Die Vorstellung, politische Bildung müsse politisch oder weltanschaulich neutral sein, hält sich hartnäckig und trägt zur Verunsicherung bei. Im Folgenden erläutern wir, warum politische Bildung nicht neutral sein darf und auch nicht sein kann.
Rechtliche und institutionelle Verpflichtung
Verfassung, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie Schul- und Erwachsenenbildungsgesetze in Deutschland verpflichten politische Bildner*innen zu einer aktiven Orientierung an den Grundwerten der Verfassung. Sie legen den Auftrag fest, Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung nicht nur zu fördern, sondern auch zu verteidigen. Die Pflicht, sich gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit zu positionieren und Kinder und Jugendliche davor zu schützen, verbietet eine umfassende Neutralität.
Förderung demokratischer Grundwerte als Kernaufgabe
Das wichtigste Ziel von (politischer) Bildung und damit von Schule, Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung ist und bleibt die Befähigung zu Mündigkeit, Urteils- und Handlungsfähigkeit. Demokratische Werte wie Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität können nicht neutral gelebt werden, ohne Grund- und Menschenrechte zu verletzen. Politische Bildner*innen haben die Aufgabe, für diese Werte einzustehen und Demokratie aktiv auch im (pädagogischen) Alltag zu gestalten.
Politische Bildner*innen haben eine Vorbildfunktion
Indem sie ihre eigene Position transparent und kritisierbar machen, ermöglichen politische Bildner*innen Diskussionen und Reflexionen, die zum kritischen Denken in einer pluralen Demokratie befähigen. Eine eigene Position im Bildungskontext zu beziehen, setzt voraus, andere Positionen sichtbar und verstehbar zu machen.
Die Neutralitätsforderung ist ideologisch
Bildung ist nie wertfrei: Themenwahl, (inklusive) Sprache, Unterrichtskonzeptionen und -formen, Workshopformate usw. sind immer von Wertentscheidungen und Machtverhältnissen durchdrungen. Die Forderung nach Neutralität ist selbst ideologisch, da sie inklusive oder diskriminierungssensible Konzepte von Bildungsangeboten unsichtbar machen will.
Antidemokratische Entwicklungen
In Zeiten rechter Diskursverschiebungen und eines Erstarkens extrem rechter Akteur*innen ist es wichtig, klare Signale zu setzen. Pädagogische Fachkräfte stehen nicht außerhalb gesellschaftlicher Konflikte und sollten angesichts zunehmender antidemokratischer Bewegungen Position beziehen. Gerade sie sollten von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen (Art. 5 GG).
Der Beutelsbacher Konsens als Leitlinie
Oft wird behauptet, der Beutelsbacher Konsens würde Neutralität fordern. Diese Aussage ist falsch. Weitere Informationen zum Beutelsbacher Konsens:
https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/ Eine wertorientierte demokratische Haltung hat darauf zu achten, dass
- Lernende nicht – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen überrumpelt und damit an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils“ gehindert werden.
- in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutierte Themen auch im Lernsetting kontrovers dargestellt werden. Dazu zählen aber ausdrücklich nicht demokratie- und menschenfeindliche Positionen, weil sie von der Verfassung nicht gedeckt sind.
- Lernende befähigt werden, eine politische Situation und ihre eigenen Interessenlagen zu analysieren und Wege zu finden, die vorgefundene politische Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen.