Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 10.03.04
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 25.03.04
1. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
des Bezirksamtes
Marzahn-Hellersdorf für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
09.03.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 891/II der BVV zur
Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Der Aufnahme der ausgewählten Personen in
die Vorschlagsliste für Schöffen für
die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 wird
entsprechend § 36 Abs.1 Satz 2 GVG zugestimmt.
Dr. Klett S.
Simdorn
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste
Anlagen 1 und 2 liegen nicht
in elektronischer Form vor.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 09.03.200418.07.01
BürgWohn L 6200
Bearbeiter:
Herr Herbst
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 891/II
A. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
des Bezirksamtes
Marzahn-Hellersdorf für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
B. Berichterstatter:
C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, die Aufstellung
der Schöffenvorschlagsliste des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.
D. Begründung: Durch § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
ist bundes-
rechtlich
geregelt, dass in jedem vierten Jahr eine
Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen ist.
Für
die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der BVV
erforderlich
(vgl. § 36 GVG).
Auf der
Grundlage der melderechtlich registrierten
Einwohner
(Stand : 31.12.2002) wurden vom
Präsidenten
des
Landgerichts und dem Präsidenten des Amtsgerichts
gemäß §§ 43,
58 GVG für den Verwaltungsbezirk Marzahn-
Hellersdorf
die Zahl der Schöffen mit 327 bestimmt.
In die
Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele
Personen
aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von
Haupt- und
Hilfsschöffen bestimmt sind.
Die
vorgelegten Listen ( Anlage 1 und 2) enthalten
859 Personen.
Davon sind:
freiwillige
Bewerber 344
Bewerber aus
der Zufallsliste 515
Dieser
Personenkreis sollte in die Vorschlagsliste
aufgenommen
werden.
Nach § 36
Abs. 2 GVG enthält die Liste den Familien-
namen, Geburtsnamen,
Geburtstag, Geburtsort, Adresse
und Beruf.
E. Rechtsgrundlage: §§ 31 - 38 GVG, § 77 GVG
§§ 15, 36 II b, f und
Abs. 3 BezVG
GO BA
Marz-Helld.
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen: keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen: keine
I.
Migrantenrelevante
Auswirkungen: keine
S.
Simdorn
Bezirksstadtrat
für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste