Drucksache - IX-0511  

 
 
Betreff: Förderung von Pankow-Songs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften federführender Ausschuss
04.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur federführender Ausschuss
19.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
07.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion FDP, 11. BVV am 14.12.22
Linke: Neuer Textvorschlag zur Beratung im WeitKu am 07.06.2023
Beschlussempfehlung WeiKuStä 17. BVV am 20.09.2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 20.BVV am 24.01.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0511

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Förderung von Pankow-Songs

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 20.09.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0511/2023

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie sich Initiativen von Musiker:innen zur Schöpfung von „Pankow-Songs", die der Öffentlichkeit zur freien Nutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, unterstützen lassen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt steht dem Ansinnen der kostenfreien Nutzung von Kompositionen kritisch gegenüber, da das Bezirksamt bestrebt ist, nstlerinnen und Künstler in ihrem künstlerischen Wert zu stärken und in ihrem Schaffen zu unterstützen. Eine unentgeltliche Nutzung von Leistungen entspricht diesem Fördergedanken der öffentlichen Kulturverwaltung nicht. Für Künstlerinnen oder Künstler, die bei der GEMA gemeldet sind, ist eine kostenfreie Nutzung ausgeschlossen, weil alle Kompositionen der GEMA-Mitglieder automatisch abgabepflichtig werden. D.h. es entstehen einerseits Kosten für die Komposition, andererseits für die anschließende Verwertung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

 

 
 

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