Drucksache - VIII-1109  

 
 
Betreff: Friedvolle Walpurgisnacht am 30. April 2020 im Mauerpark ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Fraktionen SPD und Linke 30. BVV am 04.03.20
Ausfertigung nach Beschlussfassung Dringlichkeitsantrag Fraktionen SPD, Linke und B´90/Grüne 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 21.04.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1109

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Friedvolle Walpurgisnacht am 30. April 2020 im Mauerpark ermöglichen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1109

 

Die BVV Pankow spricht sich mit Nachdruck für die Durchführung der friedvollen Walpurgisnacht im Mauerpark am 30. April 2020 als Leuchtturm-Projekt bürgerschaftlichen Engagements und konstruktiver Kooperation zwischen Bürger*innen und Verwaltung aus.

Die BVV Pankow ersucht daher das Bezirksamt, die eingeübte, gelebte und bewährte Praxis im Jahr 2020 wieder aufleben zu lassen und damit die 15 Jahre lang gepflegte Tradition wieder aufzunehmen. Dazu soll das Bezirksamt Pankow

  •                         die unbürokratische Zusammenarbeit zwischen Straßen- und Grünflächenamt, Polizei und ehrenamtlichen Organisator*innen aktiv fördern und
  •                         einen zuverlässigen Rahmen mit Planungssicherheit für die Organisator*innen zur Durchführung der friedvollen Walpurgisnacht im Mauerpark einschließlich Familien-Programm mit Lagerfeuer, Feuerartistik und Musik mit einem zeitlichen Rahmen bis 01.00 Uhr am 01. Mai 2020 schaffen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Es ist in Auswertung der letzten Informationen, Beschlüsse und Empfehlungen der Landesregierung nicht möglich, dass am 30.04.2020 größere Veranstaltungen wie die Walpurgisnacht im Mauerpark stattfinden können, weil die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus auch zu diesem Zeitpunkt noch gelten. In einem Telefonat des zuständigen Bezirksamtsmitgliedes mit dem Vorsitzenden des Vereins Freunde des Mauerparks am 27.03.2020 ging dieser auch davon aus, dass die Walpurgisnacht in diesem Jahr nicht im Mauerpark stattfinden kann.

 

Bleiben die derzeitigen Maßnahmen bestehen, ist zu hoffen, dass die Bevölkerung vernünftig genug ist, sich an die Verhaltensregeln zu halten, so dass es nicht zu einer ungenehmigten Versammlung im Mauerpark kommt.

 

sst man diese aktuellen Umstände außer Betracht, ist Folgendes festzustellen:

 

Es ist aus Sicht des Bezirksamtes unstreitig, dass eine geordnete und organisierte Veranstaltung dazu beitragen kann, gewalttätige Ausschreitungen und Vandalismus weitgehend zu verhindern. Es ist daher grundsätzlich auch zu befürworten und zu unterstützen, wenn sich private Personen oder Gruppen engagieren, um ein friedliches Fest zur Walpurgisnacht zu veranstalten. Das hat das Bezirksamt in der Vergangenheit durch Einberufung einer Akteursrunde zum Mauerpark unterstützt.

 

Problematisch ist es jedoch, wenn Art und Umfang der Veranstaltung im Vorfeld nicht hinreichend bekannt sind. Es ist in diesem Fall für die zuständigen Ordnungsbehörden (Polizei Berlin, Berliner Feuerwehr, Ordnungsamt) nicht nachvollziehbar, welche Aktivitäten als geplante Bestandteile der Veranstaltung anzusehen sind und daher evtl. geduldet werden können, und welche Aktivitäten zu unterbinden sind.

 

Beim Mauerpark handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Grünanlage, die den Vorschriften des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) unterliegt. Nach § 6 GrünanlG sind alle Nutzungen genehmigungspflichtig, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Die Durchführung von Festen und anderen Veranstaltungen gehen zweifelsfrei über den Gemeingebrauch hinaus, so dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich werden würde.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als zuständige Genehmigungsbehörde ist grundsätzlich bereit, eine Veranstaltung zur Walpurgisnacht im Mauerpark zu genehmigen. Hierzu ist es jedoch zwingend erforderlich, dass sich ein verantwortlicher Veranstalter findet, der einen entsprechenden Antrag stellt. Der Antrag muss neben den Angaben zum Antragsteller auch alle Informationen über die vorgesehene Veranstaltung enthalten. D. h. es muss anhand eines Lageplans dezidiert dargestellt werden, ob und welche Aufbauten vorgesehen sind und welche Aktivitäten an welcher Stelle stattfinden sollen.

 

Antragsteller können Privatpersonen, gemeinnützige Vereine oder andere Organisationen sein. Mit dem Vereinsvorsitzenden wurde im oben genannten Telefonat besprochen, zu gegebener Zeit durch das zuständige Bezirksamtsmitglied eine Akteursrunde zum Mauerpark unter Beteiligung des Vereins, der Grün Berlin GmbH, des Straßen- und Grünflächenamtes und weiterer Stellen des Bezirksamtes sowie der Polizei zu organisieren. Dabei sollte gemäß Intention des BVV-Ersuchens eine entsprechende Veranstaltung für 2021 abgestimmt und ermöglicht werden. Dabei ist eine Mitwirkung der Polizei unerlässlich.

 

Der zuständige Abschnitt der Polizei Berlin hat bereits mitgeteilt, keine ungenehmigten Veranstaltungen mehr dulden zu können. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der Gefährdungen, die von solchen Veranstaltungen ausgehen oder damit verbunden sein können, jederzeit nachvollziehbar.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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