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Drucksache - IX-0511
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 17. Sitzung am 20.09.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0511/2023 „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie sich Initiativen von Musiker:innen zur Schöpfung von „Pankow-Songs", die der Öffentlichkeit zur freien Nutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, unterstützen lassen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt steht dem Ansinnen der kostenfreien Nutzung von Kompositionen kritisch gegenüber, da das Bezirksamt bestrebt ist, Künstlerinnen und Künstler in ihrem künstlerischen Wert zu stärken und in ihrem Schaffen zu unterstützen. Eine unentgeltliche Nutzung von Leistungen entspricht diesem Fördergedanken der öffentlichen Kulturverwaltung nicht. Für Künstlerinnen oder Künstler, die bei der GEMA gemeldet sind, ist eine kostenfreie Nutzung ausgeschlossen, weil alle Kompositionen der GEMA-Mitglieder automatisch abgabepflichtig werden. D.h. es entstehen einerseits Kosten für die Komposition, andererseits für die anschließende Verwertung. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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