Drucksache - VIII-1217  

 
 
Betreff: Transparenz über die planungsrechtlichen Grundlagen gemäß BauGB im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
27.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
10.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 34. BVV am 02.09.2020
Antrag Fraktion der SPD, 34. BVV am 2.9.2020 2.Ausfertigung
Beschlussempfehlung StadtGrün 37. BVV am 09.12.2020
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung StadtGrün 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

04.05.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-1217

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Transparenz über die planungsrechtlichen Grundlagen gemäß BauGB im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1217

„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, eine Gesamtübersicht für den Bezirk Pankow zu erstellen, aus der für alle Flurstücke und Grundstücke ersichtlich ist, ob diese planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB oder § 35 Bau GB eingestuft sind.

Die Darstellung soll der BVV Pankow bis zum 31. Mai 2021 in Form einer Plandarstellung übergeben werden.

Sollten noch nicht für alle Teilbereiche des Bezirkes die Einstufung auf die § 34 und 35 BauGB erfolgt sein, ist der BVV Pankow bis spätestens zur 38. Tagung ein verbindlicher Arbeitsplan für die schrittweise Umsetzung vorzulegen, aus dem hervorgeht, mit welchen Schritten und in welchem Zeitraum diese Planungsgrundlage fertiggestellt werden kann. Noch nicht eingestufte Flächen sind vorübergehend entsprechend zu kennzeichnen.“–

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Insbesondere angesichts der im Rahmen der Pandemie bestehenden Erfordernisse und Einschränkungen (Lockdown, Homeoffice) sowie der eingeschränkten technischen und personellen Ressourcen war es gerade im Zusammenhang mit der zwingend erforderlichen Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bisher nicht möglich, konkret an der gewünschten Gesamtübersicht zu arbeiten.

Da in den innerstädtisch geprägten zentralen Lagen des Bezirks Pankow die Bestimmung bzw. Abgrenzung von Außenbereichsflächen insbesondere auf Grund der geringeren Anzahl aber auch der einfacheren Abgrenzung leichter ist als in den Berliner Randlagen, wird als erster Ortsteil Prenzlauer Berg beginnend mit dem Bereich westlich der Prenzlauer Allee entsprechend analysiert und kartiert werden. Im Anschluss werden die Ortsteile Pankow und Weißensee folgen.

Da eine grund- und flurstücksscharfe Gesamtübersicht gewünscht wird, kann eine zeitliche Perspektive noch nicht eingeschätzt werden. Hintergrund ist dabei insbesondere, dass einzelne Flur- und Grundstücke auch teilweise dem Innen- und teilweise dem Außenbereich zuzuordnen sind. Auch in diesem Zusammenhang hat eine detaillierte Auseinandersetzung mit der laufenden Rechtsprechung zu erfolgen, um klare Abtrennungen von Innen- und Außenbereichsflächen darstellen zu können.

Eine Rechtsverbindlichkeit wird aus den Kartierungen grundsätzlich nicht abzuleiten sein.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen