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Drucksache - VIII-1349
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schildbürgerstreich am Schönerlinder Weg beenden – Endlich Verkehrssicherheit herstellen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1349
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut ersucht, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hubertusdamm und Schönerlinder Weg im Ortsteil Karow zu verbessern und hierzu:
das vor Kurzem an der Kreuzung Hubertusdamm und Schönerlinder Weg in Richtung Achillesstraße angeordnete Zeichen 274-50 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ abzuordnen, so dass Tempo 30 fort gilt, und stattdessen
das Zeichen 101 (Gefahrenstelle), ergänzt um die Zusatzzeichen Radfahrer und Fußgänger gem. 39 Abs. 7 StVO, an selber Stelle anzubringen.
auf der Fahrbahn des Hubertusdammes beidseitig der Einmündung des Schönerlinder Wege das Gefahrenzeichen 133 „Fußgänger“ aufzubringen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Um die Entschleunigung und die Erhöhung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Hubertusdamm-Röländer Straße/Schönerlinder Weg zu gewährleisten, da hier auch Radverkehr quert, wurden folgende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet.
Die Problematik liegt in den Sichteinschränkungen infolge der von der gewöhnlichen rechtwinkligen Kreuzungsform deutlich abweichenden Knotenpunktgestaltung. Damit können die Verkehrsteilnehmer, die im Schönerlinder Weg aus Südosten auf diesen Knoten zufahren, den von links kommenden Verkehr auf dem als Vorfahrtsstraße ausgewiesenen Hubertusdamm beim Queren bzw. Einfahren erst spät erkennen.
Daher wurde der Knotenpunkt im Zuge des Hubertusdamm-Röländer Straße mit Tempo 30 überlagert. Es werden die eingeschränkten Halteverbote verkürzt und absolute Halteverbote aufgestellt sowie in der südöstlichen Zufahrt Schönerlinder Weg das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) in Zeichen 206 (STOP) getauscht.
Diese genannten konkreten Maßnahmen wurden bereits am 30.03.2021 umgesetzt.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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