Jede:r Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie eine:n Kandidat:in aus Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Abgeordnete einer Partei insgesamt in den Bundestag kommen.
Auf dem Stimmzettel gibt es deshalb zwei Spalten: In der linken stehen die Kandidierenden aus Ihrem Wahlkreis, in der rechten Spalte stehen die Parteien, die in Berlin mit einer Landesliste antreten. Sie dürfen in jeder Spalte ein Kreuz machen.
„Splitten“ erlaubt: Die Person, die Sie mit der Erststimme wählen, muss nicht der Partei angehören, für die Sie mit Ihrer Zweitstimme stimmen.