Wie wird der Bundestag gewählt?

Inhaltsverzeichnis

Der Bundestag: demokratisch gewählt

Wahlen sind demokratisch, wenn sie regelmäßig und nach bestimmten Regeln stattfinden – sie sind:
  • allgemein = Alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen wählen.
  • gleich = Jede Stimme zählt gleich, keine zählt mehr als eine andere.
  • unmittelbar = Die Abgeordneten werden direkt gewählt.
  • frei = Sie entscheiden selbst und ohne Zwang, wen Sie wählen.
  • geheim = Niemand soll sehen, wen Sie wählen – deshalb gibt es die Wahlkabine.

Wähle ich den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin?

Wer Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler wird, bestimmen die Wählenden nicht direkt. Die größeren Parteien werben zwar im Wahlkampf mit einer Person, die:der Regierungschef:in werden soll, doch die Regierungsspitze wählen erst die Abgeordneten des Bundestages nach der Wahl. In der Regel stellt die Partei mit den meisten Abgeordneten den:die Bundeskanzler:in. Insofern hat Ihre Stimme auch in dieser Frage Gewicht!

Sie haben zwei Stimmen

Jede:r Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie eine:n Kandidat:in aus Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Abgeordnete einer Partei insgesamt in den Bundestag kommen.

Auf dem Stimmzettel gibt es deshalb zwei Spalten: In der linken stehen die Kandidierenden aus Ihrem Wahlkreis, in der rechten Spalte stehen die Parteien, die in Berlin mit einer Landesliste antreten. Sie dürfen in jeder Spalte ein Kreuz machen.
„Splitten“ erlaubt: Die Person, die Sie mit der Erststimme wählen, muss nicht der Partei angehören, für die Sie mit Ihrer Zweitstimme stimmen.

Wer bekommt ein Mandat?

Die Mandate werden zuerst an die Kandidierenden verteilt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen und landesweit die besten Ergebnisse erzielt haben. Stehen einer Partei aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen mehr Mandate zu, als sie Wahlkreise gewonnen hat, werden diese nach ihrer Landesliste vergeben. Wenn mehr Kandidierende einer Partei Wahlkreise gewonnen haben, als der Partei Sitze aufgrund der Zweitstimme zustehen, wird den Wahlkreisgewinnern mit den schwächsten Erststimmenergebnissen kein Sitz zugeteilt.

„Hürdenlauf“ in den Bundestag

Nur Parteien, die bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens 3 Wahlkreisen die Mehrheit der Erststimmen und damit ein Direktmandat gewonnen haben, bekommen auch Sitze im Bundestag. Diese Hürden sollen verhindern, dass sehr viele Parteien in den Bundestag einziehen und es dadurch schwieriger wird, die notwendigen Mehrheiten für wichtige Entscheidungen zu finden. Ausgenommen von der sogenannten Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten – wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW).

Ihre Stimme ist wertvoll, auch wenn Ihre Partei nicht gewinnt

Auch wenn die Partei, für die Sie stimmen, nicht gewinnt oder sogar den Einzug in den Bundestag verpasst, ist Ihre Stimme wertvoll. Parteien, die mindestens 0,5 % Zweitstimmen erhalten haben, bekommen eine Wahlkampfkostenerstattung vom Staat, auch wenn sie keine Mandate gewonnen haben. Die Abgeordneten im Bundestag, die nicht zu den Parteien der Regierungsmehrheit gehören, bilden die Opposition. Sie spielen eine wichtige Rolle in einem demokratischen Parlament, denn sie beobachten genau, was die Regierung macht. Die Oppositionsparteien können auch Vorschläge und Ideen einbringen und so Entscheidungen des Bundestages beeinflussen. Eine starke Opposition ist deshalb gut für die Demokratie. Deshalb sind auch Stimmen für diese Parteien wertvoll.