In der Regel bilden Abgeordnete einer Partei eine Fraktion oder Gruppe. Hier diskutieren sie aktuelle politische Probleme und einigen sich auf gemeinsame politische Ziele, die sie gemeinsam im Bundestag vertreten. So können sich die Abgeordneten im Plenum leichter über ihre unterschiedlichen Vorstellungen austauschen, als wenn alle Abgeordneten einzeln für sich sprechen.
Derzeit sind 5 Fraktionen und 2 Gruppen im Bundestag vertreten. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 5 % der Abgeordneten zusammenschließen, für eine Gruppe reichen 5 Abgeordnete. Fraktionen haben mehr Rechte als Gruppen. Fraktionen können zum Beispiel einen Vorschlag für ein neues Gesetz einbringen, eine Gruppe müsste sich dafür mit anderen Gruppen oder Fraktionen zusammentun.
Übrigens…
Das Zeigen von Memes, Plakaten, Transparenten, Aufklebern oder auch Fahnen, um eine Meinung zu äußern, ist im Plenarsaal nicht erlaubt. Abgeordnete dürfen im Plenum ihre Meinung nur in gesprochenen Worten äußern. Sachliche Argumente und die Debatte sollen hier im Zentrum stehen, keine plakativen Botschaften und Bilder.