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Drucksache - VIII-1030
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Transparenz bei Baumgutachten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Sitzung am 13.05.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1030
„Das Bezirksamt wird ersucht, alle in Auftrag des Bezirksamtes extern erstellten Baumgutachten auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes vollumfänglich und unverzüglich zu veröffentlichen. Auch die Kataster-Auszüge der betroffenen Bäume sind zu veröffentlichen. An derselben Stelle ist eine Liste der Faktoren zu veröffentlichen, die neben den Inhalten eines Baumgutachtens in die Bewertung für eine Fällung eingehen. Der Text- und Tabellenteil ist in den von den Messprotokollen und Fotos zu separieren, um eine einfachere Einsichtnahme, exklusive der Details, zu ermöglichen. Neben der Liste der erstellten Gutachten ist anzugeben, ob der*die jeweiligen Gutachter*in vereidigt ist. Alle Auftragsvergaben sind daran zu knüpfen, dass der*die Autorin einer vollumfänglichen Veröffentlichung zustimmt. Bis eine vollumfängliche Veröffentlichung aller Gutachten für die Allgemeinheit erfolgt ist,
ist darauf hinzuwirken, dass zumindest ein Teil des Gutachtens von dem*der Gutachter*in als Zusammenfassung speziell für eine Veröffentlichung erstellt wird,
sind die vollen Gutachten mindestens allen Mitgliedern der Fachausschüsse der Bereiche Umwelt/Natur, Stadtgrün und Verkehr vollumfänglich als pdf-Dokument im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen,
bekommen alle Bürger*innen, die das Baumgutachten via Berliner Informationsfreiheitsgesetz oder als Angebot des Bezirksamtes einsehen kostenfrei ein pdf-Dokument des Gutachtens zur Verfügung gestellt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Eine vollumfängliche und unverzügliche Veröffentlichung von Baumgutachten ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Durch den Haushaltsbeschluss und die daraus resultierenden Stellenbesetzungen gibt es derzeit keine qualifizierten Bearbeiter für diese Tätigkeiten. Da die gewünschte Veröffentlichung mögliche Zusatzdaten und eine Aufarbeitung des Gutachtens erfordern, damit dieses allgemeinverständlich ist, würde eine zusätzliche Stelle benötigt werden. Zudem muss noch geprüft werden, ob die Gutachter mit der Veröffentlichung für die Allgemeinheit einverstanden sind oder ein veröffentlichungsfähiges Teil zusätzlich formuliert werden muss. Wenn die beauftragten Gutachten in einer anderen Form bzw. mit einem größeren Umfang beauftragt werden, führt dies zu einem höheren Aufwand für die Gutachter und somit zu einem deutlich höheren zu erwartendem Preis pro Gutachten. Da aufgrund voller Auftragsbücher auch nicht jeder Gutachter diesen erhöhten Aufwand leisten wollen wird, könnten sich die Preise durch ein verringertes Angebot weiter erhöhen. Hier werden wir auf der Basis der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und der personellen Kapazitäten die Veröffentlichung von speziellen Gutachten prüfen. Dies haben wir bereits in der Vergangenheit mit uns vorliegenden Gutachten so gehandhabt (Beispiel Seelower Str.) und haben uns dazu verständigt, diese auch künftig in derartigen Fällen zu veröffentlichen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
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