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Drucksache - IX-0188
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
4. Zwischenbericht |
Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen im Bezirksamt verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0188 -
„Das Bezirksamt wird ersucht, weiterhin die Umsetzung der Drucksache VIII-0171 „Blindenleitsystem in den bezirklichen Gebäuden“ voranzutreiben und zu prüfen, ob eine Finanzierung über das Instrument „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung (PEB)“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder andere Drittmittel möglich ist.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die bis dato 6 fest teilnehmenden Mitarbeitenden des Projektes „Blindenleitsystem für das Bürgeramt Weißensee“ vom Projektträger Atina gUG haben in Q3/Q4 2023 den Bereich des Bürgeramtes in der Berliner Allee 252-260 mehrfach besucht, Aufmaße genommen und Raumpläne vervollständigt. Hierbei war die Hausverwaltung des Gebäudes beteiligt. Im Januar 2024 wurden erste analoge Wegweiser als Entwurf durch das Projektteam präsentiert. Hierbei handelt es sich um haptische Lagepläne, in denen die räumlichen Gegebenheiten hervorgehoben sind, Informationen dargestellt werden und gleichzeitig eine Abbildung in Brailleschrift erfolgt. Die Pläne werden mit Fertigstellung an der Pforte an sehbehinderte Besucher und Besucherinnen des Bürgeramtes ausgegeben. Zusätzlich wurde ein Entwurf der Raumbeschilderung in Brailleschrift vorgestellt. Die Räume des Bürgeramtsbereiches, sowie alle Räume der Etage, sind dann taktil mindestens mit Amt, Raumnummer und Platznummer erfühlbar. Für die Überbrückung des Weges von Haupteingangstür bis zur Pforte wird ein taktiles Blindenleitsystem auf dem Boden priorisiert. Die Umsetzung ist in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin geplant. Hier besteht bereits ein Kontakt zum Thema und zum Projekt. Der Bereich wurde zusammen begangen. Die Arbeiten dazu werden in enger Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geplant und ausgeführt. Umsetzungsziel ist jeweils Juni 2024 mit Auslaufen des Förderprojektes des Europäischen Sozialfond (ESF). Wegweiser und Türschilder werden aus Fördermitteln des ESF lokal-sozial-innovativ max. 20.000 €) gefördert. Weitere Maßnahmen werden vor dem Hintergrund des bestehenden Sanierungsstaus im Rahmen von Investitionsmaßnahmen bei der Gesamtsanierung der Gebäude geplant und verfolgt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Weitergehende Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Jörn Pasternack |
Legende
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