Drucksache - VIII-0465  

 
 
Betreff: Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
15.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
05.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrage Fraktion SPD und Linke 15. BVV am 25.04.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 17. BVV am 04.07.18
VzK§13BezVG BA, ZB 22. BVV am 20.02.19
VzK§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19
VzK §13 BezVG BA, ZB 28. BVV am 04.12.2019
Berichtspflicht BA Februar 2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
Berichtspflicht BA Oktober 2020
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021
Bericht BA März 2021
Bericht BA Juni 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 8. BVV am 31.08.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0465

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 04.07.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0465

Die BVV Pankow verfolgt das strategische Ziel, alle im Bezirk vorhandenen Kleingartenanlagen dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Dazu bekräftigt die BVV Pankow den Beschluss VII-0359 aus dem Jahr 2013.

Das Bezirksamt wird ersucht,

a. in einem ausführlichen Bericht darzustellen, welche Aktivitäten das Bezirksamt seit dem Schlussbericht zur Drucksache VII-0359 zur dauerhaften Sicherung von Kleingartenanlagen unternommen hat und was die Ergebnisse dieses Handelns waren. Dieser Bericht ist der BVV Pankow zur 18. ordentlichen Tagung vorzulegen.

b. sich für die Aufnahme aller im Bezirk Pankow vorhandenen Kleingartenanlagen in den Kleingartenentwicklungsplan des Landes Berlins einzusetzen und deren dauerhafte Erhaltung als Planungsziel in diesem informellen Planwerk zu erwirken

c. sich erneut gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass alle im Bezirk Pankow vorhandenen Kleingartenflächen im Flächennutzungsplan von Berlin die Einstufung als Grünfläche behalten oder zukünftig erhalten.

d. sich für eine frühzeitige Verlängerung der Schutzfristen bis mindestens zum Jahr 2030 einzusetzen.

e. vorrangig folgende Kleingartenanlagen über die sukzessive Aufstellung von Bebauungsplänen zu sichern:

  •  Alt Karow, Strömannstraße 20
  •  Alte Baumschule, Hermann-Hesse-Straße 70, Teilbereich b
  •  Am Schloßpark I, Wolfshagener Straße
  •  Am Steinberg, Tino-Schwierzina-Straße 49, 55
  •  Bornholm I, Björnsonstraße 5
  •  Bornholm II, Ibsenstraße 20
  •  Edelweiß: Triftstraße 45, 47
  •  Feuchter Winkel West und Ost
  •  Gartenbau Nordend, Rosenthaler Grenzweg 82, 84 (Vorbereitung B-Plan 3-63?)
  •  Gartenfreunde Nordend, Straß 52 A Nummer 2
  •  Gauert, Uhlandstraße 42 und 50, Teilbereich b
  •  Gesundheitsquell, Malchower Straße 116, Schwarzelfenweg 64
  •  Grüne Wiese, Tino-Schwierzina-Straße 56
  •  Hamburg, Bühringstraße 30
  •  Heinersdorf, Prenzlauer Promenade 58, 59
  •  Hoffnung, Zimbelstraße 13 (B-Plan 3-51?)
  • Kirschplantage, Waldemarstraße 66, Rosenthaler Grenzweg 7, östlicher Teil
  •  hler Grund, Malchower Straße 71, 100
  •  Neu Berlin, Stedingerweg 2
  •  Neues Hoffnungstal, Prenzlauer Promenade 64
  •  Pappelgrund, Baltrumstraße 35
  •  Straße vor Schönholz, Straße vor Schönholz 29

f. die Sicherung der in Anlage 1 aufgeführten Kleingartenanlagen erneut zu prüfen und der BVV konkrete Vorschläge zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Anlage zu unterbreiten.

g. die mit der Drucksache VIII-0204 beschlossenen Ziele der Ausweisung neuer Flächen von Kleingartenanlagen beschleunigt zu verfolgen und dazu die Zusammenarbeit mit den Kleingartenverbänden des Bezirks und dem Kleingartenbeirat zu intensivieren. Die BVV erwartet Vorschläge zu geeigneten Flächen und zur planungsrechtlichen Sicherung sowie zur schrittweisen Umsetzung einschließlich der Abstimmung mit der Landesebene. Diese sind der BVV Pankow zur 20. ordentlichen Tagung vorzulegen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Beschlusspunkte a f wurden in den letzten Zwischenberichten bereits ausgeführt.

Zum Beschlusspunkt „e“ und „f“ ist im Ergebnis Folgendes festzuhalten:

- zur Sicherung von Kleingartenanlagen ist vorrangig die Darstellung bestehender Kleingärten im Flächennutzungsplan als „Kleingartenanlage“ sowie der Rückbau übergroßer Lauben durch systematische Sanierung der Anlagen anzustreben,

- Kleingarten-Sicherungsbebauungspläne ohne einhergehende bauliche Sanierung der Anlagen sind zur nachhaltigen Sicherung der Kleingartenanlagen nicht zielführend,

- eine bauliche Sanierung fehlentwickelter Kleingartenanlagen ist in der Regel ohne einen Bebauungsplan möglich,

- das Instrumentarium der Bauleitplanung ist zur systematischen Sanierung der Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nicht ausreichend; r eine effektive und konsequente Kontrolle der Anlagen bedarf es einer methodischen Gesamtstrategie, welche durch einen entsprechenden BVV-Beschluss mitgetragen wird,

- r eine methodische Gesamtstrategie zum Umgang mit fehlentwickelten Kleingartenanlagen ssen zuständigkeitsübergreifend rechtliche, finanzielle und administrative Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten aufbereitet werden.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist bemüht in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung r Stadtentwicklung und Wohnen die o. g. Rahmenbedingungen zu klären und prüft weiterhin Handlungsmöglichkeiten zur dauerhaften Sicherung von Kleingartenflächen.

Der Beschlusspunkt „g“ die Suche nach Ersatzflächen umfasst eine Kernaufgabe des Kleingartenentwicklungsplans des Landes Berlin. Die Ersatzflächen-Suche wurde vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin bisher ergänzend einzelfallbezogen durchgeführt. Eine darüber hinaus gehende systematische bezirkliche Aufarbeitung des Themas bedarf eines bezirksweiten Flächenscreenings, das momentan aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt wird. Einzelflächen werden weiterhin auf ihre Eignung zur Neuerrichtung einer Kleingartenanlage geprüft.

Im Kleingartenbeirat am 09.08.2021 wurden die o. g. Themen vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin umfassend dargestellt.

Es wird darum gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

1


 

 
 

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