Drucksache - DS/0808/VII  

 
 
Betreff: Sportflächen besser nutzen - Nutzung bis 23:00 Uhr ermöglichen
Status:öffentlichAktenzeichen:im Ausschuss als Abb. z. Ktn. genommen
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
04.09.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
11.02.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE SchulSpo PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
DS-0808-VII_Kntn.im Ausschuss_Abb.  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Nutzung der Sportstätten in Lichten­berg von jetzt 22.00 Uhr auf 23.00 Uhr verlängert und dadurch das Sportangebot erweitert werden kann. Das Bezirksamt soll darüber hinaus auch darstellen, inwieweit die Einführung von Schlüsselverträgen für größere Sportvereine im Bezirk unter Einbeziehung des Bezirks­sportbundes Lichtenberg möglich ist und damit zu einer stärkeren Auslastung der Sport­stätten führen kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der Drucksache.

Grundsätzlich ist eine ggf. gezielte Ausweitung von Nutzungszeiten bis 23.00 Uhr möglich.

Eine Ausweitung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen für das Bezirksamt jedoch nicht unproblematisch: Die Gründe hierfür sind nachfolgend benannt:

  • Die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) geht von einer Nutzungszeit zwischen 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr aus.
  • Die KLR des Landes Berlin berücksichtigt analog nur diesen Zeitraum; somit beruht auch die Budgetzuweisung nur auf diesen Nutzungszeiten. Zeitlich darüber hinaus­gehende Angebote auf bzw. in den Sportanlagen sind nicht auf das Produkt buchbar und gehen damit allein zu Lasten des bezirklichen Haushalts.
  • Reinigungsleistungen könnten im Falle einer Verlängerung der Nutzungszeiten erst ab 23.00 Uhr ausgeführt werden. Dies erhöht ebenfalls die Kosten.
  • Die Akzeptanz von Anwohnern/innen gegenüber Sportanlagen ist ein sensibles Thema und erfahrungsgemäß nur begrenzt vorauszusetzen. Zeitliche Nutzungserweiterungen, insbesondere wenn diese weiter in die Nachtstunden hinein reichen, würden die Lärmbelastung der Anwohnerschaft (sowohl durch die sportliche Nutzung selbst wie auch durch die An- und Abfahrt der Sportler/innen) erhöhen und damit bestehende Konfliktpotentiale vergrößern oder ggf. neu schaffen.

 

Schlüsselverträge sind bereits seit Jahren ein Mittel, trotz fehlenden bezirklichen Personals, Pflege und Wartung der Sportanlagen abzusichern und gleichzeitig die Eigenverantwortung von Sportvereinen für die von ihnen genutzten Sportanlagen zu stärken.

Grundsätzlich werden solche Verträge nur für Sportanlagen abgeschlossen, die nur von einem Verein genutzt werden. Dies sind aktuell 7 Sportanlagen. Der alleinige Umstand des Abschlusses erweiterter Schlüsselverträge ist daher kein geeignetes Mittel für eine stärkere Auslastung von Sportanlagen.

 

             

 
 

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