Drucksache - DS/1036/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-50aa - Abwägung der erneuten, eingeschränkten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Gartenstadt Karlshorst I"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
07.01.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument
Anlage 4 PDF-Dokument
Anlage 3  
BE ÖStadt PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschließen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung am 7.1.2014 beraten und unterstützt die Absicht des Bezirksamtes, die städtebauliche Entwicklung des Quartiers zu sichern und den durch die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung eingetretenen Zeitverzug zu minimieren. Wesentliche Ziele der Planung sind die Deckung der Nachfrage nach familiengerechtem Wohnraum, hier vor allem die Deckung der anhaltenden Nachfrage nach Einfamilienhäusern, die Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude und die Schaffung einer städtebaulichen Struktur, die sich in seiner Gestaltung und Nutzung an die historische Gartenstadtidee anlehnt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, da § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) als planungsrechtliche Grundlage für die angestrebte bauliche Entwicklung des Gebietes nicht ausreichen würde. Die vorrangige Bearbeitung des Bebauungsplans XVII-50aa, der den nördlichen Teil des ehemaligen Kasernenareals umfasst, ist erforderlich, da sich die Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer zunächst auf diesen Bereich konzentrieren.

 

Text des Ursprungsantrags:

Siehe Vorlage zur Beschlussfassung vom 12.12.2013.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0             

 

 
 

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