Drucksache - DS/1074/VII  

 
 
Betreff: Vorhandene Zufahrt Türrschmidtstraße als Garagenzufahrt für das Wohngebäude Kernhofer Straße 17 nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
06.02.2014 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss RBBV) vertagt   
06.03.2014 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht in die Bearbeitung des Bauantrags für das Wohngebäude in der Kernhofer Straße 17 die vorhandene Zufahrt auf der Türrschmidtstraße einzubeziehen und nur eine solche bauliche Lösung zu genehmigen, bei der die Ein- und Ausfahrt für die vorgesehenen Tiefgaragen über diese vorhandene Zufahrt führen soll. Die im Rahmen dieser Bearbeitung gefundene Verfahrensweise zwischen verschiedenen Abteilungen und Ämtern des Bezirksamtes soll ausgewertet und verallgemeinert werden.

 

Begründung:

Auf der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung am 7. Januar 2014 wurde dieses Projekt vom Bezirksamt im Rahmen des Punktes "Neueingänge Bauanträge und Vorbescheide über 500 TEUR und weitere von Bedeutung" vorgestellt. Dabei fiel auf, dass die Ein- und Ausfahrt für die Tiefgaragen über den im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen geschaffenen und neu gestalteten Platz führen (Foto 1) soll. Das ist nicht nachvollziehbar und auch nicht sinnvoll, zumal es wenige Meter entfernt in der Türrschmidtstraße eine Zufahrt zu dem vorhandenen Gebäude des Netto-Marktes (Foto 2) gibt.

 

Diese Zufahrt war seitens des für die Bearbeitung des Bauantrags zuständigen Amtes nicht mit einbezogen worden. Das ist innerhalb weniger Monate das zweite Beispiel, bei dem offensichtlich wird, dass die gesetzlichen Regelungen für die Beurteilung eines Bauvorhabens nicht ausreichen. Danach ist Gegenstand eines Bauantrags und seiner Genehmigung nur das Bauvorhaben, das sich auf dem Grundstück des zu bauenden oder sanierenden Gebäudes befindet. Städtebauliche und verkehrliche Belange spielen dabei keine Rolle, was angesichts dessen, dass sich jedes Gebäude durch seine Lage, Form, Maße, Funktion und Nutzung auf die Umwelt auswirkt und auch von ihr beeinflusst wird.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da der Bauantrag bereits bearbeitet wird, ist Eile schon deshalb geboten, nachträgliche Änderungen und daraus resultierende weitere zusätzliche Arbeitsschritte, unnötige Konflikte und daraus resultierende Kosten zu vermeiden.

 

Foto 1 - Pfeil = ungefährer Verlauf der vorgesehenen Zufahrt

 

Foto 2 - Vorhandene Zufahrt von der Türrschmidtstraße

 

 
 

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