Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0623
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Mobi-Hubs für Pankow |
Schlussbericht |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0623
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, geeignete Standorte für sogenannte Mobilitäts-Hubs an zentralen Stellen im Bezirk Pankow zu identifizieren und zu prüfen, ob diese gemeinsam mit der Berliner Agentur für Elektromobilität entwickelt werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Inzwischen wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz grundsätzliche berlinweit geltende Vorgaben erarbeitet sowie eine Mustererlaubnis zur Verfügung gestellt.
Die BVG setzt nunmehr ihr Jelbi-Konzept auch auf öffentlichen Straßen fort und hat schon einige solcher Jelbi-Stationen und Jelbi-Punkte (sog. BVG-Mobilitätshubs) in Berlin errichtet. In einer fünfjährigen Erprobungsphase bis 2025 soll erprobt werden, inwieweit Jelbi einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten kann.
Für Flächen im Bezirk Pankow erfolgten die ersten Absprachen und Ortstermine im September 2021. Die entsprechenden Erlaubnisse wurden kürzlich erteilt, die BVG errichtet demnächst zwei Mobilitätshubs am S-Bahnhof Buch (einen auf dem P&R Parkplatz und einen an der Kleinen Wiltbergstraße am Parkplatz an der Moorwiese). Diese Mobi-Hubs bestehen aus Car-Sharing-Stellplätzen und Stellflächen für die Mikromobilität (Mieträder, E-Scooter, E-Mopeds).
Kürzlich beantragte die BVG weitere Mobi-Hubs für Standorte in Prenzlauer Berg im Umfeld des S-Bahnhofs Landsberger Allee und des S-Bahnhofs Storkower Straße und einen weiteren in Buch an der Karower Chaussee 99. Auch hier sollen Stellflächen für Car-Sharing und Mikromobilität entstehen. Hierfür wird es demnächst Ortstermine zwischen allen Beteiligten geben. Diese Mobi-Hubs sollen dann im Spätsommer errichtet werden.
Die BVG ermöglicht den übrigen in Berlin tätigen Sharinganbietern, die Jelbi-Stationen auch für ihre Sharingfahrzeuge nutzen zu können und ist in enger Zusammenarbeit mit diesen Anbietern. Die an den einzelnen Stationen errichteten Hinweisschilder beinhalten auch die Logos der anderen Sharinganbieter, die diese Stationen mitnutzen.
Sollte die BVG weitere, über die vorgenannt beschriebenen Standorte hinaus, beantragen, werden diese ebenfalls durch den Bezirk auf Umsetzbarkeit geprüft und dann beschieden.
Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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