Drucksache - IX-0217  

 
 
Betreff: Projekteinheit Radwege auch für Pankow nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
24.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke & Bü90/Grüne, 6. BVV am 4.5.22
Beschlussempfehlung MobiOrd 7. BVV am 15.06.2022
VzK§13BezVG BA, ZB 8. BVV am 31.08.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0217

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Projekteinheit Radwege auch für Pankow nutzen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0217

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hinsichtlich der

  •            Kniprodestraße
  •            Blankenfelder Chaussee mindestens bis zur Kreuzung Blankenfelder Chaussee/Hauptstraße
  •            Hermann-Hesse-Straße
  •            Grabbeallee
  •            Tino-Schwierzina-Straße
  •            Mühlenstraße sowie
  •            Breiten Straße

um eine Aufnahme in die Liste prioritär und schnell umzusetzender Projekte der sogenannten „Projekteinheit Radwege“ zu bemühen und dies in eine entsprechende Rahmenvereinbarung münden zu lassen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat bereits am 13.04.2022 einen Antrag zur Aufnahme in die Projekteinheit Radverkehr bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) eingereicht. Zusammen mit dem Antrag hat das Bezirksamt folgende sechs Projektvorschläge eingereicht:

  • Blankenfelder Chaussee von Rosenthaler Weg bis Hauptstraße (Ergänzungsnetz)
  • Am Friedrichshain/Kniprodestraße von Danziger Straße bis Friedenstraße (Ergänzungsnetz)
  • Kniprodestraße von Storkower Straße bis Anton-Saefkow-Straße (Ergänzungsnetz)
  • Kissingenstraße von Neumannstraße bis Prenzlauer Promenade (Ergänzungsnetz)
  • Grabbeallee von Heinrich-Mann-Straße bis Pastor-Niemöller-Platz (Ergänzungsnetz)
  • Tino-Schwierzina-Straße von Am Steinberg bis Am Wasserturm (Ergänzungsnetz)

Diese Straßen sind aus Sicht des Bezirksamtes grundsätzlich r die Projekteinheit geeignet, da sie mittels verkehrsrechtlicher Anordnungen (Markierungen plus ggf. Sperrpfosten oder Schwellen) relativ schnell umsetzbar sind. Maßnahmen, die nur mit umfangreichen Tief- und Straßenbauarbeiten realisiert werden können, sind weniger für die Projekteinheit geeignet. Über den Aufnahmeantrag und die in Frage kommenden Projekte hat SenUMVK noch nicht entschieden (Stand 28.06.2022).

Zu den von der BVV vorgeschlagenen Projekten bezieht das Bezirksamt wie folgt Stellung.

  •            Kniprodestraße: Projekt wurde für die Projekteinheit vorgeschlagen
  •            Blankenfelder Chaussee: Das Bezirksamt versucht bereits seit 2019 auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen geschützten Radfahrstreifen einzurichten. Die Bemühungen scheiterten bisher an den Bedenken der SenUMVK hinsichtlich des Außerortscharakters der Straße und der dort zulässigen Geschwindigkeit von abschnittsweise 70 km/h. Das Bezirksamt hat bereits mehrere Anläufe unternommen und der Abt. VI der SenUMVK verschiedene Protektionsarten in Kombination mit einer Geschwindigkeitsreduzierung vorgeschlagen. Diese wurden jedoch alle mit dem Verweis auf die Erforderlichkeit eines baulichen Radweges abgelehnt. Das Bezirksamt hat daher die Planungen in der Blankenfelder Chaussee eingestellt.
  •            Hermann-Hesse-Straße: Für die Hermann-Hesse-Straße (Bereich B 96a zwischen Blankenburger Straße und Grabbeallee) hat das Bezirksamt bereits im Juni 2021 die Vorplanung abgeschlossen. Die Planung, die überwiegend geschützte Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn vorsieht, konnte von SenUMVK aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des MIV und des ÖPNV nicht bestätigt werden. Das Bezirksamt arbeitet derzeit an einer alternativen Lösung, die überwiegend bauliche Radverkehrsanlagen vorsieht. Die Hermann-Hesse-Straße eignet sich daher nicht für die Projekteinheit (es wird im Weiteren auf den 3. Zwischenbericht zu Drucksache VIII-0746 verwiesen). Auch im Abschnitt der Hermann-Hesse-Straße zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Homeyerstraße führt das Bezirksamt bereits eine Planung zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn durch. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bushaltestellen in diesem Bereich barrierefrei ausgebaut werden. Dementsprechend wird auch dieser Abschnitt nicht als geeignete Maßnahme für die Projekteinheit Radverkehr gesehen.
  •            Grabbeallee: Projekt wurde für die Projekteinheit vorgeschlagen
  •            Tino-Schwierzina-Straße: Projekt wurde für die Projekteinheit vorgeschlagen. Vor der Einrichtung eines Radfahrstreifens wird vermutlich auf ganzer Länge eine Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich sein (Unebenheiten durch ruhenden Verkehr).
  •            Mühlenstraße: Für die Mühlenstraße hat das Bezirksamt bereits im Januar 2021 die Vorplanung abgeschlossen. Die Planung, die überwiegend geschützte Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn vorsieht, konnte bisher von SenUMVK aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Busverkehrs nicht bestätigt werden. Bis zum Vorliegen der Grundsatzentscheidung der SenUMVK pausiert dieses Projekt (es wird im Weiteren auf den 4. Zwischenbericht zu Drucksache VIII-0804 verwiesen). Das Projekt enthält zahlreiche Engstellen, an denen Radverkehrsanlagen nur baulich hergestellt werden können. Es ist daher nicht für die Projekteinheit geeignet.
  •            Breite Straße: Das Bezirksamt hat sich bereits mit der Problematik der fehlenden Radverkehrsanlagen südlich der Alten Pfarrkirche beschäftigt. Mit der Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn würde der rechte Fahrstreifen entfallen. Die gesamte MIV und ÖPNV (Bus und Tram) würde dann auf dem verbleibenden linken Fahrstreifen abgewickelt werden müssen. Diese Fahrstreifenreduzierung ist nicht vereinbar mit der Lage der Breiten Straße im ÖPNV-Vorrangnetz. Radverkehrsanlagen können hier nur durch bauliche Eingriffe (Bordverschiebung) eingerichtet werden. Die Maßnahme ist daher nicht für die Projekteinheit geeignet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
stellv. Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum


 

 

 
 

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