Drucksache - VIII-0240  

 
 
Betreff: Grellstraße/Prenzlauer Allee: Sozialverträglichen Ablauf der Modernisierung sicherstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und GrünanlagenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2017 
Fortsetzung der 9. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag StadtGrün 9. BVV am 13.09.17
2. Ausfertigung Antrag StadtGrün 9. BVV am 13.09.17
2. Ausfertigung Antrag StadtGrün Fortsetzung 9. BVV am 27.09.17
VzK§13BezVG BA, ZB 13. BVV am 21.02.18
VzK§13BezVG BA, ZB Anlagen 13. BVV am 21.02.18
VzK§13BezVG BA, ZB 19. BVV am 17.10.18
VzK§13BezVG BA, ZB 29. BVV am 29.01.20
Berichtspflich BA September 2020
VzK§13 BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 4. BVV am 16.02.2022
Berichtspflicht BA April 2022
VZK §13 BezVG/SB BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0240

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Grellstraße/Prenzlauer Allee: Sozialverträglichen Ablauf der Modernisierung sicherstellen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 9. Fortsetzungssitzung am 27.09.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0240

„Das Bezirksamt hat am 07.08.2017 eine Vereinbarung mit der Deutschen Wohnen über einen sozialverträglichen Ablauf der Modernisierung des im sozialen Erhaltungsgebiet befindlichen städtebaulichen Ensembles Grellstraße 8, 9 a bis e, 10 a bis h, 11 a, b, 12 und 15 sowie Prenzlauer Allee 86 a bis f unterzeichnet.

Die Umsetzung dieser Vereinbarung soll sich weiterhin an den bei vergleichbaren Modernisierungen stets abgewandten Rahmenvorgaben und Zielen orientieren. Ziel der BVV Pankow ist es, das die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – in ihrer Wohnung oder im angestammten Wohnumfeld verbleiben können. Dazu erwartet die BVV Pankow im weiteren Verfahren die Einhaltung der folgenden Vorgaben:

a. Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.

b. In Wohnungen von Empfängern nach SBG II uns SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie die genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.

c. Bei sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden die Mieterhöhungen in den betreffenden Fällen gekappt, um den Mietern den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Einvernehmliche andere Lösungen können durch die Mieterberatung erarbeitet und abgestimmt werden.

Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der MieterInnen kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.

d. Es werden nur Maßnahmen durchgeführt, die zur Erreichung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zwingend erforderlich sind.

e. Die Bewohner werden zeitnah und umfänglich über die getroffenen Vereinbarungen informiert.

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit beauftragten Institutionen die Einhaltung der Vereinbarung sowie die Durchsetzung dieser Rahmenvorgaben zu kontrollieren und durchzusetzen.

Der BVV zu jeder zweiten Sitzung einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen ist der BVV ein dezidierter Ergebnisbericht vorzulegen, der sich an den Berichten zur Grünen Stadt und zu den Blöcken an der Glaßbrennerstraße und orientieren soll.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Berichtszeitraum

Dezember 2021 bis November 2022


Derzeitiger Stand (10.11.2022)

Nach Auskunft der Deutsche Wohnen stellt sich der aktuelle Stand wie folgt, dar:

Von den insgesamt 253 Wohnungen entfallen 131 Wohnungen in 31 Strängen auf den ersten Bauabschnitt. Die Leerstände belaufen sich auf 28 Wohnungen.

Die Deutsche Wohnen hat bezogen auf die derzeit bewohnten Wohnungen im ersten Bauabschnitt 75 Haushaltsgespräche geführt, 54 Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen und 17 Duldungen erhalten. 32 Wohnungen wurden seit Ende September 2019 neu vermietet. Unter Einbeziehung der Leerstände ergibt sich ein Duldungsstand von 100 %.

Der zweite Bauabschnitt (Grellstraße 8, 9, 9 A 9 E, 11, 11 A + B, 12) wurde im letzten Jahr begonnen. Von den 122 Wohnungen in 27 Strängen stehen 35 Wohnungen leer.

Die Deutsche Wohnen hat bezogen auf die derzeit bewohnten Wohnungen im zweiten Bauabschnitt 80 Haushaltsgespräche geführt. Es wurden 56 Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen und 19 Duldungen erklärt. 9 Wohnungen wurden zwischenzeitlich neu vermietet. Für 3 Wohnungen sind noch Klärungen herbeizuführen. Unter Einbeziehung der Leerstände ergibt sich ein Duldungsstand von 98 %.

Von 27 Strängen wurden 24 Stränge gebaut.

Aufgrund des während des Verfahrens gestiegenen Leerstands durch Versorgung mit dauerhaftem Ersatzwohnraum haben die vorgenannten Zahlen des Ist-Zustands keine eindeutige Bezugsgröße.

Bis Ende des Jahres werden weitere Wohnungen kurzfristig in die Neuvermietung gehen, wobei anzumerken ist, dass einige Mieter der obersten Geschosse der Bestandsbauten im Rahmen der temporären Umsetzungen teilweise noch in Leerwohnungen der unteren Geschosse wohnen, damit diese den zeitnah abgeschlossenen Gebäudearbeiten nicht direkt ausgesetzt sind.

Auf Grund der allgemeinen Ereignisse (Covid-19-Pandemie, Ukrainekrieg) und der damit einhergehenden Material- und Kapazitätsverknappung sowie Kostensteigerungen erfolgte bisher noch keine endgültige Fertigstellung.

Das Bauende Hochbau soll im Dezember 2022 sein. Die Außenanlagen sollen nach derzeitiger Planung Ende März 2023 fertiggestellt sein.

Aufgrund des Anschlusses an die neue zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage gab es neue Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser.

Mieterhöhungen nach erfolgter Modernisierung (§ 559 ff. BGB) wurden in der Siedlung bisher nicht durchgeführt. Diese sollen den Mietern voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 zugehen. Hierbei handelt es sich um Mieterhöhungen, die mit den Mietern in den abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen festgehalten wurden. Der Prozess des Abschlusses von Modernisierungsvereinbarungen wurde von der Mieterberatung begleitet. Sollten sich auf Grund der Mieterhöhungen Fragen bei den Mietern ergeben, können sich diese auf Grund der Lage des Grundstücks im Sozialen Erhaltungsgebiet zu den regulär stattfindenden Sprechstunden an die Mieterberatung wenden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

 
 

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