirkungen.
Statt
„Wohngebietszentrum“ sollte
berlineinheitlich der Begriff „Nahversorgungszentrum“
verwendet werden.
Eine
bezirksübergreifende Betrachtung bei der Formulierung bezirklicher
Zentrenkonzepte ist wichtig.
Es werden
deutlich positivere Entwicklungsmöglichkeiten für das Hauptzentrum und
besondere Stadtteilzentrum gesehen.
Die
Typisierung der Nahversorgungszentren wird hinsichtlich der Rechtssprechung
hinterfragt.
Widerspruch
im Text hinsichtlich Größenordnung
Wohngebietszentrum Typ C ist zu prüfen
Inhaltliche
und redaktionelle Einzelhinweise
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In den
beschlossenen
Bereichsentwicklungsplanungen
(BEP)Lichtenbergs wurde der Begriff „Wohngebietszentrum“
entsprechend der berlinweit gültigen Musterlegende verwendet. Um den Bezug
der Planungsinstrumente zu verdeutlichen wird der Begriff
„Wohngebietszentrum“ beibehalten. In der Fortschreibung des
Konzepts und der BEPs wird der Begriff umgestellt werden.
Soweit diese
uns bekannt sind, wurden sie berücksichtigt.
Die
Entwicklungsspielräume wurden so reduziert, dass diese im Stadtgefüge
verträglich wirken.
nicht
berücksichtigt
Die
festgelegten Wohngebietszentren erfüllen nach unserer Auffassung die Funktion
eines zentralen Versorgungsbereichs bzw. sollen zu einem solchen entwickelt
und gestärkt werden.
nicht
berücksichtigt
berücksichtigt
weitgehend
berücksichtigt
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Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Technologie und Frauen
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Die
grundsätzliche Zielsetzung wird aus wirtschaftspolitischer Sicht unterstützt.
Die
Absicht, auf allen gewerblichen Bauflächen weiter Einzelhandelsangebote durch
verbindliche Bauleitplanung auszuschließen, bestätigt die Zielsetzung von
SenWiTechFrauen
Anmerkungen
und Empfehlungen werden gegeben
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weitgehend
berücksichtigt
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Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin
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Nachfrage
hinsichtlich der Berücksichtigung der benachbarten Köpenicker Standorte und
Planungen, vor allem Fuststraße und Nalepastraße
Redaktionelle
Hinweise
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Im
Bereich Karlshorst / Rummelsburg werden keine neuen Zentren geplant, die
überörtliche Auswirkungen haben. Das Ortsteilzentrum Karlshorst wird
überwiegend im Hinblick auf die eigene
Bevölkerung dimensioniert, d.h. der lt. StEP Zentren mögliche
Entwicklungsspielraum wird reduziert. Zu den angesprochenen Planungen fand
keine Beteiligung durch den Bezirk Treptow-Köpenick statt.
berücksichtigt
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Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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Es werden
Hinweise zur Methodik gegeben.
Das
Kontingent „Weiße Taube“ kann nicht nachvollzogen werden
Die
Kritische Würdigung der Fachmarktagglomeration Landsberger Allee wird
mitgetragen. Es wird die Nachfrage hinsichtlich der Steuerbarkeit gestellt.
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Im Rahmen
der landesplanerischen Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 wird
dieses Kontingent als Obergrenze geregelt.
Steuerung
ist nur im Rahmen von Bebauungsplänen möglich.
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Bezirksamt
Pankow von Berlin
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Auf Grund
des weiteren Entwicklungspotentials an der Landsberger Allee
(Fachmarktagglomeration) erwächst ein Gefährdungspotential für das bereits
geschwächte Besondere Stadtteilzentrum Berliner Allee. Die zentrenrelevanten
Kontingente sollen als Randsortiment an die Fachmarktansiedelung gebunden
werden.
Es werden
zusätzlich negative Auswirkungen durch das Projekt Schokofabrik auf das
Besondere Stadtteilzentrum Berliner Allee erwartet.
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Im Rahmen
der landesplanerischen Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 werden
Obergrenzen geregelt. Der Bezirk beabsichtigt, im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren diese zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Ziel ist
die Entwicklung eines Fachmarktstandortes für Möbel/Bau- und Gartenmärkte,
ggf. Autohäuser.
