Drucksache - DS/1029/VII  

 
 
Betreff: Wönnichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage SPD PDF-Dokument
Antwort BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

städtebauliche Dimension

1. Wann wurde im Ausschuss "Ökologische Stadtentwicklung" bzw. dessen Vorläuferausschuss der VI. Wahlperiode erstmals zu dem Bauvorhaben zwischen Weitlingstraße und Wönnichstraße informiert?

 

2. Welche Zielsetzung hatte der Bebauungsplan XVII-72 hinsichtlich Wohnungsbau und Einzelhandelsflächen?

 

3. Aus welchen Gründen wurde eine Veränderungssperre über den Bebauungsplan gelegt? Wie sah der Vorbescheidsantrag aus, der zur Belegung mit einer Veränderungssperre führte? An welchen Stellen widersprach der Vorbescheidsantrag den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans XVII-72?

 

4. Wurde zum Zeitpunkt der Aufhebung der Veränderungssperre aktiv an der Festsetzung des Bebauungsplans gearbeitet? Welchen Stand hatte das Bebauungsplanverfahren zu diesem Zeitpunkt? Warum wurden die Hinweise der Fachmitarbeiter, die für eine Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens warben, ignoriert?

 

5. Warum wurde entgegen der Empfehlung der besonderen Schutzmaßnahmen im Bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept (beispielsweise auf Seite 115 im Zentrenpass 04-22 Ortsteilzentrum Weitlingkiez), das die Genehmigung jeglicher Anträge für neue Lebensmittelmärkte an Einzelstandorten im Ortsteilzentrum Weitlingkiez ausschließt, das Genehmigungsverfahren vorangetrieben? Wurde der Widerspruch zum Bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bauantrages im Bezirksamt zur Aufhebung der Veränderungssperre erläutert? Wann und wie wurden die Bezirksverordneten über den Widerspruch zum Zentren- und Einzelhandelskonzept informiert?

 

6. Was hat das Bezirksamt dazu bewogen, sich zu Beginn der VII. Wahlperiode für eine Aufhebung der am Ende der VI. Wahlperiode in Kraft gesetzten Veränderungssperre auszusprechen? Welche konkreten städtebaulichen Änderungen im Bauantrag gaben hierfür den Ausschlag?

 

7. Welchen Unterschied gibt es zwischen der im Vorbescheidsantrag beantragten und mit der Veränderungssperre verhinderten baulichen Situation einerseits und der derzeit fertig gestellten baulichen Situation andererseits?

 

8. Wurde bei der Erteilung zur Genehmigung zum Bau eines Supermarktes und damit bei Aufhebung der Veränderungssperre für dieses Grundstück das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept entsprechend der Beschlusslage der BVV mit herangezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

9. Aus welchem Grund wurde die Veränderungssperre dringlich aufgehoben? Hatte der Investor beim Bezirksamt interveniert und auf eine Rückabwicklung mit dem Liegenschaftsfonds hingewiesen?

 

Bauantrag Dimension

10. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass der genehmigte Bauantrag eine Grünfläche zwischen den Stellplätzen und dem Fußweg in der Wönnichstraße vorsieht, der durch die jetzt genehmigte Ausfahrt überbaut wurde? Für den Fall, dass eine Genehmigung für eine solche Ausfahrt existieren sollte: hätte eine solche Genehmigung Auswirkungen auf den genehmigten Bauantrag?

 

11. Gibt es bereits eine Bauvoranfrage, Bauantrag oder einen Vorbescheidsantrag zum Bau des Wohnhauses neben dem Supermarkt und wie soll hier die Erschließung für die Bewohner, die Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge erfolgen? In welchen Eigentumsverhältnissen befindet sich das nicht bebaute Teilstück der Fläche?

 

12. Zu welchem Zeitpunkt erfolgte der Eigentümerwechsel von der Firma KMLK zur Firma Penny? Zu welchem Zeitpunkt hat das Bezirksamt davon Kenntnis erhalten?

 

13. Wurden die Ausfahrtsschilder an der Ausfahrt zur Wönnichstraße genehmigt? Wenn ja, wann, durch wen und auf welcher Grundlage?

 

Ausfahrt Dimension

14. Welcher Eigentümer der Fläche zwischen Wönnichstraße und Weitlingstraße hat zu welchem Zeitpunkt Anträge für eine Ausfahrt bzw. Gehwegüberfahrt - dauerhaft oder temporär - gestellt (bitte alle Anträge seit 2011 aufführen)? Wie wurden diese jeweils beschieden und wie ist der jeweilige aktuelle Stand?

