Drucksache - DS/0814/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, einen Jugendhilfeplan vorzulegen und stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII und Angebote der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:
Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den gesamten Bezirk entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.
Weiterhin sollen die Ergebnisse der vom Jugendhilfeausschuss einberufenen Arbeitsgruppe zu Mindestfinanzierung und regionalen Mittelverteilung mit einfließen. Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden und dem Jugendhilfeausschuss alle zwei Jahre im Monat November vorgelegt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Lichtenberg geht insgesamt weit über die in dieser Drucksache geforderte Planung hinaus. In der Beantwortung wird daher nur auf den Bereich der Jugendförderung bzw. auf die o. g. §§ 11, 13 und 16 des SGB VIII Bezug genommen.
Bereits seit 2008 setzt das Jugendamt Lichtenberg zur Qualitätssicherung und -diskussion den berlinweit abgestimmten Wirksamkeitsdialog um. In diesen fließen in Lichtenberg auch Auswertungsgespräche zu Angeboten nach § 16 SGB VIII ein. Für die Projekte der Familienförderung wird derzeit in der Arbeitsgemeinschaft "Familienförderung" nach § 78 SGB VIII ein spezielles Qualitätsverfahren für Lichtenberg entwickelt.
Hier eine schematische Darstellung der Ebenen, auf denen der Wirksamkeitsdialog für die Angebote der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung abläuft:
Im Ergebnis dieses Prozesses, der sich regelhaft jeweils alle zwei Jahre wiederholt, wird dem Jugendhilfeausschuss ein sog. Wirksamkeitsbericht vorgelegt, der sich auf der Basis einer auch sozialstrukturellen Bestandsaufnahme für die Regionen zu zukünftigen Schwerpunktsetzungen des Angebots verhält. Im November 2013 wurde der dritte bezirkliche Jugendamtsbericht dieser Art vorgelegt (siehe Anlage). Im Vorfeld der Erstellung des Berichtes 2013 wurde mit dem JHA abgestimmt, dass der Bericht um die in der Drs. 814/VII geforderten Punkte erweitert wird, insoweit diese bisher nicht Gegenstand der Berichterstattung waren.
Aus einem Abgleich des aktuellen Berichts mit der Drs. 814/VII ergibt sich folgender Sachstand:
Der Wirksamkeitsdialog wird somit für die Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in der bisherigen Weise fortgesetzt und um die genannten Punkte explizit ergänzt. Der aktuelle Berichtsprozess läuft derzeit und wird im Jahr 2015 in einen fortgeschriebenen Bericht münden.
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