»Arbeitsdefinition von Rassismus« für Verwaltungshandeln vorgestellt

Der Expert:innenrat Antirassismus hat eine Definition von Rassismus veröffentlicht, die in Verwaltungen zu einem geschärften Bewusstsein für alle Erscheinungsformen von Rassismus beitragen soll. Nicht zuletzt geht es Autor:innen darum, eine klare Grundlage für wirksame Antirassismusmaßnahmen zu schaffen.

Der Expert:innenrat Antirassismus ist ein im Juni 2023 von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufenes Gremium – mit dem Auftrag, Vorschläge für eine nachhaltige Antirassismus-Politik zu erarbeiten. Der Rat besteht aus zwölf Mitgliedern aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung, die anlässlich der Veröffentlichung ihrer Arbeitsdefinition darauf hinwiesen, dass Rassismus sich in vielfältigen Formen zeigt – von offenen Anfeindungen bis hin zu unhinterfragten Arbeitsabläufen oder alltäglichen Routinen. »Rassismus knüpft nicht nur an äußerliche Merkmale wie Hautschattierungen an, sondern beruht auch auf religiösen und kulturellen Zuschreibungen. Das macht ihn komplex und gefährlich für viele Menschen in Deutschland. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spaltung und des Erstarkens rechter und rechtsextremer Positionen ist deshalb ein klares Verständnis von Rassismus in seinen unterschiedlichen Facetten in staatlichen Behörden unverzichtbar. Nur so kann er wirksam bekämpft werden«, so die Mitglieder des Expert:innenrats.

Die Arbeitsdefinition Rassismus sowie die Handlungsempfehlungen des Expert:innenrats sind unter dem folgenden Link zu finden: http://www.integrationsbeauftragte.de/rassismusdefinition

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