Bis zum 01. November 2026 können Organisationen Skizzen für innovative Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildung einreichen – die Vorhaben können dabei mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden.
Für das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) geförderte und von der Stiftung EVZ umgesetzte Förderprogramm Bildungsagenda NS-Unrecht stehen in den Jahren 2027 bis 2029, vorbehaltlich der Haushaltsgesetzgebung des Bundes, jährlich rund 9 Millionen Euro bereit.
Im Fokus der Förderung der Bildungsagenda NS-Unrecht stehen Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildung zum Nationalsozialismus und die zeitgemäße Vermittlung der mit ihm verknüpften Themen und Inhalte. Etwa durch Workshops, digitale Anwendungen, Ausstellungen, künstlerische oder biografische Zugänge oder die Einbindung von Zeitzeug:innen, ihren Testimonials und Nachkommen. Zielgruppe der Bildungsagenda NS-Unrecht sind vorrangig junge Menschen bis 35 Jahre in Deutschland. Die Projekte sollen faktenbasiertes historisches Wissen über das NS-Unrecht vermitteln, insbesondere aus Sicht der Opfer- und Verfolgtengruppen, Ursachen und Folgen der nationalsozialistischen Verbrechen verdeutlichen, historisches Bewusstsein und idealerweise das Engagement stärken.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Im ersten Schritt reichen Interessierte eine Projektskizze ein. Die Frist endet am 01. November 2026. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Sie können frühestens am 01. Juli 2027 starten und müssen spätestens am 30. Juni 2029 enden. Die Förderung beträgt pro Projekt 150.000 bis 500.000 Euro.
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