Drucksache - DS/0631/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersuch,t sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Anspruch auf den "Berlinpass" auf Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) erweitert wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie der BVV berichtet, hatte sich das Bezirksamt am 14.10.2013 im Sinne der Drucksache mit einem Schreiben an den Senator für Gesundheit und Soziales gewandt und sich für das Anliegen eingesetzt. In dem vorliegenden Antwortschreiben des Senators teilt dieser mit, dass vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Landes Berlin das Angebot des "berlinpass" nicht auf andere Personenkreise ausgeweitet werden kann.
Das Schreiben des Senators ist in der Anlage beigefügt.
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