Drucksache - DS/1048/VII  

 
 
Betreff: Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten stärken (Transparenz)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
12.03.2014 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE RBBV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, in geeigneter Weise (beispielsweise Informationsblatt, Stempel, Aufkleber) die Bürger über die Möglichkeit des § 16 BlnDSG "Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme" zu informieren.

 

Alle Bürger sollen so - auf eigenen Wunsch - darüber informiert werden können, wie und wo ein Antrag auf gebührenfreie Auskunft über

 

  1. die zu der entsprechenden Person gespeicherten Daten,
  2. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
  3. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre und
  4. den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten gestellt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Bezirksamt wird für alle Ämter eine Druckvorlage (siehe Anlage) zur Verfügung gestellt, wobei bei Kontakten mit Bürgerinnen und Bürgern (Antragstellung, Beratung etc.) die Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten bekanntgemacht werden.

 

 

 
 

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