Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister und beim Berliner Senat für eine landesweite einheitliche Regelung für Angebote nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII einzusetzen. Diese Regelung soll folgende Punkte beinhalten:
? die Festlegung auf Berlinweite fachliche Standards für Angebote nach § 11 (allg. Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit) und § 16 (Familienförderung) SGB VIII,
? die Festlegung eines Stundenpreises jeweils für die Angebote nach §§ 11, 13, 16 SGB VIII, der diese auskömmlich finanziert und die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt und
? bei der Verteilung der Angebotsstunden zwischen den Bezirken bei der Entwicklung eines Modells soll sichergestellt werden, dass dieses zu einem gerechten Wertausgleich zwischen den Bezirken führt.
Das Bezirksamt wird gebeten regelmäßig über seine Aktivitäten zu berichten.