Drucksache - DS/1052/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, die Bedingungen für die Radfahrenden im Zuge der Brücken- und Straßensanierungsmaßnahmen auf der Karlshorster Straße in beide Richtungen zu verbessern.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV im April 2014 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Zwischenzeitlich ist die Beantwortung eingegangen, in der die Senatsverwaltung darauf verweist, dass die Verkehrslenkung Berlin erst nach Vorliegen konkreter baulicher Planungen Stellung zum Ersuchen der BVV nehmen könne.
Im Moment stellt sich die Situation folgend dar:
Das Bezirksamt hat verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt, so wurde in der Karlshorster Straße das Großsteinpflaster gegen einen Asphaltbelag ausgetauscht, sodass der Fahrkomfort für Fahrradfahrende in der Karlshorster Straße verbessert werden konnte. Für das direkte Geradeausfahren von der Pfarrstraße und für das Linksabbiegen aus der Türrschmidtstraße in die Marktstraße müsste die bestehende Verkehrsregelung komplett überarbeitet werden. Dafür gibt es zzt. keine Planungen.
Der vorhandene Straßenquerschnitt lässt keine Radverkehrsanlagen durch Markierung oder Beschilderung zu. Die Fahrbahn besteht aus jeweils einer Fahrspur pro Richtung für den Individualverkehr und einem Straßenbahngleis in Mittellage, das in beide Richtungen befahren wird. Die Fahrspuren sind nicht breit genug, um einen Fahrradstreifen zu markieren. Die Straßenbahngleise dürfen wegen des gegenläufigen Straßenbahnverkehrs nicht vom Individualverkehr mitbenutzt werden.
Die Gehwege der Karlshorster Straße sind zwar 4 m breit, aber wegen der Einbauten und insbesondere wegen der Brückenpfeiler der südlichen Bahnbrücke für eine gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern nicht geeignet. Außerdem sind sie durch den alten Granitplattenbelag relativ uneben und auch deshalb zum Fahrradfahren schlecht geeignet.
Zur Anlage einer Fahrradspur auf der Fahrbahn oder eines Radweges auf dem Gehweg müsste der Straßenquerschnitt komplett umgebaut werden. Dies ist frühestens nach Abschluss der Brückenbauarbeiten der Bahn möglich, wenn die vorhandenen Stützpfeiler entfernt sind.
Für eine Erneuerung und Verbreiterung des Gehweges zur Anlage eines Radfahrstreifens inkl. Erneuerung der Beleuchtung, die dann versetzt werden müsste, und Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) an der Hauptstraße muss mit Kosten von ca. 250 T? gerechnet werden. Bei der Verbreiterung der Fahrbahn zur Anlage eines Fahrradstreifens sind voraussichtlich noch höhere Kosten zu veranschlagen. Zur Finanzierung müsste diese Maßnahme in der Investitionsplanung angemeldet werden. Dies kann frühestens im Jahr 2020 erfolgen.
Ggf. lässt sich im Zuge des Umbaus des Ostkreuzes und im Zusammenhang mit dem Umbau der Straßenbahnanlage in der Marktstraße die Baumaßnahme in der Karlshorster Straße erweitern, um dort eine Radverkehrsanlage anzulegen. Alternativ kann das Bezirksamt versuchen, Mittel aus dem Radwegeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu erhalten.
Hinsichtlich der Querung der Marktstraße in Höhe der Pfarrstraße wurde festgestellt, dass der Verkehrsfluss sowohl durch die LSA an der Schreiberhauer Straße als auch durch die LSA an der Nöldnerstraße in beide Richtungen gleichzeitig unterbrochen wird, so dass sich ausreichende Lücken im Verkehrsfluss zur Straßenquerung ergeben. Eine weitere LSA an dieser Stelle würde vermutlich zeitweise Rückstaus in die nachfolgenden LSA verursachen. Deshalb bestehen seitens des Bezirksamtes Bedenken gegen eine LSA an der genannten Kreuzung. |
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