Die
negativen Auswirkungen auf die Lichtenberger Wohngebietszentren wurden
dargestellt. Zu dem Projekt werden zudem gutachterliche Untersuchungen im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet.
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Industrie-
und Handelskammer zu Berlin
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Die
Einbindung des Bezirks in die gesamtstädtische Zentrenstruktur ist nur
ungenügend berücksichtigt.
Die
Analyse der Wechselwirkungen über die Bezirksgrenze hinaus fehlt; Beispiel
Ringcenter.
Zu Karte
1: In der Prognose bis 2015 ist der starke Bevölkerungsschwund im
statistischen Block des Gewerbegebiets südlich der Landsberger Allee nicht
nachvollziehbar
Zu Karte
3: Darstellung des Bereichs Landsberger Allee 358-362 ist nicht
nachvollziehbar, da im FNP Berlin eine Einzelhandelskonzentration dargestellt
ist
Zur
Fachmarktagglomeration Landsberger Allee wird auf den Beschluss zum
Raumordnungsverfahren 2003 Bezug genommen. Die Beurteilung auf Grund heutiger
Erkenntnisse wird als unvertretbar abgelehnt und eine Korrektur gefordert.
Es wird
festgestellt, dass kein
nachvollziehbares und überschaubares Instrument erarbeitet wurde. Es
bestehen Widersprüche zwischen der Bauleitplanung des Bezirks und dem
Gutachten. Beispiel: Vorhaben mit 20.000 qm
Einzelhandel an der Buchberger Straße/Frankfurter Allee
Es wird
die Anwendung städtebaulicher Verträge zur Definition von Angebotspaletten
empfohlen.
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Die
gesamtstädtische Zentrenstruktur wurde beachtet und – soweit bekannt
– die Zentrenstruktur der benachbarten Bezirke unterhalb der übergeordneten
Ebene berücksichtigt.
Die
Planungskompetenz endet an der Bezirksgrenze, so dass demzufolge
beispielsweise das Ringcenter I nicht dargestellt werden kann. In die Analyse
sind diese Zentren selbstverständlich einbezogen worden.
Es
handelt sich lediglich um einen Schwund von 100 EW. Basis dieser Prognose ist
der starke Bevölkerungsrückgang in den letzten 7 Jahren. Es ist nicht
erkennbar, dass dieser Trend sich grundsätzlich umkehrt.
Es wird
lediglich der Bestand dargestellt; inzwischen stehen sogar fast alle
Handelsflächen leer.
Die
Darstellung des FNP Berlin ist symbolisch zu sehen und bezieht sich zu einem
wesentlichen Teil auf das Alleecenter (Ortsteilzentrum).
Die
landesplanerische Beurteilung an der Landsberger Allee aus 2003 stellt Obergrenzen
möglicher Kontingente von Verkaufsflächen fest. Dies stellt eine Empfehlung
dar, auf die jedoch kein direkter Rechtsanspruch besteht. Einzelne Projekte
wurden in der Vergangenheit über Planungsrecht gesichert. Die Beurteilung im
Zentren- und Einzelhandelskonzept fußt auf dem heutigen Sachstand und
aktueller Erkenntnisse, so dass den eingetretenen Veränderungen Rechnung
getragen wird.
Dem
Hinweis wird nicht gefolgt.
Das
Gutachten untersucht das gesamte Bezirksgebiet. Die Zentrenpässe sind für die
städtebauliche Arbeit gut anwendbar. Widersprüche zur bislang betriebenen
Bauleitplanung bleiben nicht aus, da das Gutachten dazu dient, neue
Erkenntnisse zu gewinnen. Somit beruhen die scheinbaren Widersprüche nicht
auf mangelnder Sorgfalt sondern auf Erkenntnisgewinn und der Dynamik im
Bereich Einzelhandel.
Das
genannte Vorhaben ist uns so nicht bekannt; ein Planverfahren ist nicht
eingeleitet.
Dem
Hinweis wird nicht gefolgt.
Auf Grund
unserer Erfahrungen ist festzustellen, dass die Durchsetzung entsprechender
Verträge sehr schwierig ist.
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