 

15. Aus welchem Grund wurde der erste Kostenbescheid vom 07.06.2012 zur Errichtung einer Ausfahrt für den Investor mit einem zweiten Kostenbescheid vom 11.10.2012 geändert? Warum reduzierten sich die Kosten für die Errichtung der Ausfahrt zur Wönnichstraße nach einem Gespräch zwischen Investor und Sachbearbeiter um fast die Hälfte? Ist ein solcher Kostenbescheid an spätere Eigentümer übertragbar? Und wie lange haben solche Kostenbescheide Gültigkeit?

 

16. Wann und wo hat der Investor erklärt, dass er auf eine 2. Ausfahrt verzichtet? Wann, wo und wie ist dies im Bezirksamt schriftlich festgehalten worden?

 

17. Wann wurde vom Bezirksamt über die Möglichkeit des Linksabbiegens auf die Weitlingstraße mit der Verkehrslenkung Berlin diskutiert? Mit welchem Ergebnis? Waren bei diesem Treffen auch Vertreter des Investors beteiligt? Wer führte Protokoll? Wurden Ergebnisse für die Verwaltung des Bezirksamtes fixiert?

 

18. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussicht, für das Teilstück der Weitlingstraße zwischen Einbecker Straße und Irenenstraße Tempo 30 auszuweisen und dadurch das Linksabbiegen in die Weitlingstraße zu erleichtern a) im Ausschuss für Stadtentwicklung am 06.09.2012 und b) nach derzeitigem Stand?

 

19. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um durch die Ermöglichung des Linksabbiegens auf die Weitlingstraße mit dem Investor zu einem Kompromiss zu kommen, in dem dieser auf die Ausfahrt zur Wönnichstraße verzichtet und wie beurteilt das Bezirksamt die Rechtssicherheit einer solchen Übereinkunft auch für die Zukunft im Hinblick auf eventuelle Eigentümerwechsel?

 

20. Wie beurteilt das Bezirksamt die Auswirkungen des Verwaltungsgerichtsurteils (VG 1L 293.12) im Falle des Supermarktes in Biesdorf auf die Ausfahrten zur Wönnichstraße? Wer hat das Urteil auf seine Rechtswirksamkeit zum o. g. Sachverhalt eingeschätzt? Wie reagierte das Bezirksamt auf diesen Hinweis des Investors?

 

21. Was meint das Antwortschreiben des Bezirksamtes vom 02.07.2013 an den Investor, wenn es von einer bereits erteilten Zustimmung durch das Tiefbauamt für Gehwegüberfahrt spricht?

 

22. Was meint der vom zusndigen Bezirksstadtrat mit dem in der Pressemitteilung vom 30.10.2013 veröffentlichten Satz? "[...]Das Bezirksamt verlangt den ckbau dieser Überfahrt nach Abschluss der Baumaßnahmen und wird in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass die Gehwegüberfahrt ab diesem Zeitpunkt außer Funktion gesetzt wird. Mit dieser Festlegung zum Rückbau tragen wir den im Vorfeld der Baugenehmigung verabredeten Sachverhalten und den von der benachbarten Robinson-Grundschule formulierten Erwartungen Rechnung."

 

23. Was meint der zuständige Bezirksstadtrat mit den Sätzen der o. g. Pressemitteilung "Wir sind ebenso wie die Nachbarn in der Umgebung von diesem Vorgang überrascht worden [...]" sowie der 25. BVV: "Ich bin ebenso wie sie von der Errichtung dieser Zufahrt überrascht worden."? Wie erklärt sich diese Überraschung mit den Kostenbescheiden vom 07.06.2012 und 11.10.2012, dem Schriftwechsel seiner Verwaltung vom 02.07.2013, aus der sich eine kontinuierliche Planung, Beantragung und Bescheidung des Anliegens des Investors ergibt?

 

24. Hatte das o. g. Gerichtsurteil Auswirkungen auf die Erteilung einer Genehmigung für eine neue, nicht temporäre Ausfahrt zur Wönnichstraße?

 

25. Welcher Bestandsschutz ergibt sich für die bereits seit 7 Jahren bestehenden zwei Ausfahrten zur Wönnichstraße? Mit welchen Kosten wurde die Wönnichstraße 2006 rückgebaut? Müssen Fördermittel, die beim Rückbau eingesetzt wurden, zurückgegeben werden?

 

26. In der 25. Bezirksverordnetenversammlung am 24.10.2013 wurde von Bezirksstadtrat Nünthel eine Prüfung durch das Rechtsamt und deren Weitergabe an die Bezirksverordneten und Elternvertretung versprochen. Wann war die Stellungnahme des Rechtsamtes erstellt? Wann wurde diese an die Bezirksverordneten und Elternvertretung versendet?

 

 
 

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